Schulungsanspruch für
Grundlagen-Seminare

Ihr Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Lernen Sie was die Rechtsprechung sagt und wie Sie vor Ihrem Arbeitgeber argumentieren.

Schulungsanspruch für Grundlagen-Seminare

Grundkenntnisse im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht sind für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich

Das Bundesarbeitsgericht hat festgelegt, dass Grundkenntnisse im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht für jedes Betriebsratsmitglied notwendig sind, um die verantwortungsvolle Ausübung der Betriebsratsarbeit und der damit verbundenen Beteiligungsrechte zu gewährleisten.

Achtung: Der Betriebsrat muss darauf achten, dass seine Kenntnisse immer auf dem aktuellen Stand sind. So kann die Notwendigkeit bestehen, nach einer gewissen Zeit wieder eine Schulung zu besuchen, um die bisherigen Kenntnisse aufzufrischen und zu erweitern. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn die Kenntnisse veraltet sind, was bei der Fülle an Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht sehr schnell der Fall sein kann.

Was sagt die Rechtsprechung?

Das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass sich jedes Betriebsratsmitglied auf sein Mandat als Betriebsrat umfassend vorzubereiten hat. Aus diesem Grund ist jedes Betriebsratsmitglied, so das Bundesarbeitsgericht, sogar verpflichtet, sich die dafür unerlässlichen Kenntnisse anzueignen (BAG vom 21.04.1983 – 6 ABR 70/82). Das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass die verantwortungsvolle Arbeit im Betriebsrat nur möglich ist, wenn jedes Mitglied im Betriebsrat über das erforderliche Mindestwissen zur Erfüllung seiner Aufgaben verfügt. Diese Kenntnisse sind vor allem durch den Besuch von geeigneten Schulungen zu erwerben (BAG vom 05.11.1981 – 6 ABR 50/79).

Schulungsanspruch für Grundlagen-Seminare
Betriebsverfassungsrecht

Für jedes Betriebsratsmitglied ist es erforderlich i.S.v. § 37 Abs. 6 BetrVG, sich Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht durch den Besuch von Seminaren anzueignen, da die Arbeit als Betriebsrat nur möglich ist, wenn jedes Mitglied im Gremium über entsprechende Mindestkenntnisse im BetrVG verfügt (BAG vom 19.07.1995 – 7 ABR 49/94). Grundwissen im Betriebsverfassungsrecht vermitteln die Seminare „Betriebsverfassungsrecht Teil 1 bis Teil 4“ und „Betriebsverfassungsrecht kompakt Teil 1 und Teil 2“.

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Arbeitsrecht

Des Weiteren sind für jedes einzelne Mitglied im Gremium Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts erforderlich, da das Arbeitsrecht mit dem Betriebsverfassungsrecht so eng verflochten ist, dass eine ordnungsgemäße Ausübung der Beteiligungsrechte ohne diese Kenntnisse nicht vorstellbar ist (BAG vom 16.10.1986 – 6 ABR 14/84). Da viele Beteiligungsrechte des Betriebsrats sich auf Maßnahmen des (Individual-)Arbeitsrechts beziehen, wie z.B. Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen, sind Grundkenntnisse im Arbeitsrecht für jedes Betriebsratsmitglied erforderlich. Jedes Betriebsratsmitglied hat daher Anspruch auf diese Seminare. Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts werden durch die Seminare „Arbeitsrecht Teil 1 bis Teil 4“ und „Arbeitsrecht kompakt Teil 1 und Teil 2“ vermittelt.