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Be­triebs­ver­fas­sungs­recht Teil 1
Das Einsteiger-Seminar für alle Betriebsräte
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Ar­beits­recht Teil 1
Ihr erfolgreicher Einstieg in die arbeitsrechtlichen Grundlagen
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Schrift­füh­rer Teil 1
Formelle Grundlagen der Protokollführung sicher beherrschen
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Der perfekte Einstieg
für neue Betriebsräte

Für einen guten Start in die Amtszeit benötigen Sie ein solides Wissensfundament. Genau das gibt Ihnen unser Top-Einsteiger-Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 1. Im Video erhalten Sie einen Einblick in die Themen und den Seminarablauf. Erfahren Sie zudem, welchen Eindruck andere Seminarteilnehmer mitnehmen.

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Das Einsteiger-Webinar für alle Betriebsräte
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We­bi­nar: Be­triebs­ver­fas­sungs­recht Teil 2
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Die meistgestellten Fragen
unserer Teilnehmer

Mit über 230 Seminarthemen für Betriebsräte, SBV und JAV ist das W.A.F. Institut einer der führenden Seminaranbieter in Deutschland. Von Grundlagenseminaren im Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht, über Datenschutz und betriebswirtschaftlichen Themen bis hin zu Themen wie Agiles Arbeiten - hier findet garantiert jeder das passende Seminar für sich und seine individuellen Bedürfnisse.

Mit über 160 Seminarhotels in mehr als 80 Standorten bietet die W.A.F. Seminare in ganz Deutschland an. Diese finden in speziell ausgewählten Tagungshotels statt, in denen eine optimale Lernumgebung in Verbindung mit einem hohen Wohlfühlfaktor für unsere Teilnehmer an oberster Stelle steht. Eine Übersicht zu allen W.A.F. Standorten und Seminarhotels finden Sie hier.

Unsere Seminare werden von über 370 langjährig erfahrenen und hochqualifizierten Fachreferenten durchgeführt. Bei der Auswahl legen wir besonders großen Wert auf fundiertes Fachwissen, langjährige praktische Erfahrung und didaktische Kompetenz. Auf diese Weise gewährleistet die W.A.F. ihren Seminarteilnehmern maximalen Lernerfolg.

Die Seminaranmeldung und Hotelbuchung sind bei der W.A.F. auch ohne Unterschrift Ihres Arbeitgebers gültig. Wir verzichten auf die Kostenübernahme vom Arbeitgeber - die Unterschrift des Betriebsrats auf Grundlage eines ordnungsgemäß gefassten Entsendebeschlusses reicht aus.

Die Antwort ist ein klares NEIN. Der Versuch des Arbeitgebers Obergrenzen für Seminargebühren oder Hotelkosten einseitig festzulegen, verstößt gegen die Kostenübernahmepflicht des Arbeitgebers für die Tätigkeit des Betriebsrats aus § 40 BetrVG. Sie kann weder durch Tarifvertrag noch durch Betriebsvereinbarung abgeschafft oder inhaltlich eingeschränkt werden (BAG, Beschluss vom 09.06.1999, AP Nr. 65 zu § 40 BetrVG).

Auch hier ist die Antwort ein klares NEIN. Der Betriebsrat ist bei der Auswahl des Seminaranbieters frei und somit nicht verpflichtet den billigsten Anbieter zu wählen (BAG, Beschluss vom 15.05.1986, Az. 6 ABR 74/83). Insbesondere kann der Arbeitgeber nicht verlangen, dass der Betriebsrat ein kostengünstigeres Gewerkschaftsseminar besucht (LAG Köln, Beschluss vom 11.04.2002, Az. 10 TaBV 50/01).

Alle Informationen rund um Ihren Schulungsanspruch finden Sie hier:

Auf jeden Fall! Wenn ein Ersatzmitglied über einen längeren Zeitraum häufig als Betriebsrat tätig geworden ist, muss es selbstverständlich über die wichtigsten Grundlagen der Betriebsratsarbeit Bescheid wissen. Ob dies der Fall ist, richtet sich nach den Umständen zum Zeitpunkt der Beschlussfassung des Betriebsrats über die Entsendung (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.04.2016, Az. 1 TaBV 63/15).

"Häufig" tätig werden bedeutet z.B. über einen längeren Zeitraum an ca. einem Viertel der Betriebsratssitzungen teilgenommen zu haben (ArbG Mannheim, Beschluss vom 19.01.2000, Az. 8 BV 18/ 99). In diesem Falle besteht jedenfalls ein Anspruch auf den Seminarbesuch nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Grundlagenseminare zum Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht (BAG, Beschluss vom 14.12.1994, Az. 7 ABR 31/ 94).

Eine Genehmigung durch den Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Fortbildung des Betriebsrats ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Voraussetzung für den Seminarbesuch ist lediglich ein ordnungsgemäß gefasster Entsendebeschluss durch das Betriebsratsgremium, das über die Erforderlichkeit des Schulungsbedarfs im Rahmen der Rechtsprechung selbständig und verantwortungsbewusst entscheidet.

Sollte der Arbeitgeber im Nachgang der Schulung die Kostenübernahme verweigern, kann der Betriebsrat / die SBV die Erforderlichkeit der Schulungsteilnahme damit die Kostenübernahme des Arbeitgebers durch ein Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht feststellen zu lassen.

Übrigens: Bei der W.A.F. können Sie auch an einem Seminar oder Webinar teilnehmen, wenn ihr Arbeitgeber die Teilnahme in Frage stellt.

In unseren Webinaren vermitteln wir grundsätzlich die gleichen Inhalte wie im jeweiligen Präsenzseminar. Und da alle Webinare live stattfinden, haben Sie auch hier die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich mit dem Referenten auszutauschen.

Dem Gremium steht es jedoch frei, ob es ein auswärtiges Schulungsangebot wählt oder sich für ein Online-Angebot entscheidet (vgl. ArbG Gera, Beschluss vom 24.06.2021, Az. 7 BVGa 1/21, LAG Düsseldorf, Beschluss vom 24.11.2022, Az. 8 TaBV 59/21). Denn neben dem Umstand, dass jeder ein unterschiedlicher Lerntyp ist und daher die Entscheidung im eigenen Ermessen getroffen werden muss, ist der Erfahrungsaustausch mit Kollegen anderer Gremien ein wichtiger und auch in der Rechtsprechung anerkannter Aspekt von Schulungen, da hier viel offener über die bestehenden Probleme gesprochen wird (vgl. ArbG Bremen-Bremerhaven, Beschluss vom 31.05.2007, Az. 10 BV 59/07; ArbG Flensburg, Beschluss vom 27.01.2000, Az. 3 BV 21/99, LAG Düsseldorf, Beschluss vom 24.11.2022, Az. 8 TaBV 59/21).

In unserem Seminarablauf ist grundsätzlich eine von der Seminarleitung geplante Abendgestaltung vorgesehen. Diese findet nach dem fachlichen Teil des Seminars statt und ist selbstverständlich auf freiwilliger Basis. Gerne bringen Sie daher Freizeitkleidung mit.

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Wir sind immer für Sie da!

Wir beraten Sie ganz persönlich.
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