Seminarbedingungen
1. Seminaranmeldung
Ihre telefonische Reservierung ist unverbindlich. Da die Teilnehmerzahl in unseren Qualitäts-Seminaren immer begrenzt ist, empfehlen wir Ihnen, eine frühzeitige Reservierung vorzunehmen. Anruf genügt! Umgehend erhalten Sie unser Anmeldeformular. Dieses schicken Sie uns bitte innerhalb von 14 Tagen ausgefüllt zu. Schriftliche Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangsdatums bestätigt. Mit Kunden kommuniziert die W.A.F. auch per Telefax und E-Mail. Sollten Sie diesen Service nicht wünschen, bitten wir um einen Hinweis.
2. Teilnahmebestätigung/Unterlagen
14 Tage vor Seminarbeginn erhalten Sie Ihre Teilnahmebestätigung und weitere Informationen oder eine Nachricht, falls das Seminar nicht stattfindet. Nur diese Bestätigung berechtigt Sie zur Teilnahme am Seminar. Vor Erhalt der Teilnahmebestätigung getätigte Auslagen, z.B. für Fahrkarten, erfolgen auf eigenes Risiko.
3. Zahlung
Die Seminargebühr ist nach Erhalt der Rechnung, also vor Seminarbeginn, ohne Abzug zu entrichten. Die W.A.F. übernimmt für Sie die Abrechnung der Seminar- und Hotelkosten mit dem Arbeitgeber. Anderweitige Regelungen, insbesondere abweichende Fälligkeits- und Zahlungsvereinbarungen, werden von uns nicht akzeptiert.
4. Stornierung
Durch eine schriftliche Stornierung bis eine Woche vor Seminarbeginn entstehen Ihnen von Seiten des W.A.F. Instituts keine Kosten. Bei einer späteren Stornierung sowie bei Nichterscheinen zum Seminar ohne vorherige Stornierung ist das W.A.F. Institut berechtigt, die volle Seminargebühr in Rechnung zu stellen. Unabhängig davon müssen Sie bei einer Stornierung ab vier Wochen vor Seminarbeginn mit Stornokosten seitens des Hotels rechnen. Selbstverständlich besteht jedoch immer die Möglichkeit, einen Ersatzteilnehmer zu benennen, wobei eventuelle Stornokosten entfallen.
5. Rücktritt und Kündigung durch den Seminarveranstalter
Die Referenten werden von uns für jedes Seminar speziell ausgewählt, um die Praxisnähe unserer Seminare sicherzustellen. Ort, Inhalt und Ablauf des Programms sowie der Einsatz bestimmter Referenten können von der W.A.F., unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung, geändert werden. Wir behalten uns vor, aus wichtigen Gründen – wie bei Erkrankung des Referenten oder bei zu geringer Teilnehmerzahl – ein Seminar abzusagen. Schadensersatz kann – gleich aus welchem Grund – nur bis zur Höhe der Seminargebühr geltend gemacht werden. Unsere Seminarangebote richten sich nur an Firmen und deren angestellte Betriebsräte, SBV und JAV.
6. Seminargebühren/Hotelkosten
Alle Seminargebühren verstehen sich pro Person exklusive MwSt. sowie aller Nebenkosten, wie z.B. Reisekosten, Übernachtung, Verpflegung. Die aktuellen Hotelpreise (Übernachtung und Tagespauschalen) finden Sie im Internet unter www.waf-seminar.de/hotel. Preisabweichungen behalten wir uns vor. Die W.A.F. hat das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, dies gilt insbesondere für die Hotelreservierung. Falls Sie ein Seminar ohne Übernachtung im Seminarhotel wünschen, kreuzen Sie bitte auf dem Anmeldeformular das entsprechende Feld an. In diesem Fall wird eine Tagespauschale berechnet. Diese beinhaltet unter anderem Tagungsgetränke, Kaffeepausen und das Mittagessen inklusive eines Softgetränks.
7. Veranstalter und Gerichtsstand
Veranstalter/Vertragspartner ist immer unsere Betriebsgesellschaft: W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung AG, Blumenstraße 3, 82327 Tutzing. Für unsere Seminare gelten ausschließlich die Seminarbedingungen der W.A.F. Gerichtsstand ist 82319 Starnberg.
8. Kostentragung im Streitfall – rechtliche Durchsetzung durch den Betriebsrat im Streitfall
Die W.A.F. akzeptiert auch dann die Seminarteilnahme, wenn der Arbeitgeber die Kostenübernahme infrage stellt. Wir gehen in diesen Fällen, trotz der rechtlichen Unsicherheiten, mit den Seminar- und Hotelkosten in Vorlage. Im Falle des Streits um die Teilnahme am Seminar oder die Zahlungsverweigerung durch den Arbeitgeber liegt es am Betriebsrat, sich um die Übernahme der Schulungskosten durch den Arbeitgeber zu kümmern. Dazu hat der Gesetzgeber dem Betriebsrat das Recht eingeräumt, diese gegebenenfalls im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren durchzusetzen.
9. Haftung bei Unfällen
Die Teilnahme am Seminar erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Während der Seminarzeiten sind Sie als Teilnehmer über Ihren Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. In der seminarfreien Zeit und während des Rahmenprogrammes unterliegen Sie diesem Versicherungsschutz nicht. Unsere Haftung beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Allgemeine Nutzungsbedingungen von W.A.F. Lizenzprodukten
1. Geltung
(1) Die Lieferung und Leistung von Lizenzprodukten der W.A.F. erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Davon abweichende Regelungen gelten nur durch schriftliche Bestätigung der W.A.F. Spätestens mit der Entgegennahme des Lizenzproduktes gelten diese Bedingungen als angenommen. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich durch die W.A.F. bestätigt worden sind.
(2) Unser Angebot der Web Based Trainings und der Lernvideos richtet sich nur an Firmen und deren angestellte Betriebsräte.
2. Angebot und Vertragsabschluss
(1) Die Angebote der W.A.F. sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die W.A.F. eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt.
(2) Nach der Bestellung erhält der Kunde von der W.A.F. eine Bestellbestätigung mit weiteren Informationen. Diese Bestätigung gewährt dem Kunden den Zugriff auf das Produkt.
3. Nutzungsrechte
(1) Die W.A.F. räumt dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Laufzeit beschränktes Recht zur Nutzung ein. Dies umfasst das Recht zum Zugriff auf das erworbene Produkt.
(2) Das Recht zur Nutzung gilt für die in den Bestelldokumenten festgelegte Anzahl berechtigter Benutzer. Ein berechtigter Benutzer ist jeweils ein namentlich benanntes Betriebsratsmitglied des Bestellers. Ein Wechsel des berechtigten Benutzers ist nur nach vorheriger Zustimmung durch die W.A.F. zulässig.
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die erworbene Leistung in weiterem Umfang zu nutzen als explizit im Rahmen dieser AGB und den Bestelldokumenten gestattet.
(4) Der Zugang zum Web Based Training und zu den Lernvideos kann in folgenden Formen erworben werden:
Einzellizenz: Das ausgewählte Produkt wird dem Kunden für eine Person zur Verfügung gestellt. Nach dem Erwerb hat der Kunde das Recht das Produkt für die angegebene Dauer von der von der W.A.F. bereit gestellten Website zu streamen.
Mehrfachlizenz: Das ausgewählte Produkt wird dem Kunden für mehrere Personen zur Verfügung gestellt. Nach dem Erwerb kann der Kunde das Produkt mehreren Personen für die angegebene Dauer freischalten.
(5) Soweit in den Produkten begleitende Materialien zur Verfügung gestellt werden, räumt die W.A.F. dem Kunden hiermit ein zeitlich auf die Laufzeit beschränktes Recht zum elektronischen Abruf und ein für die Nutzungszeit beschränktes Recht zum Ausdruck dieser Materialen ein.
4. Zahlung
Die Nutzungsgebühr ist nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu entrichten. Die W.A.F. übernimmt die Abrechnung mit dem Arbeitgeber. Anderweitige Regelungen, insbesondere abweichende Fälligkeits- und Zahlungsvereinbarungen, sind ausgeschlossen.
5. Rücktritt und Kündigung durch den Seminarveranstalter
Bei Missbrauch oder unberechtigter Weitergabe der Lizenz behält sich die W.A.F. das Recht vor, dem Kunden den Zugriff zu entziehen. Der Kunde hat in diesem Fall kein Recht, die Nutzungsgebühr vollständig oder teilweise zurückzufordern.
6. Datenverarbeitung und Rechtseinräumung
(1) Mit Auftragserteilung stimmt der Kunde der Verarbeitung der zur Auftragsdurchführung und Rechnungsstellung benötigten personenbezogenen Daten zu.
(2) Eine Weitergabe an mit dem Vertragszweck nicht befasste Dritte erfolgt nicht.
7. Kostentragung im Streitfall – rechtliche Durchsetzung durch den Betriebsrat im Streitfall
Die W.A.F. akzeptiert auch dann die Bestellung, wenn der Arbeitgeber die Kostenübernahme in Frage stellt. Die W.A.F. geht in diesem Fall, trotz der rechtlichen Unsicherheit, in Vorlage. Im Falle des Streits um die Zahlungsverweigerung durch den Arbeitgeber liegt es am Betriebsrat, sich um die Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber zu kümmern. Dazu hat der Gesetzgeber dem Betriebsrat das Recht eingeräumt, diese gegebenenfalls im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren durchzusetzen.
8. Gerichtsstand
Vertragspartner ist die W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung AG, Blumenstraße 3, 82327 Tutzing. Gerichtsstand ist 82319 Starnberg.