Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil 3
Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht für die JAV
Details
Auch für die JAV ist ein arbeits- und betriebsverfassungsrechtliches Basiswissen unentbehrlich. Denn abgesehen davon, dass ihr sehr oft jugendlichen Arbeitnehmern Rede und Antwort stehen müsst, sind diese Kenntnisse auch zwingend für eure praktische JAV-Arbeit erforderlich. Hier lernt ihr die besonderen Schutzrechte jugendlicher Arbeitnehmer und Auszubildender kennen.
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- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
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Seminarinhalt
- Worin liegt der Unterschied zum Betriebsverfassungsrecht?
- Ausbildungsvertrag, Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung - was gilt für wen?
- Wichtige Gesetze und Begrifflichkeiten kennen
- Sich mit Gesetzen und Kommentaren vertraut machen
- Grenzen der Vertragsfreiheit: Welche Regelungen sind unwirksam?
- Botengänge und Co.: Wie weit geht das Weisungsrecht des Arbeitgebers?
- Handy, Internet, E-Mails: Was ist am Arbeitsplatz erlaubt und was nicht?
- Arbeitszeiterfassung: Richtige Behandlung von Raucherpausen, Mittagspausen etc.
- Was gilt bei Überstunden und Mehrarbeit? Und wie viel Urlaub steht Azubis zu?
- Weihnachtsgeld und Boni: Können sich hierauf auch Azubis freuen?
- Für wen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz und was ist das verfolgte Ziel?
- Arbeit an Sonn- und Feiertagen? Das ist bei der Arbeitszeit zu beachten
- Nicht alles ist erlaubt: Beschäftigungsverbote und -beschränkungen kennen
- Gesundheitliche Betreuung: Erst- und Nachuntersuchungen sind Pflicht!
- So funktioniert Mitbestimmung: die Rolle betrieblicher Interessensvertretungen
- Aufbau und Systematik des BetrVG verstehen
- Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit - was heißt das konkret?
- Einführung in die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
- Was tun bei Konflikten: Einigungsstelle und Beschlussverfahren
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung, sowie für alle Mitglieder des Betriebsrats, die eng mit der JAV zusammenarbeiten. Grundkenntnisse über die Aufgaben der JAV sind für die Teilnahme am Seminar empfehlenswert.
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Informationen zum
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt erforderliche Grundkenntnisse im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht. Über die Teilnahme entscheidet auf Antrag der JAV der Betriebsrat gemäß §§ 65 Abs. 1 BetrVG i.V.m. 37 Abs. 6 BetrVG. Bei dieser Abstimmung haben die Mitglieder der JAV volles Stimmrecht.
Jugend- und Auszubildendenvertretung Teil 3
Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht für die JAV
Auch für die JAV ist ein arbeits- und betriebsverfassungsrechtliches Basiswissen unentbehrlich. Denn abgesehen davon, dass ihr sehr oft jugendlichen Arbeitnehmern Rede und Antwort stehen müsst, sind diese Kenntnisse auch zwingend für eure praktische JAV-Arbeit erforderlich. Hier lernt ihr die besonderen Schutzrechte jugendlicher Arbeitnehmer und Auszubildender kennen.
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