Ersatzmitglieder Teil 2
Betriebsverfassungsrechtliche Grundlagen zur effektiven Mitbestimmung
Als Ersatzmitglied stehen Sie auf Abruf bereit, wenn ein ordentliches Betriebsratsmitglied aus dem Gremium ausscheidet oder zeitweilig verhindert ist. In diesem Seminar lernen Sie die wichtigsten Beteiligungsrechte kennen und erfahren einfach, anschaulich und praxisnah erklärt, wie Sie die unterschiedlichen Mitbestimmungsrechte optimal nutzen. So können Sie nach dem Seminar bei der Erstellung rechtssicherer Niederschriften wertvolle Zeit sparen!
Kostenlos
für Sie

- Effektive Interessenvertretung
- Personelle Einzelmaßnahmen
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche
Ihr
Seminarinhalt
- Wo liegt der Unterschied?
- Abgrenzung: kollektives Arbeitsrecht und individuelles Arbeitsrecht
- Umgang mit Gesetzen, Kommentaren und Rechtsprechung
- Ihr Mitspracherecht beim Bewerbungsverfahren
- Vorläufige Durchführung von Maßnahmen und Anspruch auf Rückgängigmachung
- Was Sie bei einer Kündigung beachten sollten
- Verteilung, Verkürzung und Verlängerung der Arbeitszeit
- Gerechte Urlaubsregelungen
- Technische Überwachung im Betrieb - ist das überhaupt zulässig?
- Zentrales Thema: Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Fragen der betrieblichen Lohngestaltung
- Ordnung des Betriebs und Verhalten der Arbeitnehmer
- Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan
- Mit dem Wirtschaftsausschuss effektiv zusammenarbeiten
- Erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen
- Formelle Voraussetzungen: Formvorschriften und Kündbarkeit
- Verfahren vor der Einigungsstelle
- Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren
Ihr
Teilnehmerkreis
Das Seminar eignet sich für alle Ersatzmitglieder, die häufiger oder gelegentlich zur Betriebsratstätigkeit herangezogen werden.
Ihr
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Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für diejenigen Ersatzmitglieder des Betriebsrats gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, die häufiger Betriebsratstätigkeiten wahrnehmen (vg. BAG v. 19.09.2001 - 7 ABR 32/00, ArbG Mannheim v. 19.01.2000 - 8BV 18/99).