Arbeits- und sozialrechtliche Probleme älterer Arbeitnehmer
So setzen Sie sich als Betriebsrat gezielt für ältere Arbeitnehmer ein
Details
Die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer wirft sowohl in den Reihen des Betriebsrats, als auch beim Arbeitgeber eine Vielzahl wichtiger Fragen auf. Dieses Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder, die sich besonders für die Integration und den Verbleib älterer Arbeitnehmer im Betrieb einsetzen möchten.
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- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
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Seminarinhalt
- Kündigungsschutz durch Tarifvertrag
- Personen- und betriebsbedingte Kündigung
- Befristeter Arbeitsvertrag
- Besonderheiten für Schwerbehinderte und Gleichgestellte
- Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
- Gleichbehandlung
- Förderung älterer Arbeitnehmer
- Strategien des Betriebsrats
- Arbeitsorganisation, Personalentwicklung
- Betriebliche Weiterbildung
- Mitwirkungsrechte nach dem BetrVG
- Betriebliches Eingliederungsmanagement für Langzeiterkrankte
- Lohn und Rente
- Wer kommt noch für Altersteilzeit infrage?
- Störfälle bei der Altersteilzeit
- Vermeiden von Sperrzeiten
- Betriebsbedingte Kündigung statt Aufhebungsvertrag?
- Abfindungen zum Rentenausgleich
- Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Abfindungen
- Altersrente: mit und ohne Abschläge
- Renten bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeit
- Teilrenten und Zusatzverdienst
- Krankenversicherung und Betriebsrente
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Teilnehmerkreis
Das Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, die sich besonders für die Integration und den Verbleib älterer Arbeitnehmer im Betrieb einsetzen möchten.
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Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
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So setzen Sie sich als Betriebsrat gezielt für ältere Arbeitnehmer ein
Die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer wirft sowohl in den Reihen des Betriebsrats, als auch beim Arbeitgeber eine Vielzahl wichtiger Fragen auf. Dieses Seminar wendet sich an alle Betriebsratsmitglieder, die sich besonders für die Integration und den Verbleib älterer Arbeitnehmer im Betrieb einsetzen möchten.
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Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.