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Fakten zum Seminar

Sem. Nr.
BR105-1353
Hotel
Holiday Inn Hamburg - City Nord

Kapstadtring 2a

22297 Hamburg

Von
09. Februar 2026 13:00 Uhr
Bis
12. Februar 2026 11:30 Uhr

Preise

1. Teilnehmer
1.892,00 €
2. Teilnehmer
1.817,00 €
3. Teilnehmer
1.760,00 €
Jeder weitere Teilnehmer
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Kontrollaufgaben des Betriebsrats

Kontrollaufgaben des Betriebsrats

Arbeitsbedingungen konsequent überwachen

4,7 von 5
(403 Bewertungen)

Details

Die Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und Betriebsvereinbarungen, die zugunsten der Arbeitnehmer gelten, ist eine der zentralen Betriebsratsaufgaben. In diesem Seminar lernen Sie die Kontroll- und Überwachungspflichten des Betriebsrats kompakt und praxisnah kennen. So können Sie die Rechte Ihrer Kollegen wirkungsvoll schützen und für gute Arbeitsbedingungen sorgen.

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Von
09. Februar 2026 13:00 Uhr
Bis
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Preise ab1.760,00 €
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inkl. Kostenübernahmeerklärung

Kostenlos
für Sie

  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche
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Ihr
Seminarinhalt

  • Auskunftspflicht des Arbeitgebers
  • Inhalt und Umfang der Unterrichtungspflichten
  • Recht auf Einblick in Unterlagen des Arbeitgebers
  • Folgen unterlassener oder ungenügender Auskünfte
  • Aufsuchen der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz
  • Durchführung von Betriebsbegehungen
  • Recht auf Hinzuziehung von Sachverständigen
  • Betriebliche Auskunftspersonen
  • Beachtung der Höchstarbeitszeiten
  • Berücksichtigung der Mindestruhezeiten
  • Überstundenlisten, Prüfung der Arbeitszeitkontenauszüge
  • Einigungsstelle; Verfahren vor dem Arbeitsgericht
  • Einsichtnahme in Bruttolohn- und Gehaltslisten; Sondervergütungen
  • Einsichtnahme in Leistungsbeurteilungen
  • Merkmale für betriebliche Sonderzahlungen
  • Folgen bei Verletzung der Mitbestimmungsrechte
  • Überwachung von Dienst- und Werkverträgen mit Fremdfirmen
  • Vorlegen von Formulararbeitsverträgen
  • Einhaltung des Nachweisgesetzes
  • Behandlung von Beschwerden der Arbeitnehmer
  • Unterlassungsanspruch des Betriebsrats
  • Pflichtverletzungen des Arbeitgebers
  • Klagerecht des Betriebsrats

Wichtige
Hinweise

Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht und im Arbeitsrecht sind für den Besuch des Seminars empfehlenswert.

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, die ihre Kontroll- und Überwachungsaufgaben nach dem BetrVG praxisorientiert umsetzen wollen, sowie auch an wiedergewählte BR-Mitglieder, die bereits über Grundkenntnisse im BetrVG verfügen.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
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Wichtige
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Seminarinhalt

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Schulungsanspruch

BR

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.

Aktuelle
Bewertungen

99,01 %
Weiterempfehlung
4,7 von 5
(403 Bewertungen)
4,7
Seminarinhalt
4,8
Referent
4,6
Praxisrelevanz
4,6
Lernzuwachs

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Teilnehmer dieses Seminars haben auch folgende Seminare besucht:

Betriebsverfassungsrecht Teil 2

Rechte des BR in sozialen und personellen Angelegenheiten

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09.02. — 12.02.2026Mo. Do.Montag Donnerstag
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09.06. — 12.06.2026Di. Fr.Dienstag Freitag
StuttgartPark Inn by Radisson
09.06. — 12.06.2026Di. Fr.Dienstag Freitag
StuttgartPark Inn by Radisson
BR105-2040

Oktober 2026

05.10. — 08.10.2026Mo. Do.Montag Donnerstag
JenaDorint Hotel Esplanade
05.10. — 08.10.2026Mo. Do.Montag Donnerstag
JenaDorint Hotel Esplanade
BR105-3810

Arbeitsbedingungen konsequent überwachen

Kontrollaufgaben des Betriebsrats

4,7 von 5
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www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Die Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen und Betriebsvereinbarungen, die zugunsten der Arbeitnehmer gelten, ist eine der zentralen Betriebsratsaufgaben. In diesem Seminar lernen Sie die Kontroll- und Überwachungspflichten des Betriebsrats kompakt und praxisnah kennen. So können Sie die Rechte Ihrer Kollegen wirkungsvoll schützen und für gute Arbeitsbedingungen sorgen.

Kostenloses
Starter-Set

  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche

Fakten
zum Seminar

Sem. Nr.
BR105-1353
Hotel
Holiday Inn Hamburg - City Nord
Kapstadtring 2a
22297 Hamburg
Von
09. Februar 2026 13:00 Uhr
Bis
12. Februar 2026 11:30 Uhr
Preise
1. Teilnehmer
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nur 1.760,00 €
Alle Preise zzgl. Hotel und MwSt.

Ihr
Seminarinhalt

Unterrichtungs- und Erörterungspflichten des Arbeitgebers
  • Auskunftspflicht des Arbeitgebers
  • Inhalt und Umfang der Unterrichtungspflichten
  • Recht auf Einblick in Unterlagen des Arbeitgebers
  • Folgen unterlassener oder ungenügender Auskünfte
Umsetzung der Kontrollaufgaben des Betriebsrats
  • Aufsuchen der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz
  • Durchführung von Betriebsbegehungen
  • Recht auf Hinzuziehung von Sachverständigen
  • Betriebliche Auskunftspersonen
Kontrolle der Arbeitszeiten
  • Beachtung der Höchstarbeitszeiten
  • Berücksichtigung der Mindestruhezeiten
  • Überstundenlisten, Prüfung der Arbeitszeitkontenauszüge
  • Einigungsstelle; Verfahren vor dem Arbeitsgericht
Kontrolle der Lohn- und Gehaltsgerechtigkeit
  • Einsichtnahme in Bruttolohn- und Gehaltslisten; Sondervergütungen
  • Einsichtnahme in Leistungsbeurteilungen
  • Merkmale für betriebliche Sonderzahlungen
  • Folgen bei Verletzung der Mitbestimmungsrechte
Kontrolle von arbeitsrechtlichen Verträgen
  • Überwachung von Dienst- und Werkverträgen mit Fremdfirmen
  • Vorlegen von Formulararbeitsverträgen
  • Einhaltung des Nachweisgesetzes
Kontrolle des Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes
  • Behandlung von Beschwerden der Arbeitnehmer
  • Unterlassungsanspruch des Betriebsrats
  • Pflichtverletzungen des Arbeitgebers
  • Klagerecht des Betriebsrats

Wichtige
Hinweise

Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht (https://www.waf-seminar.de/rubrik/grundlagenseminare-zum-betriebsverfassungsrecht) und im Arbeitsrecht (https://www.waf-seminar.de/rubrik/grundlagenseminare-zum-arbeitsrecht) sind für den Besuch des Seminars empfehlenswert.

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, die ihre Kontroll- und Überwachungsaufgaben nach dem BetrVG praxisorientiert umsetzen wollen, sowie auch an wiedergewählte BR-Mitglieder, die bereits über Grundkenntnisse im BetrVG verfügen.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Rahmenprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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Holiday Inn Hamburg - City Nord - Hamburg, Park Inn by Radisson - Stuttgart, Dorint Hotel Esplanade - Jena

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99.01% Weiterempfehlung

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4.7Seminarinhalt
4.8Referent
4.6Praxisrelevanz
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Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.