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Betriebsverfassungsrecht

Betriebsverfassungsrecht Teil 2

Rechte des BR in sozialen und personellen Angelegenheiten

4,8 von 5
(48.045 Bewertungen)

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Sie haben sich erfolgreich im Gremium organisiert und die ersten Sitzungen gemeistert. Jetzt starten Sie in die nächste Phase Ihrer Betriebsratsarbeit: Lernen Sie, wie Sie Ihre Mitbestimmungsrechte in sozialen und personellen Angelegenheiten souverän nutzen. Mit praxisnahen Beispielen und rechtlichem Know-how zeigen wir Ihnen, wie Sie Entscheidungen aktiv mitgestalten und Ihre Rechte wirksam durchsetzen. Jetzt Seminarplatz sichern und durchstarten!

Kostenlos
für Sie

  • Musterschreiben für den Betriebsrat
  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktischer Rucksack
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Ihr
Seminarinhalt

  • Beteiligungsrechte in Fragen betrieblicher Ordnung kennen
  • Arbeitszeit und Überstunden interessengerecht regeln
  • Urlaubsplanung - zukünftig nicht mehr ohne den Betriebsrat!
  • Mobile Arbeit sinnvoll ausgestalten
  • Verhaltens- und Leistungskontrollen durch technische Einrichtungen regulieren
  • Mitspracherechte bei Lohn und Gehalt gewinnbringend nutzen
  • Einflussmöglichkeiten bei der Personalplanung nutzen
  • Sich bei der Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze einbringen
  • Bei Richtlinien über die personelle Auswahl kompetent mitbestimmen
  • Formulararbeitsverträge - auch hier hat der Betriebsrat ein Wörtchen mitzureden!
  • Bei Einstellungen und Versetzungen Ihre Beteiligungsrechte sinnvoll einsetzen
  • Wann kann der Betriebsrat bei personellen Maßnahmen die Zustimmung verweigern?
  • Rechte kennen und nutzen bei vorläufigen personellen Maßnahmen
  • Sich mit dem Anhörungsverfahren bei Kündigungen vertraut machen
  • Bei Kündigungen konstruktiv und fristgerecht Bedenken äußern
  • Unter welchen Voraussetzungen kann der Betriebsrat Kündigungen widersprechen?
  • Kündigung von Betriebsratsmitgliedern: Nicht ohne die Zustimmung des Betriebsrats!
  • Sachverständige und Rechtsanwälte ohne Kostenrisiko zu Rate ziehen
  • Wo und wie können Gewerkschaften den Betriebsrat unterstützen?
  • Einigungsstellenverfahren: So wird’s gemacht!
  • Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht erfolgreich führen
  • Wann drohen Zwangs- und Bußgelder?

Wichtige
Hinweise

Bitte beachten Sie auch das Aufbauseminar Betriebsverfassungsrecht Teil 3 zur Erweiterung und Vertiefung. Dieses Seminar gibt es auch als Live Webinar.

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für neu gewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder, die noch keine oder nur geringe Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht besitzen. Es ist auch für Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter zu empfehlen.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

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August 2025

18.08. — 21.08.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
DresdenNH Collection Dresden Altmarkt
18.08. — 21.08.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
DresdenNH Collection Dresden Altmarkt
BR164-7839
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25.08. — 28.08.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
HannoverLeonardo Hotel
25.08. — 28.08.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
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BR164-7788
25.08. — 28.08.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
GießenBest Western Plus Hotel Steinsgarten
25.08. — 28.08.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
GießenBest Western Plus Hotel Steinsgarten
BR164-7749
25.08. — 28.08.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
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25.08. — 28.08.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
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September 2025

01.09. — 04.09.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
MainzIntercityHotel
01.09. — 04.09.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
MainzIntercityHotel
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15.09. — 18.09.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
Regensburgibis Styles
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15.09. — 18.09.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
HamburgARCOTEL Rubin
15.09. — 18.09.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
HamburgARCOTEL Rubin
BR164-7456
22.09. — 25.09.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
FreiburgNovotel Freiburg am Konzerthaus
22.09. — 25.09.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
FreiburgNovotel Freiburg am Konzerthaus
BR164-7405
22.09. — 25.09.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
Garmisch-PartenkirchenDorint Sporthotel
22.09. — 25.09.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
Garmisch-PartenkirchenDorint Sporthotel
BR164-7431
22.09. — 25.09.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
HamburgBest Western Premier Alsterkrug Hotel
22.09. — 25.09.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
HamburgBest Western Premier Alsterkrug Hotel
BR164-7447

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Bewertungen

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Weiterempfehlung
4,8 von 5
(48.045 Bewertungen)
4,8
Seminarinhalt
4,8
Referent
4,6
Praxisrelevanz
4,7
Lernzuwachs

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Schulungsanspruch

BR

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für diesen Personenkreis gem. § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich, ohne dass es einer näheren Darlegung bedarf. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

SBV

Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung geeignet.

Betriebsverfassungsrecht Teil 2

Rechte des BR in sozialen und personellen Angelegenheiten

4,8 von 5
(48.045 Bewertungen)
www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

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Herzstück Ihrer Beteiligungsrechte: Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
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  • Sich mit dem Anhörungsverfahren bei Kündigungen vertraut machen
  • Bei Kündigungen konstruktiv und fristgerecht Bedenken äußern
  • Unter welchen Voraussetzungen kann der Betriebsrat Kündigungen widersprechen?
  • Kündigung von Betriebsratsmitgliedern: Nicht ohne die Zustimmung des Betriebsrats!
So setzen Sie Ihre Beteiligungsrechte effektiv durch
  • Sachverständige und Rechtsanwälte ohne Kostenrisiko zu Rate ziehen
  • Wo und wie können Gewerkschaften den Betriebsrat unterstützen?
  • Einigungsstellenverfahren: So wird’s gemacht!
  • Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht erfolgreich führen
  • Wann drohen Zwangs- und Bußgelder?
Mit GBR, SBV, JAV kollegial und zielgerichtet zusammenarbeiten

Wichtige
Hinweise

Bitte beachten Sie auch das Aufbauseminar Betriebsverfassungsrecht Teil 3 (https://www.waf-seminar.de/BR257) zur Erweiterung und Vertiefung. Dieses Seminar gibt es auch als Live Webinar (https://www.waf-seminar.de/ON164).

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für neu gewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder, die noch keine oder nur geringe Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht besitzen. Es ist auch für Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter zu empfehlen.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Rahmenprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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4,8 von 5
(48.045 Bewertungen)
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4.8Referent
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BR

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für diesen Personenkreis gem. § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich, ohne dass es einer näheren Darlegung bedarf. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

SBV

Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung geeignet.