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Drogen-, Alkohol- und Suchtkrankheiten Teil 2
Über verschiedene Suchtformen und Therapieansätze Bescheid wissen
Details
Obwohl jede Suchtkrankheit ihre Besonderheiten hat, ist letztlich allen gemeinsam, dass sie in der Regel gravierende Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis und -umfeld haben können. Im zweiten Teil unserer Seminarreihe lernen Sie daher unterschiedliche Suchtformen und deren spezifische Verläufe sowie Therapiemöglichkeiten kennen.
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Seminarinhalt
- Schmaler Grat: Gerade noch normaler Konsum oder bereits Sucht?
- Suchtpotenziale erkennen: Risikofaktoren und Risikogruppen im Fokus
- Über Entwicklungsstufen und Verläufe der Alkoholsucht Bescheid wissen
- Alkoholspezifische Probleme von Erkrankten kennen
- Was Alkohol mit dem Körper macht: Gesundheitliche Risiken und Spätfolgen
- Wissen, welche Stoffe unter welchen Voraussetzungen süchtig machen
- Entwicklungsstufen und -verläufe bei Drogen- und Medikamentenmissbrauch kennen
- Über gesundheitliche Risiken bei Drogen- und Medikamentenmissbrauch Bescheid wissen
- Auffälligkeiten nicht nur in der Kantine: Mager- und Esssucht
- Reines Freizeitproblem? Spielsucht und Internetsucht
- Woran erkennt man Arbeitssucht und profitiert der Arbeitgeber davon?
- Jetzt wird’s kompliziert: Mehrfachabhängigkeiten und Mischkonsum
- Die Vielzahl der Beratungsangebote und Behandlungsmethoden überblicken
- Möglichkeiten und Grenzen ambulanter sowie stationärer Suchtbehandlung
- Rückfall oder Ausrutscher: Ernst- und Dauerhaftigkeit von Suchtbehandlungen
- Den gesetzlichen Handlungsrahmen von § 167 Abs. 2 SGB IX kennen
- Praktische Hinweise für die Wiedereingliederung nach der Therapie erhalten
- Wissen, wie mit erneuter Auffälligkeit nach der Therapie umzugehen ist
- BEM vs. Stufenplan: Widerspruch oder sinnvolle Ergänzung?
Ihr
Teilnehmerkreis
Das Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, in deren Betrieben Alkohol- und Suchtprobleme auftreten. Vorkenntnisse aus dem Teil 1 der Seminarreihe sind hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind bei betrieblichem Anlass gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für Arbeit des Betriebsrats erforderlich. In größeren Betrieben ist der Besuch dieser Schulung für zumindest ein BR-Mitglied generell erforderlich (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 09.08.1995, Az. 4 TaBv 38/95).
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind bei betrieblichem Anlass gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX erforderlich.
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In diesem Seminar sind nur noch wenige Plätze frei. Warten Sie nicht zu lange.
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Das Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, in deren Betrieben Alkohol- und Suchtprobleme auftreten. Vorkenntnisse aus dem Teil 1 der Seminarreihe sind hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich.
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Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind bei betrieblichem Anlass gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG für Arbeit des Betriebsrats erforderlich. In größeren Betrieben ist der Besuch dieser Schulung für zumindest ein BR-Mitglied generell erforderlich (vgl. LAG Düsseldorf, Beschluss vom 09.08.1995, Az. 4 TaBv 38/95).
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind bei betrieblichem Anlass gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX erforderlich.