Drogen-, Alkohol- und Suchtkrankheiten Teil 3

Professionelle Suchtprävention in betriebliche Abläufe integrieren

4,8 von 5
(19 Bewertungen)
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Schlechte Arbeitsbedingungen, hoher Leistungsdruck oder ein schwieriges Betriebsklima können das Suchtrisiko für die Beschäftigten erheblich erhöhen. Hier ist der Betriebsrat gefragt. Im dritten Teil der Seminarreihe erfahren Sie daher, wie Sie betriebliche Einflussfaktoren ermitteln und ausschalten.

Kostenloses
Starter-Set

  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche

Ihr
Seminarinhalt

Hinweis: Anderer Seminarinhalt für Termine bis einschließlich 04/2023 (siehe jeweiliger Termin)
Suchtauslösende Bedingungen im Betrieb erkennen
  • Einfluss von Arbeitsplatzbedingungen und Betriebsklima auf Suchterkrankungen
  • Weitere betriebliche Einflussfaktoren identifizieren und eliminieren
  • Safety first: Gefährdungsbeurteilung zur Risikoanalyse durchführen
Betriebliches Präventionsprogramm gegen Suchtmittelmissbrauch auflegen
  • Wesentliche Bestandteile von Suchtpräventionsprogrammen kennen
  • Erarbeitung eines Konzepts zur Sensibilisierung des betrieblichen Umfelds
  • Standardisierte Vorgehensweise im Umgang mit Abhängigen oder Gefährdeten erarbeiten
  • Interventionsleitfaden für Gespräche bei Auffälligkeiten am Arbeitsplatz erstellen
  • Einen Arbeitskreis zur kontinuierlichen Planung von Präventionsmaßnahmen einrichten
  • Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Arbeitgeber intensivieren
  • Vertrauen ist gut, Kontrolle besser: Qualitätssicherung in der Suchtprävention sicherstellen
  • Best Practice: Bewährte Aktionen und Programme im Überblick
Kompetente Gesprächsführung mit suchtgefährdeten Kollegen
  • Gespräche professionell vorbereiten und kompetent führen
  • Motivierende Gesprächsführung erlernen und effektive Fragetechniken nutzen
  • Körpersprache Betroffener deuten: Diese Signale sollten Sie kennen!
  • Mit Widerständen und Emotionen richtig umgehen
Betriebsvereinbarung zur Suchtprävention erarbeiten
  • Wissen, welche Mitbestimmungsrechte eine Rolle spielen
  • Sich mit dem Aufbau und formalen Vorschriften auskennen
  • Tipps für die inhaltliche Gestaltung erhalten: Was sollte unbedingt geregelt werden?
  • Formulierungsbeispiele und Muster einer Sucht-BV besprechen

Wichtige
Hinweise

Mit Besuch einer Suchthilfeeinrichtung (wenn organisatorisch möglich)

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, die sich mit dem Thema Alkohol und Sucht im Betrieb intensiv auseinandersetzen und das Seminar "Drogen-, Alkohol- und Suchtkrankheiten Teil 1" besucht haben oder über entsprechende Vorkenntnisse verfügen. Der Besuch von bzw. Vorkenntnisse aus Teil 2 sind hingegen keine Voraussetzung.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Freizeitprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse können bei gegebenem Anlass im Betrieb gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein. In größeren Betrieben ist der Besuch einer Schulung dieses Inhalts für zumindest ein BR-Mitglied erforderlich (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 09.08.1995, Az. 4 TaBv 38/95).

SBV

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse können bei gegebenem Anlass im Betrieb gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX erforderlich sein.

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