Drogen-, Alkohol- und Suchtkrankheiten Teil 3
Professionelle Suchtprävention in betriebliche Abläufe integrieren
Schlechte Arbeitsbedingungen, hoher Leistungsdruck oder ein schwieriges Betriebsklima können das Suchtrisiko für die Beschäftigten erheblich erhöhen. Hier ist der Betriebsrat gefragt. Im dritten Teil der Seminarreihe erfahren Sie daher, wie Sie betriebliche Einflussfaktoren ermitteln und ausschalten.
Kostenloses
Starter-Set
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche

Wichtige
Hinweise
Mit Besuch einer Suchthilfeeinrichtung (wenn organisatorisch möglich)
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, die sich mit dem Thema Alkohol und Sucht im Betrieb intensiv auseinandersetzen und das Seminar "Drogen-, Alkohol- und Suchtkrankheiten Teil 1" besucht haben oder über entsprechende Vorkenntnisse verfügen. Der Besuch von bzw. Vorkenntnisse aus Teil 2 sind hingegen keine Voraussetzung.
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Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse können bei gegebenem Anlass im Betrieb gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein. In größeren Betrieben ist der Besuch einer Schulung dieses Inhalts für zumindest ein BR-Mitglied erforderlich (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 09.08.1995, Az. 4 TaBv 38/95).
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse können bei gegebenem Anlass im Betrieb gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX erforderlich sein.
Drogen-, Alkohol- und Suchtkrankheiten Teil 3
Professionelle Suchtprävention in betriebliche Abläufe integrieren
Details
Schlechte Arbeitsbedingungen, hoher Leistungsdruck oder ein schwieriges Betriebsklima können das Suchtrisiko für die Beschäftigten erheblich erhöhen. Hier ist der Betriebsrat gefragt. Im dritten Teil der Seminarreihe erfahren Sie daher, wie Sie betriebliche Einflussfaktoren ermitteln und ausschalten.
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- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
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Ihr
Seminarinhalt
- Einfluss von Arbeitsplatzbedingungen und Betriebsklima auf Suchterkrankungen
- Weitere betriebliche Einflussfaktoren identifizieren und eliminieren
- Safety first: Gefährdungsbeurteilung zur Risikoanalyse durchführen
- Wesentliche Bestandteile von Suchtpräventionsprogrammen kennen
- Erarbeitung eines Konzepts zur Sensibilisierung des betrieblichen Umfelds
- Standardisierte Vorgehensweise im Umgang mit Abhängigen oder Gefährdeten erarbeiten
- Interventionsleitfaden für Gespräche bei Auffälligkeiten am Arbeitsplatz erstellen
- Einen Arbeitskreis zur kontinuierlichen Planung von Präventionsmaßnahmen einrichten
- Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Arbeitgeber intensivieren
- Vertrauen ist gut, Kontrolle besser: Qualitätssicherung in der Suchtprävention sicherstellen
- Best Practice: Bewährte Aktionen und Programme im Überblick
- Gespräche professionell vorbereiten und kompetent führen
- Motivierende Gesprächsführung erlernen und effektive Fragetechniken nutzen
- Körpersprache Betroffener deuten: Diese Signale sollten Sie kennen!
- Mit Widerständen und Emotionen richtig umgehen
- Wissen, welche Mitbestimmungsrechte eine Rolle spielen
- Sich mit dem Aufbau und formalen Vorschriften auskennen
- Tipps für die inhaltliche Gestaltung erhalten: Was sollte unbedingt geregelt werden?
- Formulierungsbeispiele und Muster einer Sucht-BV besprechen
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, die sich mit dem Thema Alkohol und Sucht im Betrieb intensiv auseinandersetzen und das Seminar "Drogen-, Alkohol- und Suchtkrankheiten Teil 1" besucht haben oder über entsprechende Vorkenntnisse verfügen. Der Besuch von bzw. Vorkenntnisse aus Teil 2 sind hingegen keine Voraussetzung.
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Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse können bei gegebenem Anlass im Betrieb gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sein. In größeren Betrieben ist der Besuch einer Schulung dieses Inhalts für zumindest ein BR-Mitglied erforderlich (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 09.08.1995, Az. 4 TaBv 38/95).
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse können bei gegebenem Anlass im Betrieb gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX erforderlich sein.