Fakten zum Seminar

Sem. Nr.
BR407-7010
Hotel
IntercityHotel

Grunthalplatz 5-7

19053 Schwerin

Von
27. Oktober 2025 14:00 Uhr
Bis
30. Oktober 2025 12:30 Uhr

Preise

1. Teilnehmer
1.989,00 €
2. Teilnehmer
1.910,00 €
3. Teilnehmer
1.850,00 €
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Preise ab169,00 €
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Betriebsratsvorsitz - Update

Betriebsratsvorsitz - Update

Mit aktuellem Wissen im Gremium punkten

4,8 von 5
(111 Bewertungen)

Details

Als Betriebsratsvorsitzender sind Sie nicht nur wichtiger Impulsgeber im Gremium, sondern verantworten auch handwerkliche Fehler in der BR-Arbeit. Damit Sie Ihren Aufgaben gerecht werden können, versorgen wir Sie in diesem Seminar mit frischem Wissen und informieren Sie über aktuelle Änderungen in der BR-Arbeit.

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Von
27. Oktober 2025 14:00 Uhr
Bis
30. Oktober 2025 12:30 Uhr

Preise

1. Teilnehmer
1.989,00 €
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  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche
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Ihr
Seminarinhalt

  • Welche Gesetze sind neu und was bedeutet dies für die betriebliche Praxis?
  • Über zu erwartende Änderungen frühzeitig Bescheid wissen
  • Wichtige Entscheidungen zur Zuständigkeit von BR und GBR kennen
  • § 23 Abs. 1 BetrVG: Amtspflichtverletzungen und ihre Folgen
  • Bei der Digitalisierung der BR-Arbeit die Rechtsprechung im Auge behalten
  • Kosten auf dem Prüfstand: Zulässiger Sachaufwand des Betriebsrats
  • Wissen, welche Fehler immer wieder beanstandet werden
  • Anforderungen an gesetzeskonforme Tagesordnungen kennen
  • Dauerbrenner Verhinderung: Das sagen die Gerichte
  • Das haben Gerichte in personellen Angelegenheiten entschieden
  • Wissen, was sich in sozialen Angelegenheiten zuletzt getan hat
  • Neues zur Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für Betriebsratsvorsitzende, deren Stellvertreter und freigestellte Betriebsratsmitglieder. Diese Stellung verlangt von dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und freigestellten Betriebsratsmitgliedern spezielle Rechtskenntnisse über die Ausübung dieses Amts.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
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Seminarinhalt

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Schulungsanspruch

BR

Sofern die im Seminar vermittelten Kenntnisse noch nicht anderweitig erworben wurden, ist der Schulungsbesuch gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.

Aktuelle
Bewertungen

100 %
Weiterempfehlung
4,8 von 5
(111 Bewertungen)
4,8
Seminarinhalt
4,8
Referent
4,7
Praxisrelevanz
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Lernzuwachs

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Mit aktuellem Wissen im Gremium punkten

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www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Als Betriebsratsvorsitzender sind Sie nicht nur wichtiger Impulsgeber im Gremium, sondern verantworten auch handwerkliche Fehler in der BR-Arbeit. Damit Sie Ihren Aufgaben gerecht werden können, versorgen wir Sie in diesem Seminar mit frischem Wissen und informieren Sie über aktuelle Änderungen in der BR-Arbeit.

Kostenloses
Starter-Set

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  • Umfangreiche Seminarunterlagen
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27. Oktober 2025 14:00 Uhr
Bis
30. Oktober 2025 12:30 Uhr
Preise
1. Teilnehmer
1.989,00 €
2. Teilnehmer
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Jeder weitere Teilnehmer
nur 169,00 €
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Seminarinhalt

Gesetzesvorhaben und Neuregelungen
  • Welche Gesetze sind neu und was bedeutet dies für die betriebliche Praxis?
  • Über zu erwartende Änderungen frühzeitig Bescheid wissen
Aktuelle Rechtsprechung zur praktischen BR-Arbeit
  • Wichtige Entscheidungen zur Zuständigkeit von BR und GBR kennen
  • § 23 Abs. 1 BetrVG: Amtspflichtverletzungen und ihre Folgen
  • Bei der Digitalisierung der BR-Arbeit die Rechtsprechung im Auge behalten
  • Kosten auf dem Prüfstand: Zulässiger Sachaufwand des Betriebsrats
Sitzung und Beschlussfassung im Fokus der Rechtsprechung
  • Wissen, welche Fehler immer wieder beanstandet werden
  • Anforderungen an gesetzeskonforme Tagesordnungen kennen
  • Dauerbrenner Verhinderung: Das sagen die Gerichte
Wichtige Entscheidungen in Mitbestimmungsfragen kennen
  • Das haben Gerichte in personellen Angelegenheiten entschieden
  • Wissen, was sich in sozialen Angelegenheiten zuletzt getan hat
  • Neues zur Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für Betriebsratsvorsitzende, deren Stellvertreter und freigestellte Betriebsratsmitglieder. Diese Stellung verlangt von dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und freigestellten Betriebsratsmitgliedern spezielle Rechtskenntnisse über die Ausübung dieses Amts.

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Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Rahmenprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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4.8Seminarinhalt
4.8Referent
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Sofern die im Seminar vermittelten Kenntnisse noch nicht anderweitig erworben wurden, ist der Schulungsbesuch gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.