Fakten zum Seminar
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Fakten zum Seminar
Betriebsratsvorsitz - Update
Mit aktuellem Wissen im Gremium punkten
Details
Als Betriebsratsvorsitzender sind Sie nicht nur wichtiger Impulsgeber im Gremium, sondern verantworten auch handwerkliche Fehler in der BR-Arbeit. Damit Sie Ihren Aufgaben gerecht werden können, versorgen wir Sie in diesem Seminar mit frischem Wissen und informieren Sie über aktuelle Änderungen in der BR-Arbeit.
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Kostenlos
für Sie
- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
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Ihr
Seminarinhalt
- Welche Gesetze sind neu und was bedeutet dies für die betriebliche Praxis?
- Über zu erwartende Änderungen frühzeitig Bescheid wissen
- Wichtige Entscheidungen zur Zuständigkeit von BR und GBR kennen
- § 23 Abs. 1 BetrVG: Amtspflichtverletzungen und ihre Folgen
- Bei der Digitalisierung der BR-Arbeit die Rechtsprechung im Auge behalten
- Kosten auf dem Prüfstand: Zulässiger Sachaufwand des Betriebsrats
- Wissen, welche Fehler immer wieder beanstandet werden
- Anforderungen an gesetzeskonforme Tagesordnungen kennen
- Dauerbrenner Verhinderung: Das sagen die Gerichte
- Das haben Gerichte in personellen Angelegenheiten entschieden
- Wissen, was sich in sozialen Angelegenheiten zuletzt getan hat
- Neues zur Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für Betriebsratsvorsitzende, deren Stellvertreter und freigestellte Betriebsratsmitglieder. Diese Stellung verlangt von dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und freigestellten Betriebsratsmitgliedern spezielle Rechtskenntnisse über die Ausübung dieses Amts.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Sofern die im Seminar vermittelten Kenntnisse noch nicht anderweitig erworben wurden, ist der Schulungsbesuch gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
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Dieses Seminar eignet sich für Betriebsratsvorsitzende, deren Stellvertreter und freigestellte Betriebsratsmitglieder. Diese Stellung verlangt von dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und freigestellten Betriebsratsmitgliedern spezielle Rechtskenntnisse über die Ausübung dieses Amts.
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Sofern die im Seminar vermittelten Kenntnisse noch nicht anderweitig erworben wurden, ist der Schulungsbesuch gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.