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BR260-1286
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Leonardo Hotel Munich City East

Carl-Wery-Str. 39

80739 München

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02. Februar 2026 14:00 Uhr
Bis
05. Februar 2026 12:30 Uhr
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Betriebliches Eingliederungsmanagement Teil 1

Betriebliches Eingliederungsmanagement Teil 1

Arbeitsunfähigkeit überwinden, Arbeitsplätze erhalten

4,8 von 5
(2.754 Bewertungen)

Details

BEM ist Pflicht - doch wie können Sie als Betriebsrat oder SBV den Prozess aktiv beeinflussen? In diesem Seminar erfahren Sie, wann das BEM-Verfahren greift, welche rechtlichen Grundlagen und Verfahrensabläufe wichtig sind und wie Sie Ihre Beteiligungsrechte gezielt nutzen. Lernen Sie, Arbeitsplätze zu erhalten, Gesundheitsdaten sensibel zu behandeln und den Arbeitgeber zur optimalen Umsetzung zu bewegen. Jetzt anmelden und das BEM rechtssicher begleiten!

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Ihr
Seminarinhalt

  • Begriff, Definition und Ziele des BEM
  • Gesetzliche Regelung und Hintergrund
  • Gesetzliche Verpflichtung für den Arbeitgeber
  • Vor- und Nachteile des BEM für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Betriebsinterne, externe Beteiligte
  • Beteiligte bei (schwer-)behinderten Menschen oder gleichgestellten Arbeitnehmern
  • Abschluss einer Betriebs-/Inklusionsvereinbarung
  • Aufbau eines betrieblichen Frühwarnsystems
  • Entwicklung eines Konzepts; Maßnahmenentwicklung
  • Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 BetrVG
  • Einführung durch Betriebs-/Inklusionsvereinbarung
  • Ablauf des BEM
  • Integrationsteam - Besetzung, Aufgaben, Rechte
  • Sanktionen für den Arbeitgeber
  • Sanktionen für den Arbeitnehmer bei Zustimmungsverweigerung
  • Auswirkungen auf den Kündigungsschutz
  • Notwendigkeit, Kontaktaufnahme, Datenschutz
  • Klärungsgespräch, Ursachenforschung, Maßnahmen

Ihr
Teilnehmerkreis

Das Seminar eignet sich für Betriebsratsmitglieder, die für den Betriebsrat an der Erarbeitung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements mitwirken wollen. Es eignet sich auch für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
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Seminarinhalt

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Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist der Besuch dieses Seminars für Betriebsratsmitglieder erforderlich, die das hier vermittelte Wissen zur Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und entsprechende Kenntnisse nicht besitzen.

SBV

Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung vermittelt das Seminar erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX.

Aktuelle
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97,39 %
Weiterempfehlung
4,8 von 5
(2.754 Bewertungen)
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Seminarinhalt
4,8
Referent
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Praxisrelevanz
4,7
Lernzuwachs

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Arbeitsunfähigkeit überwinden, Arbeitsplätze erhalten

Betriebliches Eingliederungsmanagement Teil 1

4,8 von 5
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www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
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BEM ist Pflicht - doch wie können Sie als Betriebsrat oder SBV den Prozess aktiv beeinflussen? In diesem Seminar erfahren Sie, wann das BEM-Verfahren greift, welche rechtlichen Grundlagen und Verfahrensabläufe wichtig sind und wie Sie Ihre Beteiligungsrechte gezielt nutzen. Lernen Sie, Arbeitsplätze zu erhalten, Gesundheitsdaten sensibel zu behandeln und den Arbeitgeber zur optimalen Umsetzung zu bewegen. Jetzt anmelden und das BEM rechtssicher begleiten!

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02. Februar 2026 14:00 Uhr
Bis
05. Februar 2026 12:30 Uhr
Preise
1. Teilnehmer
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2. Teilnehmer
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Ihr
Seminarinhalt

Grundlagen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
  • Begriff, Definition und Ziele des BEM
  • Gesetzliche Regelung und Hintergrund
  • Gesetzliche Verpflichtung für den Arbeitgeber
  • Vor- und Nachteile des BEM für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Beteiligte am BEM
  • Betriebsinterne, externe Beteiligte
  • Beteiligte bei (schwer-)behinderten Menschen oder gleichgestellten Arbeitnehmern
Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrats
  • Abschluss einer Betriebs-/Inklusionsvereinbarung
  • Aufbau eines betrieblichen Frühwarnsystems
  • Entwicklung eines Konzepts; Maßnahmenentwicklung
  • Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 BetrVG
Durchführung eines BEM
  • Einführung durch Betriebs-/Inklusionsvereinbarung
  • Ablauf des BEM
  • Integrationsteam - Besetzung, Aufgaben, Rechte
Rechtsfolgen bei Nichteinführung
  • Sanktionen für den Arbeitgeber
  • Sanktionen für den Arbeitnehmer bei Zustimmungsverweigerung
  • Auswirkungen auf den Kündigungsschutz
Fallspezifisches Management
  • Notwendigkeit, Kontaktaufnahme, Datenschutz
  • Klärungsgespräch, Ursachenforschung, Maßnahmen
Muster-Betriebsvereinbarung für das BEM

Ihr
Teilnehmerkreis

Das Seminar eignet sich für Betriebsratsmitglieder, die für den Betriebsrat an der Erarbeitung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements mitwirken wollen. Es eignet sich auch für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Rahmenprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung vermittelt das Seminar erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX.