Betriebliches Eingliederungsmanagement Teil 2
Beteiligungsrechte des Betriebsrats beim BEM effektiv nutzen
Als Betriebsrat ist ein grundlegendes Wissen über das BEM für Sie unabdingbar. Im ersten Teil unserer Seminarreihe konnten Sie sich bereits mit den rechtlichen Grundlagen und Verfahrensabläufen des BEM vertraut machen. Nun heißt es das erworbene Wissen in die Praxis umzusetzen!
Ihr
Seminarinhalt
- Information in einer Betriebsversammlung
- Info durch Aushänge, Flyer und andere Medien
- Öffentlichkeitsarbeit zum BEM
- Kollegen und Vorgesetzte für das BEM gewinnen
- Überblick: BEM, das im beruflichen Alltag eingesetzt wird
- Stärken-Schwächen-Analyse der unterschiedlichen BEM
- Ideenpool für das BEM in Ihrem Betrieb
- Diese Themen gehören in eine BEM-Betriebsvereinbarung und BEM-Inklusionsvereinbarung - und diese nicht
- Klauseln, die dem AN nützen - und Klauseln, die dem AG nützen
- Check: Betriebliche Besonderheiten berücksichtigt?
- Identifizierung branchentypischer gesundheitlicher Risiken
- Vorkehrungen und Maßnahmen zur Minimierung dieser Risiken
- Eingliederung nach Eintritt von Krankheit oder Behinderung: Möglichkeiten und Verfahrensabläufe zur Gestaltung eines krankheits- oder behindertengerechten Arbeitsplatzes
- Integrationsfachdienste und Co.: externe Anlaufstellen und deren Hilfestellungen für bestimmte Behinderungen oder Krankheiten
- Soll-Ist-Analysen nach einem durchgeführten BEM als Standard: Welche Maßnahme hat weshalb funktioniert? Welche weshalb nicht?
- Untypischer Einzelfall oder Musterbeispiel? Identifizierung von Handlungsbedarf anhand von durchgeführtem BEM
- Verbesserungsmöglichkeiten
- Wesentliche Neuerungen kennenlernen
- Handlungsbedarf identifizieren
- Rechtliche Fallstricke rechtzeitig erkennen
- Die Beratung Betroffener in schwierigen Situationen
- Team-Zusammenhalt stärken: wertschätzenden Umgang und Problemlösungskultur einführen und aufrechterhalten
Ihr
Teilnehmerkreis
Das Seminar eignet sich für Betriebsratsmitglieder, die sich vertiefter mit dem Thema des Betrieblichen Eingliederungsmanagements beschäftigen wollen oder bereits über Vorkenntnisse verfügen. Es eignet sich auch für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung.
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Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist der Besuch dieses Seminars für Betriebsratsmitglieder erforderlich, die das hier vermittelte Wissen zur Erfüllung ihrer anstehenden Aufgaben benötigen und entsprechende Kenntnisse nicht besitzen. Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung vermittelt das Seminar erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung vermittelt das Seminar erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX.