Fresh-up BEM: Expertentipps für Praktiker
Aktuelles BEM-Wissen praxisnah und verständlich aufbereitet
Sind Sie beim BEM noch auf dem neuesten Stand? Unsere Referenten vermitteln Ihnen praxisnahes Wissen für mehr Sicherheit im Umgang mit erkrankten Arbeitnehmern. Sie erlernen Strategien für eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit, mit der Sie Ihre Kollegen von den Maßnahmen des BEM überzeugen können. Gleichzeitig bauen Sie Ihre Beratungs- und Gesprächskompetenzen weiter auf.
Ihr
Seminarinhalt
- Schnelldurchlauf BEM-Verfahren
- Wichtige Strukturen im BEM
- Ziele und Nutzen
- Wer ist beteiligt?
- Führungskräfte gewinnen
- Mitarbeiter informieren und überzeugen
- Welche Medien bieten sich an?
- Praktische Ideen und Gestaltungstipps
- Gesundheitsdaten als besonders sensible Daten
- Was darf in die Personalakte?
- Wie lange dürfen welche Daten aufbewahrt werden?
- Was darf ich weitererzählen?
- Dokumentationspflichten als Betriebsrat
- Richtige Vorbereitung
- Authentische Gesprächsführung
- Wie gehe ich mit unangenehmen Fragen um?
- Emotionen richtig einschätzen
- Grenzen verantwortungsvoller Beratung erkennen
- Weiterführende Hilfe anbieten
Ihr
Teilnehmerkreis
Das Seminar eignet sich für Betriebsratsmitglieder, die für den Betriebsrat an der Erarbeitung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements mitwirken wollen. Es eignet sich auch für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung.
Ihr
Seminarablauf
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November 2022
Juni 2023
Dezember 2023
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Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind, so das Bundesarbeitsgericht, zur umfassenden Vorbereitung auf das Mandat als Betriebsrat unerlässlich (vgl. BAG v. 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Jedes Betriebsratsmitglied ist deshalb verpflichtet, so das BAG, sich diese Kenntnisse anzueignen (vgl. BAG v. 05.11.1981 - 6 ABR 50/79). Dieses Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht ergibt sich aus § 40 Abs. 1 BetrVG. Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht erfordert.