Fakten zum Seminar

Sem. Nr.
BR134-6825
Hotel
Mercure Hotel & Residenz Frankfurt Messe

Voltastr. 29

60486 Frankfurt am Main

Von
10. November 2025 14:00 Uhr
Bis
12. November 2025 12:30 Uhr

Preise

1. Teilnehmer
1.692,00 €
2. Teilnehmer
1.625,00 €
Jeder weitere Teilnehmer
1.574,00 €
Alle Preise zzgl. Hotel und MwSt.

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Aufsichtsrat Teil 1

Rechte und Pflichten kennen, Organisationsabläufe verstehen

4,6 von 5
(617 Bewertungen)

Details

Als Mitglied des Aufsichtsrats kontrollieren Sie in Kapitalgesellschaften die Arbeit der Geschäftsleitung und wirken bei wesentlichen Entscheidungen über die Geschäftspolitik mit. Diese verantwortungsvolle Aufgabe verlangt von Ihnen besondere Kenntnisse und Fertigkeiten. Machen Sie sich mit diesem Basis-Seminar fit für Ihre Arbeit im Aufsichtsrat.

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Bis
12. November 2025 12:30 Uhr

Preise

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Fakten zum Seminar

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BR134-6825
Hotel
Mercure Hotel & Residenz Frankfurt Messe

Voltastr. 29

60486 Frankfurt am Main

Von
10. November 2025 14:00 Uhr
Bis
12. November 2025 12:30 Uhr
Preise
1. Teilnehmer
1.692,00 €
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inkl. Kostenübernahmeerklärung

Kostenlos
für Sie

  • Ratgeber Aufsichtsrat
  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktische Tasche
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Ihr
Seminarinhalt

  • Mitbestimmungsgesetz, Drittelbeteiligungsgesetz, Zusammensetzung des Aufsichtsrats
  • Gesellschaftsvertrag und Satzung
  • Bedeutung des Deutschen Corporate Governance Kodex für die Unternehmensführung
  • Geschäftsordnung des Aufsichtsrats
  • Aufwendungsersatz und Vergütung für die Arbeit im Aufsichtsrat
  • Behinderungsverbot und Schutz vor Benachteiligung
  • Informationsansprüche des Aufsichtsratsmitglieds
  • Geheimhaltungspflicht, Transparenzgebot und Berichtspflichten
  • Berichtspflicht des Aufsichtsratsvorsitzenden
  • Bestellung, Abberufung und Vergütungsfestsetzung von Vorstand und Geschäftsleitung
  • Überwachung und Kontrolle der Geschäftsführung
  • Beratung und strategische Unterstützung der Arbeit des Vorstands
  • Informationspflichten des Vorstands kennen
  • Sitzung des Aufsichtsrats: Ablauf, Fassung von Beschlüssen, Protokoll
  • Bildung von Ausschüssen, Geschäftsordnung
  • Aufgaben des Aufsichtsratsvorsitzenden
  • Haftungsrisiken erkennen und vermeiden
  • Unangemessene Vergütung des Vorstands - Haftung durch den Aufsichtsrat?
  • Risikominimierung durch Versicherungen für Aufsichtsratsmitglieder
  • Bußgeld- und Strafvorschriften

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat oder diejenigen, die eine solche Position anstreben. Qualifizierte Fachkenntnisse sind für diese Aufgaben unerlässlich.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Wichtig! Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben einen Freistellungsanspruch zur Teilnahme an Schulungen, die für das Aufsichtsratsmandat erforderliche Qualifikationen vermitteln. Für die Teilnahme an solchen Seminaren ist, wegen der Eigenverantwortlichkeit des Amtes, kein Beschluss bzw. keine Zustimmung des Aufsichtsrats oder des Unternehmens erforderlich (vgl. Literatur zu § 26 MitbestG, §§ 670, 675 BGB zum Aufwandsersatz). Das Aufsichtsratsmitglied hat in entsprechender Anwendung des § 37 BetrVG Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung während der Schulung und nach §§ 670, 675 BGB Anspruch auf Erstattung der Kosten, die durch die Teilnahme am Seminar entstehen.

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Weiterempfehlung
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Rechte und Pflichten kennen, Organisationsabläufe verstehen

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mail@waf-seminar.de
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Als Mitglied des Aufsichtsrats kontrollieren Sie in Kapitalgesellschaften die Arbeit der Geschäftsleitung und wirken bei wesentlichen Entscheidungen über die Geschäftspolitik mit. Diese verantwortungsvolle Aufgabe verlangt von Ihnen besondere Kenntnisse und Fertigkeiten. Machen Sie sich mit diesem Basis-Seminar fit für Ihre Arbeit im Aufsichtsrat.

Kostenloses
Starter-Set

  • Ratgeber Aufsichtsrat
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nur 1.574,00 €
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Ihr
Seminarinhalt

Rechtsgrundlagen der Mitbestimmung im Aufsichtsrat
  • Mitbestimmungsgesetz, Drittelbeteiligungsgesetz, Zusammensetzung des Aufsichtsrats
  • Gesellschaftsvertrag und Satzung
  • Bedeutung des Deutschen Corporate Governance Kodex für die Unternehmensführung
  • Geschäftsordnung des Aufsichtsrats
Stellung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
  • Aufwendungsersatz und Vergütung für die Arbeit im Aufsichtsrat
  • Behinderungsverbot und Schutz vor Benachteiligung
  • Informationsansprüche des Aufsichtsratsmitglieds
  • Geheimhaltungspflicht, Transparenzgebot und Berichtspflichten
  • Berichtspflicht des Aufsichtsratsvorsitzenden
Rechte und Kompetenzen des Aufsichtsrats
  • Bestellung, Abberufung und Vergütungsfestsetzung von Vorstand und Geschäftsleitung
  • Überwachung und Kontrolle der Geschäftsführung
  • Beratung und strategische Unterstützung der Arbeit des Vorstands
  • Informationspflichten des Vorstands kennen
Das Aufsichtsratsgremium - Organisation und Geschäftsabläufe
  • Sitzung des Aufsichtsrats: Ablauf, Fassung von Beschlüssen, Protokoll
  • Bildung von Ausschüssen, Geschäftsordnung
  • Aufgaben des Aufsichtsratsvorsitzenden
Haftung von Mitgliedern des Aufsichtsrats
  • Haftungsrisiken erkennen und vermeiden
  • Unangemessene Vergütung des Vorstands - Haftung durch den Aufsichtsrat?
  • Risikominimierung durch Versicherungen für Aufsichtsratsmitglieder
  • Bußgeld- und Strafvorschriften

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat oder diejenigen, die eine solche Position anstreben. Qualifizierte Fachkenntnisse sind für diese Aufgaben unerlässlich.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Zweiter Seminartag
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Rahmenprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

Hier findet dieses Seminar statt
Seminarhotels

INNSIDE by Melia - Wolfsburg, Radisson Blu Hotel - Mannheim, Kongresshotel - Potsdam, Dorint Kongresshotel - Neuss, NH Hotel München Messe - München, Vienna House Easy - Leipzig, Dorint City-Hotel - Bremen

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Bewertungen

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4,6 von 5
(617 Bewertungen)
4.6Seminarinhalt
4.7Referent
4.5Praxisrelevanz
4.5Lernzuwachs

Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Wichtig! Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben einen Freistellungsanspruch zur Teilnahme an Schulungen, die für das Aufsichtsratsmandat erforderliche Qualifikationen vermitteln. Für die Teilnahme an solchen Seminaren ist, wegen der Eigenverantwortlichkeit des Amtes, kein Beschluss bzw. keine Zustimmung des Aufsichtsrats oder des Unternehmens erforderlich (vgl. Literatur zu § 26 MitbestG, §§ 670, 675 BGB zum Aufwandsersatz). Das Aufsichtsratsmitglied hat in entsprechender Anwendung des § 37 BetrVG Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung während der Schulung und nach §§ 670, 675 BGB Anspruch auf Erstattung der Kosten, die durch die Teilnahme am Seminar entstehen.