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Aufsichtsrat Teil 1
Rechte und Pflichten kennen, Organisationsabläufe verstehen
Details
Als Mitglied des Aufsichtsrats kontrollieren Sie in Kapitalgesellschaften die Arbeit der Geschäftsleitung und wirken bei wesentlichen Entscheidungen über die Geschäftspolitik mit. Diese verantwortungsvolle Aufgabe verlangt von Ihnen besondere Kenntnisse und Fertigkeiten. Machen Sie sich mit diesem Basis-Seminar fit für Ihre Arbeit im Aufsichtsrat.
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Kostenlos
für Sie
- Ratgeber Aufsichtsrat
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche
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Seminarinhalt
- Mitbestimmungsgesetz, Drittelbeteiligungsgesetz, Zusammensetzung des Aufsichtsrats
- Gesellschaftsvertrag und Satzung
- Bedeutung des Deutschen Corporate Governance Kodex für die Unternehmensführung
- Geschäftsordnung des Aufsichtsrats
- Aufwendungsersatz und Vergütung für die Arbeit im Aufsichtsrat
- Behinderungsverbot und Schutz vor Benachteiligung
- Informationsansprüche des Aufsichtsratsmitglieds
- Geheimhaltungspflicht, Transparenzgebot und Berichtspflichten
- Berichtspflicht des Aufsichtsratsvorsitzenden
- Bestellung, Abberufung und Vergütungsfestsetzung von Vorstand und Geschäftsleitung
- Überwachung und Kontrolle der Geschäftsführung
- Beratung und strategische Unterstützung der Arbeit des Vorstands
- Informationspflichten des Vorstands kennen
- Sitzung des Aufsichtsrats: Ablauf, Fassung von Beschlüssen, Protokoll
- Bildung von Ausschüssen, Geschäftsordnung
- Aufgaben des Aufsichtsratsvorsitzenden
- Haftungsrisiken erkennen und vermeiden
- Unangemessene Vergütung des Vorstands - Haftung durch den Aufsichtsrat?
- Risikominimierung durch Versicherungen für Aufsichtsratsmitglieder
- Bußgeld- und Strafvorschriften
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat oder diejenigen, die eine solche Position anstreben. Qualifizierte Fachkenntnisse sind für diese Aufgaben unerlässlich.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Wichtig! Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben einen Freistellungsanspruch zur Teilnahme an Schulungen, die für das Aufsichtsratsmandat erforderliche Qualifikationen vermitteln. Für die Teilnahme an solchen Seminaren ist, wegen der Eigenverantwortlichkeit des Amtes, kein Beschluss bzw. keine Zustimmung des Aufsichtsrats oder des Unternehmens erforderlich (vgl. Literatur zu § 26 MitbestG, §§ 670, 675 BGB zum Aufwandsersatz). Das Aufsichtsratsmitglied hat in entsprechender Anwendung des § 37 BetrVG Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung während der Schulung und nach §§ 670, 675 BGB Anspruch auf Erstattung der Kosten, die durch die Teilnahme am Seminar entstehen.
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Wichtig! Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben einen Freistellungsanspruch zur Teilnahme an Schulungen, die für das Aufsichtsratsmandat erforderliche Qualifikationen vermitteln. Für die Teilnahme an solchen Seminaren ist, wegen der Eigenverantwortlichkeit des Amtes, kein Beschluss bzw. keine Zustimmung des Aufsichtsrats oder des Unternehmens erforderlich (vgl. Literatur zu § 26 MitbestG, §§ 670, 675 BGB zum Aufwandsersatz). Das Aufsichtsratsmitglied hat in entsprechender Anwendung des § 37 BetrVG Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung während der Schulung und nach §§ 670, 675 BGB Anspruch auf Erstattung der Kosten, die durch die Teilnahme am Seminar entstehen.