Aufsichtsrat Teil 2

Als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat gezielt Einfluss nehmen

4,6 von 5
(21 Bewertungen)
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Als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat ist es Ihre Aufgabe, die Belegschaft zu vertreten, andererseits sind Sie auch den Interessen des Unternehmens verpflichtet. Um hier bestehen zu können, spielen taktische Überlegungen ebenso eine Rolle wie das gemeinsame Vorgehen der Arbeitnehmervertreter oder Fragen nach den Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftsführung des Unternehmens. In diesem Seminar erlangen Sie das dafür erforderliche Wissen!

Kostenloses
Starter-Set

  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche

Ihr
Seminarinhalt

Aufsichts- und Kontrollpflichten des Aufsichtsrats
  • Berichtspflichten der Geschäftsführung an den Aufsichtsrat
  • Möglichkeiten, auf die Arbeit des Vorstands Einfluss zu nehmen
  • Einfluss nehmen auf die Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsprüfer
Vorbereitung und Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats
  • Praxis-Tipps zur Informationsbeschaffung vor der Sitzung
  • Auf welche Informationen Sie als Mitglied des Aufsichtsrats laufend zugreifen können
  • Strategien und Absprachen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
  • Tipps zur Verhandlungsführung im Aufsichtsrat im Rahmen einer Sitzung
Praxis der Arbeit in Ausschüssen des Aufsichtsrats
  • Übertragung von Befugnissen auf Ausschüsse
  • Strategie bei der Einrichtung/Besetzung von Ausschüssen
  • Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Ausschussarbeit
Mit Konfliktsituationen im Aufsichtsrat umgehen
  • bei Auskunftsrechten gegenüber der Geschäftsführung
  • bei Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseignerseite
  • bei Überwachung der Geschäftsleitung
  • bei Konflikten innerhalb des Aufsichtsrats

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, die bereits am Seminar "Aufsichtsrat Teil 1" teilgenommen haben oder über entsprechende Kenntnisse und Erfahrungen in der Aufsichtsratsarbeit verfügen.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Zweiter Seminartag
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Freizeitprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Wichtig! Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben einen Freistellungsanspruch zur Teilnahme an Schulungen, die für das Aufsichtsratsmandat erforderliche Qualifikationen vermitteln. Für die Teilnahme an solchen Seminaren ist, wegen der Eigenverantwortlichkeit des Amtes, kein Beschluss bzw. keine Zustimmung des Aufsichtsrats oder des Unternehmens erforderlich (vgl. Literatur zu § 26 MitbestG, §§ 670, 675 BGB zum Aufwandsersatz). Das Aufsichtsratsmitglied hat in entsprechender Anwendung des § 37 BetrVG Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung während der Schulung und nach §§ 670, 675 BGB Anspruch auf Erstattung der Kosten, die durch die Teilnahme am Seminar entstehen.

Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

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Als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat ist es Ihre Aufgabe, die Belegschaft zu vertreten, andererseits sind Sie auch den Interessen des Unternehmens verpflichtet. Um hier bestehen zu können, spielen taktische Überlegungen ebenso eine Rolle wie das gemeinsame Vorgehen der Arbeitnehmervertreter oder Fragen nach den Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftsführung des Unternehmens. In diesem Seminar erlangen Sie das dafür erforderliche Wissen!

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  • Möglichkeiten, auf die Arbeit des Vorstands Einfluss zu nehmen
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Wichtig! Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat haben einen Freistellungsanspruch zur Teilnahme an Schulungen, die für das Aufsichtsratsmandat erforderliche Qualifikationen vermitteln. Für die Teilnahme an solchen Seminaren ist, wegen der Eigenverantwortlichkeit des Amtes, kein Beschluss bzw. keine Zustimmung des Aufsichtsrats oder des Unternehmens erforderlich (vgl. Literatur zu § 26 MitbestG, §§ 670, 675 BGB zum Aufwandsersatz). Das Aufsichtsratsmitglied hat in entsprechender Anwendung des § 37 BetrVG Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung während der Schulung und nach §§ 670, 675 BGB Anspruch auf Erstattung der Kosten, die durch die Teilnahme am Seminar entstehen.

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