Station 8: Dran bleiben lohnt sich!
Zwischenfazit
Auf jeder längeren Reise gibt es diesen einen Moment, an dem man einfach nicht mehr weiter will oder kann: Die Kreditkarte wurde gestohlen, man liegt mit hohem Fieber in einem Zimmer am Ende der Welt, die anderen Reiseteilnehmer nerven wie Hölle. Nie war das Heimweh größer als jetzt.
Was tun? Die Reisegruppe verlassen? Den Trip abbrechen und umkehren – oder Zähne zusammenbeißen und weitermachen?
Gewissensfragen und Entscheidungshilfen, wenn das Amt drückt
Eins ist klar: Gerade auf längeren Reisen zeigt sich, wie krisenfest wir wirklich sind. Wer es schafft, in der Ferne eine schwierige Situation zu bewältigen, wächst daran, erweitert seinen Horizont und hat später zu Hause eine spannende Geschichte zu erzählen.
Die Devise: Durchhalten
Sie sollten die Betriebsratsarbeit nicht vorschnell aufgeben, auch wenn es nicht so läuft, wie Sie es sich vorgestellt haben.
Denn bedenken Sie: Ein Großteil der Belegschaft hat Ihnen das Vertrauen geschenkt. Sicherlich wären Ihre Kollegen von einem vorzeitigen Ende Ihrer Betriebsratsarbeit enttäuscht. Dies sollten Sie in Ihre Abwägung einbeziehen. Auch wenn es zwichendurch mal schwierigere Reiseabschnitte gibt, Ihre Arbeit als Betriebsrat ist enorm wichtig!
Wohin geht meine Reise?
Um zu wissen, was Sie wirklich wollen beziehungsweise nicht mehr wollen, sollten Sie sich folgende zwei Fragen stellen:
- Weshalb scheint es für mich unzumutbar, meine Amtszeit regulär zu beenden?
- Kann ich mich doch noch bis zum Ende meiner Amtszeit ausreichend motivieren, um gute Betriebsratsarbeit zu leisten?
Reise Tipp
Werfen Sie die Flinte nicht vorschnell ins Korn! Es ist normal, dass es auch einmal nicht so gut läuft. Versuchen Sie zunächst, sich neu zu motivieren. Oft hilft bereits ein Austausch innerhalb des Gremiums. Im Zweifel hat Ihr Betriebsratskollege auch schon mal Phasen des Zweifels durchlebt und kann Ihnen aus dem Tief heraushelfen. Eventuell hilft auch der Austausch mit anderen Betriebsräten auf einer Fortbildung.
Wenn´s einfach nicht mehr weitergeht
Es gibt jedoch auch Situationen, die wirklich das Aus bedeuten. Wer sich in Nordindien mit einer gefährlichen Krankheit ansteckt, der fliegt am besten heim. Und wer erkennt, dass die Betriebsratsarbeit so gar nichts für ihn ist, kann sein Amt selbstverständlich vorzeitig niederlegen.
Geordneter Rückzug
Zunächst müssen Sie Ihren Rücktritt entweder gegenüber dem Betriebsratsgremium als Ganzes (zum Beispiel in einer Betriebsratssitzung) oder gegenüber dem Betriebsratsvorsitzenden erklären. Eine besondere Form ist hierfür nicht vorgeschrieben. Einen Rücktrittsgrund müssen Sie ebenfalls nicht angeben. Die Rücktrittserklärung muss jedoch eindeutig sein.
Achtung: Es ist nicht möglich, die Beendigung der Mitgliedschaft im Betriebsrat zurückzunehmen oder zu widerrufen.
Kündigungsschutz bei Rücktritt
Mit Niederlegung Ihres Amts als Betriebsrat endet Ihre Funktion, die Sie innerhalb des Betriebsrats hatten (etwa als Betriebsratsvorsitzender). Wie ist es aber mit dem Kündigungsschutz? Kann man nach der Amtsniederlegung wieder ordentlich gekündigt werden?
Die Antwort lautet: Vorerst nicht, denn auch nach der Amtsniederlegung genießen Sie noch einen sogenannten nachträglichen besonderen Kündigungsschutz. Dieser gilt für ein Jahr. Allerdings benötigt der Arbeitgeber bei einer außerordentlichen Kündigung nicht mehr die Zustimmung des Betriebsrats. Ebenfalls endet durch den Austritt aus dem Betriebsrat auch der besondere Schutz von Betriebsratsmitgliedern vor Versetzungen.
Achtung: Einer ist nicht alle
Die Amtsniederlegung eines einzelnen Betriebsrats ist von der Auflösung des gesamten Betriebsrats zu unterscheiden. Hierfür bedarf es eines Betriebsratsbeschlusses, der von der Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder des Betriebsrats gefasst werden muss. Falls der Betriebsrat beschließt, sich aufzulösen, endet die Amtszeit aller Betriebsräte. Dies gilt auch für diejenigen Mitglieder, die gegen den Auflösungsbeschluss gestimmt haben.
Reiche Ernte: Warum es sich lohnt, Betriebsrat zu bleiben
Für den Fall, dass Sie unsicher sind, ob Sie Ihre Betriebsratsreise fortsetzen oder Ihr Amt niederlegen sollen, hier sechs schlagende Argumente dafür, nicht aufzugeben:
- Mehr Lernen: Als Betriebsrat erweitern Sie Ihren Horizont. In Ihrer Amtszeit bilden Sie sich in arbeitsrechtlichen und betriebsverfassungsrechtlichen Themen fort. Je nach Betrieb und Größe haben Sie die Möglichkeit, sich in wirtschaftliche und gesellschaftliche Spezialthemen einzuarbeiten. Ebenfalls können Sie sich persönlich weiterentwickeln, etwa in der professionellen Verhandlungsführung. Nutzen Sie Ihren gesetzlich verankerten Schulungsanspruch!
- Mehr Wissen: Als Betriebsrat haben Sie einen Informationsvorsprung. Egal ob drohende Kündigungen, Versetzungen, Fragen der Lohngerechtigkeit, Arbeitszeitregelungen oder anstehende Veränderungen im Betrieb. Als Betriebsrat wissen Sie immer zuerst Bescheid.
- Mehr Engagement: Betriebsratsarbeit bedeutet, sich aktiv für die Rechte der Belegschaft einzusetzen. Aufgrund des besonderen Kündigungsschutzes können Sie sich ohne Angst vor Sanktionen oder Nachteilen nachdrücklich für Ihre Kollegen einsetzen. Eine gute, wichtige und wertvolle Arbeit
- Mehr Mitsprache: Als Betriebsrat haben Sie die Möglichkeit, bei wichtigen Unternehmensentscheidungen mitzusprechen. So können Sie Wege aufzeigen und Maßnahmen anstoßen, um langfristig Arbeitsplätze im Unternehmen zu sichern.
- Mehr Gerechtigkeit: Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist Betriebsratsarbeit ein Akt gelebter Solidarität. Auch in Unternehmen mit wirtschaftlicher Schieflage gibt es oft Lohnkürzungen bei gleichzeitiger Mehrarbeit. Dank Ihrer Mitbestimmungsrechte können Sie dem entgegenwirken
- Und abschließend der wohl wichtigste Grund: Wenn nicht Sie, wer denn dann?