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Station 3: Der Seminarbesuch – 
Wissen im Gepäck

Der Mount Everest ist mit seinen 8.849 Metern der höchste Berg der Erde. Sein Aufstieg verlangt Bergsteigern alles ab. Um den Gipfel zu bezwingen, muss man sich von Basislager zu Basislager vorarbeiten, denn nur langsam gewöhnt sich der Körper an die sauerstoffarme Luft. Was beim Bergsteigen und beim Reisen im Allgemeinen gilt, ist auch für die Betriebsrats arbeit wichtig: Manche Ziele müssen in vielen kleinen Etappen erreicht werden. Ein für Sie fest gebuchtes Etappenziel in Ihren ersten hundert Tagen als Betriebsrat, sozusagen Ihr Basislager auf dem Weg zum Gipfel, ist der Besuch eines Grundlagen-Seminars.

Eine gute Ausrüstung ist der halbe Weg

Warum jetzt schon ein Grundlagen-Seminar? Effektive Betriebsratsarbeit können Sie nur leisten, wenn Sie Ihr Handwerkszeug kennen und wissen, wann und wie Sie es am besten einsetzen. Und das lernen Sie vor allem in einem Seminar. Ein Bergsteiger muss auch schon am Anfang wissen, wie er Eispickel, Steigeisen, Seil und Haken richtig benutzt – sonst ist dem Aufstieg zum Gipfel schnell ein Ende gesetzt. Der Besuch einer Schulung ist also gerade zu Beginn Ihres neuen Amtes besonders wichtig, denn Grundkenntnisse im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht bilden die Basis für Ihre Arbeit als Betriebsrat. Auf dem Weg durch den juristischen Paragrafendschungel brauchen Sie vor allem am Anfang einen guten Guide.

Reise Tipp

Grundlagenwissen ist für jeden Betriebsrat erforderlich. Denn nur mit dem richtigen Wissen können Sie Ihre Aufgaben eigenverantwortlich erfüllen!

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Gewusst wo – heimisch werden im Paragrafendschungel

Die Arbeit mit Gesetzestexten ist für Ihr Amt als Betriebsrat unumgänglich. Keine Angst, auch wenn das im ersten Moment bedrohlich und mühevoll klingen mag: Die Arbeit mit Gesetzestexten ist gar nicht so schwierig. Sie brauchen keine Paragrafen auswendig zu lernen. Gesetzestexte unterliegen einer Systematik, die Ihnen in einem Grundlagen-Seminar vermittelt wird. Entscheidend ist, dass Sie wissen, wo was steht und auf welche Vorschriften es wirklich ankommt.

Wie Sie wissen, haben Sie als Betriebsrat einen Schulungsanspruch. Ihr Anspruch auf Fortbildung ist gesetzlich verankert.

Zum Nachlesen: § 37 Abs. 6 in Verbindung mit § 40 Abs. 1 BetrVG.

Ganz Allgemein oder doch speziell?

Die Seminare im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht bilden zwar die Grundlagen, um im späteren Verlauf Ihrer Amtszeit zielgerichtet Spezialwissen aufzubauen.

Das heißt jedoch nicht, dass das Grundlagen-Seminar immer an erster Stelle stehen muss. Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, welche Ihnen die Reihenfolge der Fortbildungsmaßnahmen vorgibt. Als Betriebsrat haben Sie diesbezüglich einen eigenen Ermessensspielraum.

Bei einer guten Aufgabenverteilung im Gremium bietet es sich an, dass einzelne Betriebsräte bereits zu Beginn der neuen Amtszeit Seminare zu Spezialthemen besuchen. Haben Sie beispielsweise verschiedene Ausschüsse oder Arbeitsgruppen gebildet, ist es oft effizienter, sich direkt im jeweiligen Themenbereich weiterzubilden. Diese Vorgehensweise ist auch sinnvoll, wenn einzelne Betriebsräte schon über Grundkenntnisse im Betriebsverfassungs- oder Arbeitsrecht verfügen.

Formular-Tipp

Neuer Schwung dank Schulung

Eine Betriebsratsschulung dient nicht nur der Vermittlung von Wissen, sondern stärkt auch das Gemeinschaftsgefühl.

Spätestens im Seminar merken Sie: Sie sind nicht allein.

Sie haben viele Mitreisende, die möglicherweise mit den gleichen Reisekrankheiten und Hindernissen zu kämpfen haben. Durch den Austausch mit anderen Betriebsräten werden nicht selten neue Denkanstöße und Ideen entwickelt, die man für die eigene Betriebsarbeit nutzen kann. Oft erhält man auf einer Schulung und dem dort erlangten neuen Wissen auch einen Motivationsschub.

Sie werden merken, dass gerade nach dem Besuch einer Schulung neue Projekte angestoßen werden und Ihre Arbeit im Betriebsrat neuen Schwung bekommt.

Nicht vergessen:

Um an einer Schulung teilzunehmen, muss der Betriebsrat einen ordnungsgemäßen Entsendebeschluss fassen. Der Beschluss muss die konkrete Schulungsveranstaltung (Thema, Veranstalter, Datum) sowie die Namen der Betriebsratsmitglieder beinhalten, die an der Schulung teilnehmen.

Eine vorherige Einwilligung des Arbeitgebers benötigen Sie dagegen nicht. Es ist Ihr eigenes Ermessen, wen Sie auf welche Schulung schicken. Sie müssen dem Arbeitgeber nach der Beschlussfassung lediglich die Teilnahme und die zeitliche Lage der Schulungsveranstaltung mitteilen.

Formular-Tipp

Wer trägt die Reisekosten

Und das Beste wie immer zum Schluss: Das Ticket zahlt der Arbeitgeber!

Sämtliche mit dem Seminarbesuch anfallenden Kosten (Seminargebühr, Unterkunft, Verpflegung und Reisekosten) werden vom Arbeitgeber getragen.

Gut zu wissen:

Ihr Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 6 BetrVG ist strikt vom Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 7 BetrVG zu unterscheiden. Zwar haben Sie auch hiernach einen gesetzlich verankerten Schulungsanspruch.

Der „Haken“ daran ist jedoch, dass Sie nach dieser Vorschrift die bei der Fortbildung anfallenden Kosten für Seminargebühren, An- und Abreise sowie Übernachtungs- und Verpflegungskosten selbst tragen müssen. Entsprechend hat der Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 7 BetrVG in der Praxis wenig Bedeutung.

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