Station 2: Struktur schafft Stärke –
das Gremium organisiert sich
Los geht die gemeinsame Fahrt!
Sie haben sich nun erfolgreich konstituiert und sind jetzt handlungsfähig. Das bedeutet für Sie konkret: Viele wichtige Entscheidungen vom Arbeitgeber sind nun ohne Ihre Mitwirkung nicht mehr möglich. Machen Sie sich das immer wieder mal bewusst. Ab jetzt bestimmen Sie mit, wohin die Reise geht.
Die ersten fünf Schritte auf Neuland
Wenn Ihr Reisebeginn ideal verlaufen ist, dann haben Sie in der konstituierenden Sitzung schon einen Termin für die erste reguläre Betriebsratssitzung bestimmt. Diesen sollten Sie zunächst einmal dafür nutzen, um sich zu organisieren. Je kleiner die Gruppe, desto geringer die Organisation. Was nun alles zu tun ist, hängt in erster Linie von der Größe des Betriebsrats ab. Je größer das Gremium, umso wichtiger ist eine gute Organisation. Als Einzelbetriebsrat müssen Sie sich nicht mit der Organisation des Gremiums beschäftigen, denn Sie sind ja Alleinreisender. Sie können gehen, wohin Sie wollen, und müssen sich nicht mit der gesamten Reisegruppe abstimmen. Als alleiniger Entscheider sind Sie nur sich selbst und Ihrem Gewissen unterworfen.
Die Kehrseite der Medaille: Sie können die Verantwortung nicht abgeben. Wenn Sie in die falsche Richtung gehen, haben Sie keinen Kollegen, der Sie darauf aufmerksam macht. Der organisatorische Aufwand bei einem Betriebsrat, der aus drei oder fünf Personen besteht, ist ebenfalls als gering einzustufen. Denn die Übertragung einzelner Aufgaben auf Ausschüsse ist erst ab einem siebenköpfigen Betriebsrat möglich.
Damit Sie keine Startschwierigkeiten bei Ihrer Betriebsratsarbeit haben, hier die ersten fünf Schritte auf Ihrem Weg in die Zukunft. Wenn Sie sich an diese Punkte halten, sind die Weichen für eine erfolgreiche Arbeit als Betriebsrat gestellt.
Eile mit Weile...
Sie stehen am Anfang einer langen Reise. Gehen Sie die ersten Schritte ganz bewusst, denn die richtige Organisation im Betriebsrat ist entscheidend für eine zielgerichtete und effektive Betriebsratsarbeit. Überstürzen Sie nichts: Für die Ausarbeitung einer Betriebsvereinbarung ist es jetzt noch zu früh.
Am Anfang steht man oft vor einem riesigen Berg an Aufgaben
Unser Tipp: Immer in kleinen Schritten vorangehen, dann klappt´s auch mit dem Gipfel.
Diese 5 Schritte müssen Sie beachten, um Ihr Gremium gut zu organisieren.
1. Wer macht was?
Aufgaben untereinander verteilen
Jeder Reiseteilnehmer hat eine andere Begabung: sei es Karten zu lesen, die Gruppe zu motivieren oder die Reiseausrüstung auf ihre Funktionstüchtigkeit hin zu überprüfen. Eine Aufgabenverteilung gestaltet die Reise für alle glatter, zügiger und somit angenehmer. Und so ist es auch bei Betriebsräten. Eine Aufgabenverteilung innerhalb des Gremiums ermöglicht eine effektive und beschleunigte Betriebsratsarbeit.
Übrigens:
Bei einem Betriebsrat ab sieben Mitgliedern können Sie zudem Ausschüsse bilden und ihnen bestimmte Aufgaben übertragen.
Achtung!
Verwechseln Sie den Betriebsausschuss nicht mit dem „normalen“ Ausschuss. Der Betriebsausschuss führt die laufenden Geschäfte des Betriebsrats und ist ab einem neunköpfigen Betriebsrat zwingend zu bilden. Den „normalen“ Ausschüssen werden einzelne Aufgaben übertragen. Die Bildung von Ausschüssen ist zwar nicht vorgeschrieben, aber in Bezug auf eine bessere Organisation im Betriebsrat unbedingt zu empfehlen. Welche und wie viele Ausschüsse Sie bilden, hängt dabei von Ihnen selbst ab. In erster Linie wird sich die Bildung der Ausschüsse nach der Größe und der Arbeit in Ihrem Unternehmen richten.
Nicht vergessen:
Spätestens jetzt sollten Sie auch einen Protokollführer bestimmen. Bei dem Amt des Schriftführers handelt es sich um eine verantwortungsvolle Aufgabe. Immer wenn kraft gesetzlicher Regelung ein Beschluss schriftlich verfasst sein muss, ist das Erstellen einer Niederschrift Voraussetzung für die Rechtsgültigkeit eines Beschlusses. Unterlässt der Betriebsrat die Anfertigung einer Niederschrift, handelt er pflichtwidrig im Sinne von § 23 BetrVG.
Reise Tipp: Abgucken erlaubt!
Vielleicht gibt es in Ihrem neu gewählten Gremium schon ein paar „alte Hasen“, die ihre zweite oder dritte Amtszeit beginnen. Nutzen Sie deren Erfahrungen und fragen Sie diese ruhig auch mal um Rat.
2. Wann sehen wir uns wieder?
Regelmäßige Treffen festlegen
In der ersten regulären Sitzung sollten Sie sich auf einen festen und regelmäßigen Termin für Ihre Betriebsratssitzungen einigen. Eine gesetzliche Regelung, wie oft und in welchen Zeitabständen eine Betriebsratssitzung stattfinden muss, gibt es zwar nicht, den noch sollten Sie einen regelmäßigen Turnus einhalten. Ansonsten besteht die Gefahr, dass irgendwann keine Betriebsratsarbeit mehr stattfindet. Und: Sie sollen ja auch nicht aus der Übung kommen.
Achtung!
Halten Sie die Betriebsratssitzung unbedingt während der Arbeitszeit ab!
Reise Tipp
Für größere Betriebe ab 100 Arbeitnehmern sollte es mindestens eine wöchentliche Sitzung geben, bei kleineren Betrieben bis 100 Arbeitnehmern mindestens eine Sitzung im Monat. Natürlich können auch jederzeit außerordentliche Sitzungen einberufen werden, wenn dies zur Erledigung der dem Betriebsrat gesetzlich übertragenen Aufgaben erforderlich ist. Als Betriebsrat haben Sie hier einen eigenen Ermessensspielraum.
3. Wir kennen uns aus!
Wichtige Grundkenntnisse aneignen
Vorbereitung ist der Grundstein für den Erfolg. Das gilt auch für Ihre Arbeit als Betriebsrat. Um als Betriebsrat effektiv und durchsetzungs stark agieren zu können, brauchen Sie zunächst einmal Kenntnisse im Betriebsverfassungs- und im Arbeitsrecht. Es ist zwar schön, wenn Sie vor Arbeitseifer nur so sprudeln und einen Beschluss nach dem anderen fassen. Wenn die Beschlüsse dann jedoch aus formalen Gründen unwirksam sind, haben Sie nichts gewonnen. Damit das nicht passiert, müssen Sie sich fortbilden. Der Gesetzgeber hat Ihnen hierfür einen gesetzlichen Schulungsanspruch verankert.
Dazu dürfen wir Ihnen eine besonders wertvolle Reisebekanntschaft vorstellen: Ihren neuen besten Freund – § 37 Abs. 6 BetrVG! Dieser wichtige Paragraph gibt Ihnen das Recht, an erforderlichen Schulungen teilzunehmen, um Ihre Aufgaben im Betriebsrat richtig zu erfüllen. Dafür werden Sie bezahlt von der Arbeit freigestellt.
Aber Achtung: Es ist wichtig, dass Sie einen entsprechenden Beschluss im Gremium geschlossen haben.
4. Darauf ist Verlass!
Ein Netzwerk aufbauen
Ebenfalls wichtig, aber oft unterschätzt: Als Betriebsrat sollten Sie sich gleich zu Beginn Ihrer Amtszeit ein Netzwerk von Experten aufbauen. Hierunter fällt zum Beispiel ein Rechtsanwalt, den Sie im Notfall anrufen können. Denn die erste Reifenpanne kommt bestimmt.
Hier ist es wie im wahren Leben: Haben Sie für einen solchen Fall nicht vorgesorgt, stehen Sie erst einmal alleine da.
Ebenfalls sollten Sie Ihre Ansprechpartner für Fragen rund um die Betriebsratswelt kennen. Auf den Seminaren der W.A.F. haben Sie die Möglichkeit sich mit Referenten und Teilnehmern auszutauschen und zu vernetzen. Nutzen Sie diese Gelegenheit um Kontaktdaten auszutauschen. So können Sie in der Praxis voneinander lernen und Erfahrungen besprechen!
5. Wissen, wie es läuft:
Eine eigene Geschäftsordnung geben
Geben Sie sich auch eine Geschäftsordnung. Dies ist zwar keine rechtliche Verpflichtung, für einen gut aufgestellten Betriebsrat aber empfehlenswert.
Der Beschluss des Betriebsrats über die Geschäftsordnung bedarf der absoluten Mehrheit.
Die Geschäftsordnung muss in schriftlicher Form festgehalten und vom Betriebsratsvorsitzenden unterschrieben werden.
Der Inhalt der Geschäftsordnung kann vom Betriebsrat in den Grenzen gesetzlicher Vorschriften frei gestaltet werden.
Inhalt einer Geschäftsordnung kann unter anderem sein:
- Die Vorgehensweise für die Einberufung, Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratssitzungen
- Die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden
- Verfahren zur Öffentlichkeitsarbeit
- Die Erstellung und der Inhalt von Sitzungsprotokollen
- Die Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Betriebsversammlungen
- Vorschriften über die Wahl und Abwahl des Betriebsvorsitzenden und dessen Stellvertreter, der Ausschussmitglieder, der Gesamtbetriebsratsmitglieder und gegebenenfalls der freizustellenden Betriebsratsmitglieder
- Die Organisation der Ausschüsse und die Übertragung von Aufgaben an diese
Gut zu wissen
Die Geschäftsordnung des Betriebsrats hat lediglich eine Wirkung nach innen und ist nur für dessen Mitglieder verbindlich. Für Außenstehende wie den Arbeitgeber können jedoch keine verpflichtenden Vorschriften aufgestellt oder Ansprüche abgeleitet werden. Dennoch kann es sinnvoll sein, die Geschäftsordnung an den Arbeitgeber auszuhändigen, wenn diese Regelungen beinhaltet, die diesem mitgeteilt werden müssen.