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Arbeitsrecht Teil 1

Einfach und praxisnah: Ihr erfolgreicher Start ins Arbeitsrecht!

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  • Präsenz
  • Online
  • Inhouse

Als Betriebsrat sind Sie meist die erste Anlaufstelle für arbeitsrechtliche Fragen Ihrer Kollegen. Damit Sie von Anfang an sicher und kompetent unterstützen können, lernen Sie in diesem Seminar, ungültige Klauseln in Arbeitsverträgen zu erkennen und die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis zu verstehen. Wir vermitteln Ihnen genau das praxisrelevante Wissen, das Sie für Ihren Betriebsratsalltag brauchen. Jetzt Seminarplatz sichern und durchstarten!

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Seminarinhalt

Basiswissen Arbeitsrecht

  • Worin liegt der Unterschied zum Betriebsverfassungsrecht?
  • Wichtige Gesetze und Begrifflichkeiten kennen
  • Tarifverträge und deren Wirkung rechtlich einordnen können

Über typische Fehler bei der Vertragsanbahnung Bescheid wissen

  • Stellenausschreibung - Vorsicht vor Diskriminierung!
  • Wichtige Vorschriften des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes kennen
  • Einstellungsgespräch: Was darf gefragt werden?

Wichtiges Wissen rund um den Arbeitsvertrag erwerben

  • Gilt auch ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag?
  • Grenzen der Vertragsfreiheit: Welche Regelungen sind unwirksam?
  • Reichweite des Direktionsrechts: Wozu darf der Arbeitgeber anweisen?
  • Probezeit: Das machen Arbeitgeber oft falsch!
  • Sich mit Ansprüchen aus Gesamtzusage und betrieblicher Übung auskennen

Arbeitgeberpflichten kennen und durchsetzen

  • Vergütungspflicht als Grundsatz der Arbeitgeberpflichten
  • Freistellung von der Arbeitspflicht - darf der Arbeitgeber das so einfach?
  • Gesundheitsschutz und sonstige Fürsorgepflichten des Arbeitgebers kennen
  • Formulierung des Arbeitszeugnisses: Finden Sie versteckte Fouls!
  • Diskriminierungen ausmachen und sich erfolgreich dagegen wehren

Besonderheiten bei Leiharbeit, Befristung & Co.

  • Befristete Arbeitsverhältnisse - was ist zu beachten?
  • Vor- und Nachteile der Leiharbeit richtig abwägen
  • Scheinselbstständigkeit: Worauf Sie als Betriebsrat achten sollten!

Wichtiges Wissen zu Arbeitsvergütung und Arbeitszeit

  • Alles Wichtige zu Grundgehalt, Prämien, Weihnachtsgeld & Co. erfahren
  • Lohn ohne Arbeit - das dürfte Sie interessieren!
  • Die wichtigsten Regelungen im Arbeitszeitgesetz kennenlernen
  • Was gilt bei Mehrarbeit und Überstunden?

Extra für Sie

W.A.F. starter package
  • Lenovo-Tablet
  • „Wedde“ Arbeitsrecht
  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktischer Rucksack
  • Skript mit digitalem Bonusmaterial

Unsere Lernformate

Präsenz

  • Direkter Austausch mit Kollegen
  • Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
  • Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm

Online

  • Flexibel und ortsunabhängig
  • Keine Reise- und Hotelkosten
  • Fragen live über Teams stellen

Inhouse

  • Inhalte maßgeschneidert fürs Gremium
  • Ort, Thema und Termin flexibel
  • Einheitlicher Wissensstand

Das bekommen Sie immer

Referenten aus der Praxis

Zertifikat als Nachweis

Kostenlose Seminarbeigaben

Rundum-Service

Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für neu gewählte, wiedergewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder ohne Vorkenntnisse im Arbeitsrecht. Es ist auch für Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter zu empfehlen.

Bewertungen & Teilnehmer-Feedback

4.9

87.68% Weiterempfehlung

35.720 Bewertungen

4.8
Seminarinhalt
4.8
Referent
4.6
Praxisrelevanz
4.6
Lernzuwachs

Schulungsanspruch

Schulungsanspruch des Betriebsrats - Schulungspflicht für Grundlagen-Seminare.

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich: "Das allgemeine Arbeitsrecht ist mit dem Betriebsverfassungsrecht als der gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit des Betriebsrats eng verflochten. Das zeigt sich insbesondere im Bereich der personellen Mitbestimmung. Deshalb sind Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts für alle Betriebsratsmitglieder unerlässlich". (BAG vom 16.10.1986 - 6 ABR 14/84).

Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Arbeitsrecht erfordert.