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Seminarinhalt
Weisungen des Arbeitgebers: Was ist zu beachten?
- Inhalt und Grenzen des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts kennen
- Wirksamkeit von Versetzungsklauseln und Folgen für die Sozialauswahl
- Muss ich rechtswidrige Weisungen befolgen?
- Zusammenspiel zwischen Direktionsrecht und BetrVG verstehen
AGG praxisnah: Diskriminierungen einen Riegel vorschieben
- Praktische Relevanz des AGG: Das Phantom des sog. AGG-Hoppers
- Verstöße gegen das Benachteiligungsverbot identifizieren
- Schadensersatz oder Entschädigung - worauf es wirklich ankommt!
- Besonderheit im Prozess: Der Beweis von Indizien genügt!
- Alles oder nichts - die Klagefrist kennen und beachten
Inhalt und Taktik beim Abschluss von Aufhebungsverträgen
- Unterschiede zwischen Abwicklungs- und Aufhebungsvertrag kennen
- Vor- und Nachteile gegenüber einer angedrohten Kündigung abwägen
- Exkurs Arbeitszeugnis: Versteckte "Fouls" und Relevanz der Schlussformel
- Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld vermeiden
Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung
- Grundsätze des Innerbetrieblichen Schadensausgleichs verstehen
- Fahrlässigkeit oder Vorsatz - auf das Vertretenmüssen kommt es an!
- Was ist bei einer etwaigen Haftungsquote zu berücksichtigen?
- Besonderheiten bei der Beweislast kennen
Arbeitsgerichtliches Urteilsverfahren: Kollegen kompetent beraten
- Aufbau der Arbeitsgerichte verstehen
- Die Kostenregel des § 12a ArbGG in Theorie und Praxis
- Alles oder nichts - Klagefristen kennen und beachten
- Rechtsantragsstelle - Ihr Freund und Helfer
- Verfahrensabläufe taktisch nutzen
Extra für Sie
Unsere Lernformate
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Online
- Flexibel und ortsunabhängig
- Keine Reise- und Hotelkosten
- Fragen live über Teams stellen
Inhouse
- Inhalte maßgeschneidert fürs Gremium
- Ort, Thema und Termin flexibel
- Einheitlicher Wissensstand
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
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Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für neu gewählte, wiedergewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die bereits Grundkenntnisse im Arbeitsrecht haben.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind als Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit stets erforderlich.
Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Arbeitsrecht erfordert.





