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Seminarinhalt
Gesetzesvorhaben und Neuregelungen
- Welche Gesetze sind neu und was bedeutet dies für die betriebliche Praxis?
- Über zu erwartende Änderungen frühzeitig Bescheid wissen
Höchstrichterliche Rechtsprechung kennen und einordnen
- Was hat der EuGH zuletzt entschieden und welche Auswirkungen hat das für uns?
- Diese Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts sollten Sie kennen
Arbeitsvertrag: Das ist neu, das hat sich geändert
- Aktuelle Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Arbeitsvertragsklauseln kennen
- AGG-Rechtsprechung: Diskriminierungen im Arbeitsrecht vorbeugen
- Über Änderungen bei Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung Bescheid wissen
Flexibilisierung des Arbeitsverhältnisses
- Möglichkeiten und Grenzen des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts
- Was ist bei der Arbeitszeit möglich, was nicht?
- Neue Rechtsprechung zu Home-Office, Workation & Co.
Urlaub und Krankheit: Alles im Fluss
- Aktuelle Regelungen zum Urlaubsverfall kennen
- Alles Wichtige zur Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit
Aktuelle Entwicklungen bei Kündigung und Aufhebungsvertrag
- Refresh: Kündigungsvoraussetzungen im Überblick
- Vor- und Nachteile eines Aufhebungsvertrags näher beleuchten
- Wichtige Urteile zur ordentlichen Kündigung kennen
Extra für Sie
Unsere Lernformate
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Online
- Flexibel und ortsunabhängig
- Keine Reise- und Hotelkosten
- Fragen live über Teams stellen
Inhouse
- Inhalte maßgeschneidert fürs Gremium
- Ort, Thema und Termin flexibel
- Einheitlicher Wissensstand
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die sich über die Neuerungen im Arbeitsrecht und deren Auswirkungen informieren wollen.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Für diesen Personenkreis sind die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.




