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Arbeitsrecht Teil 3

Kernthema Kündigung: Praxisnahes Wissen für Ihre Betriebsratsarbeit!

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  • Präsenz
  • Online
  • Inhouse

Kündigungen sind emotional und komplex - als Betriebsrat sind Sie hier besonders gefragt. Ob Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Abfindung: In diesem Seminar lernen Sie die wichtigsten arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Grundlagen, um Ihre Beteiligungsrechte konsequent zu nutzen und betroffene Kollegen sicher zu unterstützen. Handeln Sie souverän und stärken Sie Ihrer Belegschaft den Rücken. Jetzt Seminarplatz sichern!

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Seminarinhalt

Basiswissen Kündigung

  • Welche Arten von Kündigungen gibt es und wo steht was im Gesetz?
  • Schriftform und Zugang der Kündigung - hierauf kommt es an!
  • Arbeitsvertragliche Vertragsstrafen und Rückzahlungspflichten

Ordentliche Kündigung - was ist zu beachten?

  • Wann gilt das Kündigungsschutzgesetz und welche Fristen sind einzuhalten?
  • Das Risiko einer Kündigung wegen Krankheit richtig einschätzen
  • Verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung - ist das möglich?
  • Betriebsbedingte Kündigungen auf ihre soziale Rechtfertigung prüfen
  • Kann der Arbeitgeber über eine Änderungskündigung auch das Gehalt kürzen?

Wichtiges Wissen zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung

  • Wann liegt ein "wichtiger Grund" vor und welche Fristen hat der Arbeitgeber zu beachten?
  • Die Rolle von Sozialdaten bei einer fristlosen Kündigung richtig einschätzen
  • Die Voraussetzungen von Verdachts- und Druckkündigung als Sonderformen kennen

Alternative zur Kündigung: Der Aufhebungsvertrag

  • Inhalt und Form - was ist im Aufhebungsvertrag zwingend zu regeln?
  • Worauf muss der Arbeitgeber im Aufhebungsvertrag zwingend hinweisen?
  • Drohung mit Kündigung: Voraussetzungen für eine Anfechtung kennen

Ihre Beteiligungsrechte als Betriebsrat bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen

  • Bedenken vs. Widerspruch: Die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
  • Folgen bei Nichtbeachtung von Beteiligungsrechten kennen
  • Dem Arbeitnehmer zu einem Weiterbeschäftigungsanspruch verhelfen
  • Einen Überblick über den Ablauf einer Kündigungsschutzklage erhalten

Arbeitgeberpflichten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • Arbeitsbescheinigung und Bescheinigung über den Resturlaub: Hierauf haben Sie einen Anspruch!
  • Was gilt für geleistete Überstunden?
  • Einfaches und qualifiziertes Arbeitszeugnis: Wo liegt der Unterschied?

Sozialversicherungs- und steuerrechtliche Fragen

  • Arbeitslosengeld: Das sollten Sie zur Sperrzeit und zur Anrechnung von Abfindungen wissen
  • Sich mit der steuerlichen Behandlung von Abfindungen auskennen

Extra für Sie

W.A.F. starter package
  • Kündigungsschutzgesetz
  • Arbeitsgesetze
  • Besuch beim Arbeitsgericht (wenn möglich)
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktischer Rucksack

Unsere Lernformate

Präsenz

  • Direkter Austausch mit Kollegen
  • Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
  • Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm

Online

  • Flexibel und ortsunabhängig
  • Keine Reise- und Hotelkosten
  • Fragen live über Teams stellen

Inhouse

  • Inhalte maßgeschneidert fürs Gremium
  • Ort, Thema und Termin flexibel
  • Einheitlicher Wissensstand

Das bekommen Sie immer

Referenten aus der Praxis

Zertifikat als Nachweis

Kostenlose Seminarbeigaben

Rundum-Service

Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter. Eine vorherige Teilnahme an den Seminaren Arbeitsrecht Teil 1 und/oder Arbeitsrecht Teil 2 ist für das Gesamtverständnis empfehlenswert, wird aber nicht vorausgesetzt.

Bewertungen & Teilnehmer-Feedback

4.9

89.6% Weiterempfehlung

10.745 Bewertungen

4.8
Seminarinhalt
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Referent
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Praxisrelevanz
4.6
Lernzuwachs

Schulungsanspruch

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich: "Das allgemeine Arbeitsrecht ist mit dem Betriebsverfassungsrecht als der gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit des Betriebsrats eng verflochten. Das zeigt sich insbesondere im Bereich der personellen Mitbestimmung. Deshalb sind Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts für alle Betriebsratsmitglieder unerlässlich" (BAG vom 16.10.1986 - 6 ABR 14/84).

Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Arbeitsrecht erfordert.