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Seminarinhalt
Rolle und Bedeutung des BAG verstehen
- Vom Arbeitsgericht bis zum BAG: Der Instanzenzug im Arbeitsrecht
- Voraussetzungen für Berufung und Revision kennen
- Bindungswirkung von BAG-Entscheidungen für andere Gerichte
- Zulässigkeit und Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung
Wichtige und aktuelle BAG-Entscheidungen im Betriebsverfassungsrecht
- Grundpfeiler des BAG in personellen Angelegenheiten kennen
- Über BAG-Beschlüsse zur Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten Bescheid wissen
- Wissen, was das BAG zu Beteiligungsrechten in wirtschaftlichen Angelegenheiten sagt
Wichtige und aktuelle BAG-Entscheidungen im Arbeitsrecht
- Recht im Wandel: Verfall und Verjährung von Urlaubsansprüchen
- Zur Chefsache gemacht: Diskriminierung wegen Schwerbehinderung
- Wichtige Entscheidungen zu Arbeitszeit, Arbeitsort und Vergütung kennen
- Sonstige Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis aus Sicht des BAG
Richtungsweisende Tendenzen der Rechtsprechung erkennen
- Rechtsfragen im Wandel: Wo sind Änderungen zu erwarten?
- Rechtliche Hintergründe und Argumente zur Urteilsfindung
- Konsequenzen für die eigene BR-Arbeit ableiten
Extra für Sie
Unser Lernformat
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für Betriebsratsmitglieder, die bereits über Kenntnisse im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht verfügen und sich jetzt mit der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vertraut machen möchten.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG ist der Besuch dieser Schulung für mindestens ein Betriebsratsmitglied in bestimmten Zeitabständen erforderlich, um den Überblick über neue arbeitsrechtliche Entscheidungen zu behalten. Nach einer Entscheidung des BAG muss sich der Betriebsrat dazu nicht auf ein Selbststudium anhand von Fachzeitschriften verweisen lassen (BAG v. 20.12.95 - 7 ABR 14/95).



