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Seminarinhalt
In Fragen der praktischen BR-Arbeit auf dem neuesten Stand sein
- Das Instrumentarium des Betriebsrats sicher beherrschen
- Strukturen in der BR-Arbeit modernisieren
- Aktuelle Entscheidungen zur praktischen BR-Arbeit kennen
Wissen, was sich in personellen Angelegenheiten zuletzt getan hat
- Beschäftigung im Betrieb effektiv fördern und Fachkräftemangel vorbeugen
- Wichtige Impulse zur beruflichen Qualifizierung von Kollegen geben
- Beteiligung des BR bei Einstellung, Versetzung, Kündigung neu denken
- Aktuelle Entscheidungen der Gerichte zu personellen Angelegenheiten kennen
Aktuelle Entwicklungen bei der Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Kenntnisse zu echter Mitbestimmung und deren Durchsetzung vertiefen
- Wo hat sich was geändert, wo besteht Handlungsbedarf?
- Wichtige Betriebsvereinbarungen gekonnt auf den Weg bringen
- Aktuelle Entscheidungen der Gerichte zu sozialen Angelegenheiten kennen
Neues zur Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
- Interessenausgleich und Sozialplan kompetent verhandeln
- Unterlassungsansprüche bei unterbliebener Beteiligung rechtssicher durchsetzen
- Aktuelle Entscheidungen der Gerichte zu wirtschaftlichen Angelegenheiten kennen
- Tipps zur Zusammenarbeit von Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss
Extra für Sie
Unsere Lernformate
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Online
- Flexibel und ortsunabhängig
- Keine Reise- und Hotelkosten
- Fragen live über Teams stellen
Inhouse
- Inhalte maßgeschneidert fürs Gremium
- Ort, Thema und Termin flexibel
- Einheitlicher Wissensstand
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für Betriebsräte, die bereits über Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht verfügen.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.




