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Arbeitsrecht Teil 2

Arbeitnehmerschutzrechte effektiv durchsetzen – Ihr praxisnahes Wissen

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  • Präsenz
  • Online
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Ob Teilzeit, Elternzeit, Urlaub, Krankheit oder Betriebsübergang - hier vertiefen Sie Ihr Wissen rund um zentrale Arbeitnehmerschutzrechte. Lernen Sie, Konflikte souverän zu lösen und die Interessen Ihrer Kolleginnen und Kollegen mit Sicherheit zu vertreten. Sichern Sie sich jetzt Ihren Wissensvorsprung und handeln Sie als Betriebsrat auf Augenhöhe!

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Seminarinhalt

Rechtliches Basiswissen zur Teilzeitarbeit

  • Unter welchen Voraussetzungen habe ich Anspruch auf Teilzeit?
  • Betriebliche Gründe für eine Ablehnung kennen und richtig reagieren
  • Teilzeit auf Zeit: Was ist bei einem Antrag auf Brückenteilzeit zu beachten?
  • Beteiligungsrechte als Betriebsrat bei Teilzeitarbeit kompetent wahrnehmen

Als Betriebsrat Fragen werdender Eltern fachkundig beantworten

  • Ist der Arbeitsplatz während einer etwaigen Familienpause wirklich sicher?
  • Sich mit den aktuellen Regelungen zu Mutterschutz und Elternzeit vertraut machen
  • Verteilung der Elternzeit - was ist zu beachten?

Urlaub und Krankheit des Arbeitnehmers

  • Was sagt das Bundesurlaubsgesetz und welchen Einfluss hat der EuGH?
  • Sabbatical & Co.: Sich mit Sonderformen des Urlaubs auseinandersetzen
  • Krankmeldung und AU-Bescheinigung - was gilt es zu beachten?
  • Rechte und Pflichten des erkrankten Arbeitnehmers kennen

Bei Störungen im Arbeitsverhältnis richtig reagieren

  • Fehlverhalten des Arbeitgebers bzw. Arbeitnehmers angemessen sanktionieren
  • Sich mit den allgemeinen Haftungsgrundsätzen im Arbeitsrecht vertraut machen
  • Abmahnung bei Pflichtverletzungen - was sind die Auswirkungen?

Kürzung oder Streichung von Arbeitnehmeransprüchen

  • Alles Wichtige rund um das Thema Änderungskündigung erfahren
  • Ablösende Betriebsvereinbarungen umsichtig verhandeln
  • Mit der Nachwirkung von Betriebsvereinbarungen richtig umgehen
  • Ihre Handlungsmöglichkeiten als Betriebsrat kennen

Betriebsübergang: Die wichtigsten Folgen für das Arbeitsverhältnis

  • Wissen, wann ein Betriebsübergang vorliegt und wie der alte Betriebsinhaber nachhaftet
  • Unterrichtungspflicht nach § 613a BGB: Hierauf muss der Arbeitgeber zwingend hinweisen!
  • Individualrechtliche und kollektivrechtliche Folgen für das Arbeitsverhältnis kennen
  • Widerspruch des Arbeitnehmers - wie geht es weiter?
  • Spielräume des Betriebsrats kennen und gewinnbringend nutzen

Extra für Sie

W.A.F. starter package
  • Lexikon Arbeitsrecht
  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktischer Rucksack

Unsere Lernformate

Präsenz

  • Direkter Austausch mit Kollegen
  • Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
  • Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm

Online

  • Flexibel und ortsunabhängig
  • Keine Reise- und Hotelkosten
  • Fragen live über Teams stellen

Inhouse

  • Inhalte maßgeschneidert fürs Gremium
  • Ort, Thema und Termin flexibel
  • Einheitlicher Wissensstand

Das bekommen Sie immer

Referenten aus der Praxis

Zertifikat als Nachweis

Kostenlose Seminarbeigaben

Rundum-Service

Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter. Eine vorherige Teilnahme am Seminar Arbeitsrecht Teil 1 ist für das Gesamtverständnis empfehlenswert, wird aber nicht vorausgesetzt.

Bewertungen & Teilnehmer-Feedback

4.9

87.67% Weiterempfehlung

18.643 Bewertungen

4.7
Seminarinhalt
4.8
Referent
4.6
Praxisrelevanz
4.6
Lernzuwachs

Schulungsanspruch

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich: "Das allgemeine Arbeitsrecht ist mit dem Betriebsverfassungsrecht als der gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit des Betriebsrats eng verflochten. Das zeigt sich insbesondere im Bereich der personellen Mitbestimmung. Deshalb sind Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts für alle Betriebsratsmitglieder unerlässlich." (BAG vom 16.10.1986 - 6 ABR 14/84). Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Arbeitsrecht erfordert.