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Arbeitsrecht Teil 2

Arbeitnehmerschutzrechte effektiv durchsetzen – Ihr praxisnahes Wissen

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Ob Teilzeit, Elternzeit, Urlaub, Krankheit oder Betriebsübergang - hier vertiefen Sie Ihr Wissen rund um zentrale Arbeitnehmerschutzrechte. Lernen Sie, Konflikte souverän zu lösen und die Interessen Ihrer Kolleginnen und Kollegen mit Sicherheit zu vertreten. Sichern Sie sich jetzt Ihren Wissensvorsprung und handeln Sie als Betriebsrat auf Augenhöhe!

Seminarinhalt

  • Unter welchen Voraussetzungen habe ich Anspruch auf Teilzeit?
  • Betriebliche Gründe für eine Ablehnung kennen und richtig reagieren
  • Teilzeit auf Zeit: Was ist bei einem Antrag auf Brückenteilzeit zu beachten?
  • Beteiligungsrechte als Betriebsrat bei Teilzeitarbeit kompetent wahrnehmen

Downloads

Extra für Sie

W.A.F. starter package
  • Lexikon Arbeitsrecht
  • Arbeitsgesetze
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktischer Rucksack

Unsere Lernformate

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  • Direkter Austausch mit Kollegen
  • Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
  • Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
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  • Flexibel und ortsunabhängig
  • Keine Reise- und Hotelkosten
  • Fragen live über Teams stellen
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  • Inhalte maßgeschneidert fürs Gremium
  • Ort, Thema und Termin flexibel
  • Einheitlicher Wissensstand

Ihr Plus im Seminar

Die erste KI für Betriebsräte – live im Seminar erleben, im Betriebsratsalltag nutzen.

Mit unserer App BR-Helden testen und vertiefen Sie Ihr Wissen – unterhaltsam und auf den Punkt.

Praxisnahe Filmeinspieler zeigen Ihnen typische Situationen und Fälle aus dem Betriebsratsalltag.

Im Seminar arbeiten Sie mit Musterformularen, die Sie direkt in Ihrer BR-Praxis einsetzen können.

Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter. Eine vorherige Teilnahme am Seminar Arbeitsrecht Teil 1 ist für das Gesamtverständnis empfehlenswert, wird aber nicht vorausgesetzt.

Schulungsanspruch

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich: "Das allgemeine Arbeitsrecht ist mit dem Betriebsverfassungsrecht als der gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit des Betriebsrats eng verflochten. Das zeigt sich insbesondere im Bereich der personellen Mitbestimmung. Deshalb sind Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts für alle Betriebsratsmitglieder unerlässlich." (BAG vom 16.10.1986 - 6 ABR 14/84). Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Arbeitsrecht erfordert.

Bewertungen & Teilnehmer-Feedback

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87.81% Weiterempfehlung

18.866 Bewertungen

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Seminarinhalt
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Referent
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Praxisrelevanz
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Lernzuwachs