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Station 1: Get-together –
efolgreicher Start als Gremium

Willkommen im neuen Gremium!

Zu Anfang jeder Reise müssen sich erstmal alle kennenlernen. Das können Sie auf der ersten Sitzung des Betriebsrats, der sogenannten konstituierenden Sitzung. Doch diese Sitzung ist nicht nur zum Kennenlernen da. Denn bereits beim erstmaligen Zusammentreffen des neuen Gremiums sind wichtige Beschlüsse zu fassen. Welche dies sind und was es hierbei zu beachten gibt, erfahren Sie in dieser Station1.

Das sollten Sie wissen zur konstituierenden Sitzung

Konstituieren ist ein etwas sperriges Fremdwort. Es kommt aus dem Lateinischen und heißt so viel wie gründen, errichten oder entstehen. In dem Zusammenhang sagt das Wort nicht mehr und nicht weniger, als dass sich der neu gewählte Betriebsrat in seiner ersten Sitzung selbst entstehen lässt. Die ordnungsgemäße Konstitution eines Gremiums ist besonders wichtig, denn sie bildet die Basis für die kommenden vier Jahre – Ihren Reiseauftakt gewissermaßen.

In der konstituierenden Sitzung werden die Weichen für den Beginn einer erfolgreichen Betriebsratsarbeit gestellt. Der Betriebsrat wählt in seiner ersten Sitzung den Betriebsratsvorsitzenden und den stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden. Durch diese Wahl wird die Arbeitsfähigkeit des Betriebsrats hergestellt. Er ist jetzt voll handlungsfähig.

Beschlüsse, die der Betriebsrat vor der konstituierenden Sitzung gefasst hat, sind keine rechtlich relevanten Betriebsratsbeschlüsse, sondern nur unverbindliche Meinungsäußerungen oder Willensbekundungen. Vor seiner Konstituierung stehen dem Betriebsrat auch noch keine gesetzlichen Beteiligungsrechte zu und auch der Arbeitgeber ist noch Anicht in der Pflicht.

So wird die konstituierende Sitzung eingeleitet

Zuständig für die Einberufung der konstituierenden Betriebsratssitzung ist der Wahlvorstand. Der Wahlvorstand lädt alle gewählten Betriebsratsmitglieder ein, indem er Datum, Zeit, Ort und auch die anstehende Tagesordnung verschickt. Falls ein Betriebsratsmitglied verhindert ist, wird stattdessen ein Ersatzmitglied geladen.

An den Umgang mit Fristen müssen Sie sich als Betriebsrat gewöhnen, denn der Gesetzgeber liebt Fristen. So gibt es natürlich auch für diese Einladung eine Frist. Die Vorschrift des § 29 Abs. 1 Satz 1 BetrVG bestimmt, dass die konstituierende Betriebsratssitzung spätestens eine Woche nach dem Tag der Betriebsratswahl einzuberufen ist.

Sie haben die Frist versäumt? Ein Glück, dass in diesem Fall an die Überschreitung der Frist keine Rechtsfolgen geknüpft sind. Die konstituierende Sitzung muss protokolliert werden. Dazu gilt es, einen Protokollführer zu bestimmen.

Keine Angst: Derjenige, der sich bereit erklärt, das erste Protokoll zu schreiben, ist nicht automatisch der Protokollführer in den weiteren Sitzungen. Diese Position sollte vielmehr in der ersten regulären Betriebsratssitzung nach der konstituierenden Sitzung besetzt werden.

Also: Freiwillige vor! Das Protokoll muss die Namen der Gewählten (Betriebsratsvorsitzender und Stellvertreter, ggf. Mitglieder Betriebsausschuss) und die Anzahl der auf die Kandidaten entfallenden Stimmen enthalten. Der Betriebsratsvorsitzende und ein weiteres Betriebsratsmitglied müssen das Protokoll unterschreiben.

Formular-Tipps

Die ersten Schritte: So läuft die konstituierende Sitzung ab

Die konstituierende Betriebsratssitzung wird zunächst vom Vorsitzenden des Wahlvorstands geleitet. Er eröffnet die Sitzung und hat anschließend dafür zu sorgen, dass der Betriebsrat ein Betriebsratsmitglied zum Wahlleiter für die Wahl des Betriebsratsvorsitzenden wählt (vgl. § 29 Abs. 1 Satz 2 BetrVG) .

Zum Wahlleiter wird einem oft geübten Brauch entsprechend das älteste Betriebsratsmitglied bestellt. Dies ist aber natürlich nicht zwingend. Grundsätzlich kann jedes Betriebsratsmitglied zum Wahlleiter bestimmt werden. Ist der Wahlleiter gewählt, übernimmt er die weitere Leitung der Sitzung.

Der Wahlvorstandsvorsitzende muss die Sitzung nun verlassen, sofern er nicht selbst gewählter Betriebsrat ist.

Als Nächstes folgt der entscheidende Schritt: die Wahl des Betriebsratsvorsitzenden und seines Stellvertreters. Das Wichtigste gleich vorab: Es finden zwei getrennte Wahlvorgänge statt. Dies wird oftmals falsch gemacht. So ist derjenige mit den zweitmeisten Stimmen bei der Wahl zum Vorsitzenden nicht automatisch sein Stellvertreter! Dieser Anfängerfehler hat zwar in der Regel keine direkten Auswirkungen. Trotzdem sollten Sie gleich zu Beginn unnötige Fehler vermeiden. Sobald der Betriebsratsvorsitzende und sein Stellvertreter in den zwei getrennten Wahlgängen gewählt wurden, übernimmt der nun frisch gewählte Betriebsratsvorsitzende die weitere Leitung der konstituierenden Sitzung.

Ich packe meinen Koffer...

Für Ihre Arbeit als Betriebsrat benötigen Sie eine „passende Ausrüstung“. Über folgende Hilfsmittel sollten Sie in der konstituierenden Sitzung gesprochen haben und als Basisausrüstung in Ihrem Rucksack jederzeit griffbereit verfügen können:

Fach­li­te­ra­tur

Für Ihre Arbeit als Betriebsrat ist juristische Fachliteratur unumgänglich. Auf den W.A.F. Seminaren bekommen Sie die passende Literatur immer dazu. Finden Sie jetzt Ihr passendes Grundlagen-Seminar für den auf Sie zugeschnittenen Seminarplan.

Ar­beits­hil­fen

Musterformulare, Checklisten, Musterbriefe und Musterbetriebsvereinbarungen, die Ihnen die Arbeit als neuer Betriebsrat erleichtern. Zu jedem Thema finden Sie hier das richtige Formular.

Zu allen Arbeitshilfen

E-Mail-Adres­se für den Be­triebs­rat

Erstellen Sie sich für Ihr Gremium eine separate E-Mail-Adresse. So sammeln Sie Infos und Anliegen effizient an einem Ort und garantieren eine optimale Erreichbarkeit.

Größere Reisegruppe – der Betriebsausschuss ab neun Mitglieder

Falls Sie jedoch einem Betriebsrat mit neun und mehr Betriebsratsmitgliedern angehören, sollten Sie in der konstituierenden Sitzung auch noch den Betriebsausschuss bilden.

Was macht eigentlich ein Betriebsausschuss?

Die Kernaufgabe des Betriebsausschusses ist es, die laufenden Geschäfte des Betriebsrats zu führen. Hierunter sind wiederkehrende Routineangelegenheiten ohne grundsätzliche Bedeutung zu verstehen.

Dazu gehören zum Beispiel folgende Aufgaben:

  • Ausführung der Beschlüsse des Betriebsrats
  • Erledigung des Schriftverkehrs
  • Organisation des Betriebsratsbüros
  • Vorbereitung der Betriebsratssitzungen und Betriebsversammlungen
  • Entgegennahme von Beschwerden der Arbeitnehmer
  • Sammeln, Ablegen und Verteilen von Mitteilungen, Gesprächs- und Aktennotizen sowie Protokollen

Immer mit der Ruhe! Langsam reisen, mehr erreichen

Grundsätzlich werden weitere Angelegenheiten auf der konstituierenden Betriebsratssitzung in der Regel nicht behandelt. Der Wahlvorstand darf nur die Wahl des Betriebsratsvorsitzenden und des Stellvertreters sowie – falls nötig – die Wahl der Mitglieder des Betriebsausschusses auf die Tagesordnung setzen. Im Übrigen wäre es aber auch nicht ratsam, weitere Punkte in der konstituierenden Sitzung zu behandeln. Machen Sie nicht den Fehler, sich gleich zu Beginn Ihrer Amtszeit unnötig zu überfordern. Nehmen Sie sich am besten pro Sitzung nur ein Thema vor, anstatt durch eine Vielzahl von Aufgaben unnötigen Druck aufzubauen. Die Gefahr ist sonst groß, dass Sie Ihre Motivation vorschnell verlieren.

Unser Tipp:

Bestimmen Sie auch gleich den Termin für Ihre nächste Betriebsratssitzung.

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