Für den schnellen Start: 

Lernen Sie die Grundlagen im Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht gebündelt in drei Seminaren.

Ihre Vorteile:

  • Zwei Themen kombiniert für einen guten Überblick.
  • Kosten im Griff: mit weniger Seminaren handlungsfähig.
  • Zeit gespart: weniger Reisetage, weniger Übernachtungen.

Die gesamte Reihe besteht aus drei Seminaren, mit welchem Sie starten bleibt Ihnen und Ihren Interessen überlassen.
Alle Themen sind flexibel kombinierbar!

Für den umfangreichen Einstieg:

Lernen Sie die Grundlagen im Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht einzeln mit unseren Klassiker-Seminaren.

Ihre Vorteile:

  • Genug Zeit zum Verstehen, Nachfragen und Austauschen.
  • Sie lernen die Theorie und die Anwendung in der Praxis.
  • Mehr Möglichkeit zum Austausch mit anderen Betriebsräten.

Die gesamte Reihe besteht aus acht Seminaren, mit welchem Sie starten bleibt Ihnen und Ihren Interessen überlassen.
Alle Themen sind flexibel kombinierbar!

Weitere interessante Veranstaltungen:

Inhouse: Kick-off Betriebsrat

Gemeinsam stark von Anfang an!

Starten Sie selbstbewusst in die neue Amtszeit: Unser eintägiges Inhouse-Seminar speziell für frisch gewählte Gremien macht Sie schnell handlungsfähig. Setzen Sie mit diesem Seminar den Startschuss für eine erfolgreiche und strukturierte Gremienarbeit. Entwickeln Sie ein gemeinsames Rollenverständnis, setzen Sie klare Prioritäten und schaffen Sie die Basis für eine konstruktive Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber. Jetzt anfragen und individuell anpassen!

Online-Symposium

111 Tage im Betriebsrat

Ob frisch gewählt oder schon erfahren: Nutzen Sie unsere Online-Veranstaltung, um Ihre Betriebsratsarbeit von Anfang an auf ein solides Fundament zu stellen! In nur einem Tag erhalten Sie gebündeltes Wissen, praxisnahe Tipps und neue Impulse für vier erfolgreiche Jahre Mitbestimmung in Ihrem Betrieb. In dem Symposium erwarten Sie unter anderem einem Roadmap für die kommende Arbeitszeit, sowie ein BR-Werkzeugkoffer mit den wichtigsten Instrumenten um Überblick.

Persönliche Beratung durch das W.A.F. Service-Team – ohne Warteschleife

Noch unschlüssig? 
Lassen Sie sich telefonisch beraten!

  • Muss unser Arbeitgeber die Seminarkosten übernehmen?
  • Welches Seminar passt zu unserem Kenntnisstand und unserer Situation?
  • Haben wir als Betriebsratsmitglieder Anspruch auf Freistellung für die Teilnahme?
  • Können Sie das Seminar auch als Inhouse-Schulung bei uns durchführen?

Unser Team unterstützt Sie persönlich, schnell und kompetent – damit Sie ohne Umwege die passende Lösung finden.

Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie eine E-Mail!

Telefon: 08158 99720 | E-Mail: mail@waf-seminar.de

Hier sind Sie richtig!
Die W.A.F. – Ihr starker Partner

Zufriedenheit unserer Kunden

Über 50.000 be­geis­ter­te Teil­neh­mer

Transparent und ungefiltert aufgenommen und gelistet von dem unabhängigen Bewertungsportal eKomi. Mit den individuellen Kundenbewertungen machen Sie sich Ihr eigenes Bild von der Qualität und den Leistungen des W.A.F. Instituts.

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Persönliche Beratung zum gesetzlichen Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 6 BetrVG

Das sagen unsere Teilnehmer:

Kurz erklärt und beantwortet
Die häufigsten Fragen und Antworten

Mit unserer neuen kompakten Seminarreihe werden sie nach drei Seminaren handlungsfähig.

Ziel: Sie starten schnell ins Amt.

Die Seminarreihe bietet Ihnen pro Teil eine Kombination aus Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht – in klarem und sinnvollem Aufbau in drei Stufen:

  • Der Betriebsrat Teil 1: Grundlagen und Organisation

Im Unterschied dazu stehet unsere klassische Seminarreihe zum Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht.

Ziel: Das neu gelernte Wissen bereits auf dem Seminar vertiefen. Sinnvoll für alle, die sich die Zeit nehmen wollen (und können) im neuen Amt.

Beide Seminarreihen können Sie bei uns als Präsenz-Seminar oder als Webinar buchen!

Die Grundlagen-Reihen können jeweils als Präsenz-Seminar und als Webinar gebucht werden. Falls Sie Ihr gesamtes Gremium schulen möchten, bietet sich die Buchung eines Inhouse-Seminars oder -Webinars an.

Unsere Webinare decken exakt die gleichen Inhalte ab wie die entsprechenden Präsenz-Seminare. Da sie live durchgeführt werden, können Sie ebenso jederzeit Fragen stellen und sich aktiv mit den anderen Teilnehmern austauschen.

Ja – der Anspruch besteht auch hier! Als betriebliche Interessenvertreter haben Sie Anspruch auf alle Schulungen, die für Ihre Arbeit erforderlich sind (§ 37 Abs. 6 BetrVG). Ob Sie ein Präsenzseminar oder Webinar wählen, entscheiden Sie selbst. Der Schulungsanspruch ist in beiden Fällen derselbe.

Bei Fragen zu Ihrem Schulungsanspruch steht Ihnen unser Expertenteam gerne zur Seite. Unsere Juristen beraten Sie kostenlos.

Im Seminarpreis sind unsere Leistungen für die Planung, Konzeption, Organisation und Durchführung des Seminars enthalten. Dazu gehören auch die Referenten, die Betreuung durch die Seminarleitung sowie sämtliche Unterlagen und Skripte zum Seminar.

Unterkunft und Verpflegung sind nicht im Seminarpreis enthalten, sondern werden über die Voll- oder Halbpensionspauschale des Tagungshotels berechnet.

Falls Sie nicht im Tagungshotel übernachten, fällt in der Regel eine Tagungspauschale an. Diese liegt oft relativ nah am Vollpensionspreis, da Hotels ihre Kalkulation so anlegen, dass bestimmte Fixkosten bereits darin enthalten sind.

Ja. Auch teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder dürfen durch ihre Betriebsratstätigkeit keinen Verdienstausfall erleiden. Muss ein Betriebsratsmitglied außerhalb seiner regulären Arbeitszeit Betriebsratsaufgaben erledigen – etwa weil eine Sitzung länger dauert oder Schulungen stattfinden –, besteht ein Anspruch auf entsprechenden Freizeitausgleich oder Vergütung.

Wir haben hierfür eine Seite eingerichtet, auf der Sie sich umfassend über den Schulungsanspruch informieren können.

Nein, das ist nicht zulässig. Der Arbeitgeber darf weder einseitig eine Obergrenze noch ein festes Budget für die Schulungskosten des Betriebsrats festlegen. Das würde gegen das BetrVG verstoßen, da die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers in § 40 Abs. 1 BetrVG als zwingendes Recht geregelt ist. Diese Pflicht kann weder durch Tarifvertrag noch durch Betriebsvereinbarung abgeschafft oder eingeschränkt werden (BAG, Urteil vom 09.06.1999 – AP Nr. 65 zu § 40 BetrVG).

Nein. Der Betriebsrat kann frei entscheiden, welchen Seminaranbieter er auswählt, und ist nicht verpflichtet, das günstigsten Angebot zu wählen (BAG, Urteile vom 15.05.1986 – 6 ABR 74/83 und vom 28.06.1995 – 7 ABR 55/94). Der Arbeitgeber kann auch nicht verlangen, dass der Betriebsrat ein kostengünstigeres Seminar einer Gewerkschaft besucht (LAG Köln, Urteil vom 11.04.2002 – 10 TaBV 50/01). Gleiches gilt für Schulungen, die vom Arbeitgeberverband angeboten werden (ArbG Düsseldorf, Urteil vom 03.09.2004 – 12 BV 56/04).

Ja, unbedingt. Ersatzmitglieder benötigen ein solides Grundwissen im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht. In der Praxis fehlen ordentliche Betriebsratsmitglieder oft bei Sitzungen – etwa wegen Krankheit, Urlaub oder Geschäftsreisen. In solchen Fällen rücken Ersatzmitglieder nach (§ 25 BetrVG).

Sobald sie einspringen, tragen sie die gleiche Verantwortung wie erfahrene Betriebsratsmitglieder: Mitbestimmungsrechte anwenden, Beschlüsse fassen und die Anliegen der Kollegen beantworten. Das erfordert umfassendes Wissen.

Das Bundesarbeitsgericht hat daher entschieden: Seminare sind auch für Ersatzmitglieder nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, wenn absehbar ist, dass sie häufiger oder über längere Zeit im Gremium mitarbeiten. Hinweise darauf können die Häufigkeit und Dauer vergangener Vertretungseinsätze sein. Bei dieser Einschätzung hat der Betriebsrat einen eigenen Beurteilungsspielraum.

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Von Formularen und Argumentationshilfen zum Schulungsanspruch über Newsletter und Kataloge bis zu kostenlosen Seminarbeigaben und digitalen Tools wie meinW.A.F., mehrere Apps, die Wissensplattform betriebsrat.com und unsere Betriebsrat KI. Dazu beraten wir Sie persönlich per Chat, E-Mail oder Telefon. Einfach. Praxisnah.

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