Gesamtbetriebsausschuss
Als Mitglied des Gesamtbetriebsausschusses kompetente Arbeit leisten
Details
Was der Betriebsausschuss für den Betriebsrat ist für den Gesamtbetriebsrat der Gesamtbetriebsausschuss – oder doch nicht? Gerade wenn Sie selbst Gesamtbetriebsausschussmitglied sind, sollten Sie diese Frage sicher beantworten können. Denn Sie sind gewissermaßen die Task-Force für alle laufenden Geschäfte des Gesamtbetriebsrats und für alle zur selbstständigen Erledigung übertragenen Aufgaben.
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- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
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Seminarinhalt
- Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für den GBA kennen
- So wird´s gemacht: Errichtung und Zusammensetzung des GBA
- Ein ausscheidendes GBA-Mitglied richtig ersetzen
- Schulungsanspruch - was gilt und wer beschließt darüber?
- Freistellung und Entgeltfortzahlung zur Wahrnehmung von GBA-Aufgaben
- Laufende Geschäfte eines GBA identifizieren und effizient wahrnehmen
- Mit zur selbstständigen Erledigung übertragenen Aufgaben kompetent umgehen
- Besteht ein Weisungsrecht des GBR gegenüber dem GBA?
- Braucht es eine Geschäftsordnung?
- Alles Wissenswerte rund um GBA-Sitzungen erfahren
- Welche Anforderungen sind an eine wirksame Beschlussfassung zu stellen?
- Welche weiteren Ausschüsse kommen in Betracht?
- Wie werden Ausschüsse gegründet?
- Vorbereitende und beschließende Ausschüsse unterscheiden!
- Rechtsverhältnis eines Ausschusses zum GBA
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Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Gesamtbetriebsräte ab neun Mitgliedern, bei denen zwingend ein Gesamtbetriebsausschuss zu gründen ist.
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Schulungsanspruch
Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind für Gesamtbetriebsräte ab einer Gremiengröße von 9 Mitglieder erforderlich, insbesondere wenn diese Mitglieder im GBA sind.
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Als Mitglied des Gesamtbetriebsausschusses kompetente Arbeit leisten
Was der Betriebsausschuss für den Betriebsrat ist für den Gesamtbetriebsrat der Gesamtbetriebsausschuss – oder doch nicht? Gerade wenn Sie selbst Gesamtbetriebsausschussmitglied sind, sollten Sie diese Frage sicher beantworten können. Denn Sie sind gewissermaßen die Task-Force für alle laufenden Geschäfte des Gesamtbetriebsrats und für alle zur selbstständigen Erledigung übertragenen Aufgaben.
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Die im Seminar vermittelten Kenntnisse sind für Gesamtbetriebsräte ab einer Gremiengröße von 9 Mitglieder erforderlich, insbesondere wenn diese Mitglieder im GBA sind.