Gesamtbetriebsratsvorsitzende und deren Stellvertretung
Geschäftsführung und Organisation an der Spitze des GBR
Details
Sie wurden in der konstituierenden Sitzung des Gesamtbetriebsrats zu dessen Vorsitzenden gewählt - und nun? Machen Sie sich fit für die anstehenden Aufgaben und zeigen Sie durch Ihre Amtsführung, dass Sie für dieses Amt die richtige Person sind und das Verhältnis zwischen Betriebsrat und Gesamtbetriebsrat verstanden haben!
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- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
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Seminarinhalt
- Wann liegt eine originäre Zuständigkeit vor?
- Aufgabenübertragung durch einzelne BR-Gremien
- Folgen bei fehlender Zuständigkeit oder Kompetenzüberschreitung
- Beispiele aus der Praxis
- Welche Rolle hat der Vorsitzende?
- Effizient in Ausschüssen arbeiten
- Ihre Ansprüche bei Personal-, Geld- und Sachmitteln
- Teilnahme von Gesamtschwerbehindertenvertretung und Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung
- Betriebsräteversammlung erfolgreich durchführen
- Rechtliche Grundlagen
- Regelungsbefugnis und Reichweite
- Bestehende Tarifverträge - was ist zu beachten?
- Betriebsübergang - Auswirkungen auf Gesamtbetriebsvereinbarungen
- Muster Gesamtbetriebsvereinbarung
- Ziele und Strategie festlegen
- Verhandlungsspielraum kennen
- Rechtliche Möglichkeiten ausschöpfen
- Praxisübung
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Vorsitzenden eines Gesamtbetriebsrats und deren Stellvertretung. Grundkenntnisse über Aufgaben und Kompetenzen des GBR sind für die Seminarteilnahme hilfreich.
Ihr
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Schulungsanspruch
Für diesen Personenkreis vermittelt das Seminar Kenntnisse, die gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sind. Wichtig: Die Beschlussfassung zu diesem Seminar erfolgt durch den örtlichen Betriebsrat, nicht durch den GBR (vgl. BAG 10.06.1975-1ABR 140/73=DB 1975 2234).
Gesamtbetriebsratsvorsitzende und deren Stellvertretung
Geschäftsführung und Organisation an der Spitze des GBR
Sie wurden in der konstituierenden Sitzung des Gesamtbetriebsrats zu dessen Vorsitzenden gewählt - und nun? Machen Sie sich fit für die anstehenden Aufgaben und zeigen Sie durch Ihre Amtsführung, dass Sie für dieses Amt die richtige Person sind und das Verhältnis zwischen Betriebsrat und Gesamtbetriebsrat verstanden haben!
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Für diesen Personenkreis vermittelt das Seminar Kenntnisse, die gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich sind. Wichtig: Die Beschlussfassung zu diesem Seminar erfolgt durch den örtlichen Betriebsrat, nicht durch den GBR (vgl. BAG 10.06.1975-1ABR 140/73=DB 1975 2234).