Fakten zum Seminar

Sem. Nr.
BR185-7540
Hotel
Adina Hotel Frankfurt Neue Oper

Wilhelm-Leuschner-Str. 6

60329 Frankfurt am Main

Von
23. September 2025 14:00 Uhr
Bis
26. September 2025 12:30 Uhr
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Preise

1. Teilnehmer
1.496,00 €
2. Teilnehmer
1.437,00 €
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1.392,00 €
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Schwerbehindertenvertretung Teil 3

Schwerbehindertenvertretung Teil 3

Integration (schwer-)behinderter Kollegen fördern

4,7 von 5
(1.389 Bewertungen)

Details

Als SBV fördern Sie die Eingliederung (schwer-)behinderter Menschen in den Betrieb. Sie überwachen, ob bestehende Gesetze und Verordnungen eingehalten werden, beantragen Maßnahmen, die (schwer-)behinderten Arbeitnehmern in Ihrem Betrieb dienen, und nehmen Anregungen und Beschwerden von (schwer-)behinderten Kollegen entgegen. In diesem Seminar erfahren Sie alles, was Sie für eine effektive SBV-Arbeit wissen müssen!

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für Sie

  • Das neue Recht für behinderte Beschäftigte
  • Sozialgesetzbuch IX
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktische Tasche
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Ihr
Seminarinhalt

  • Behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes
  • Finanzielle Hilfen, Kraftfahrzeughilfe, technische Arbeitshilfen, Arbeitsassistenz, medizinische und psychologische Hilfen
  • Berufliche Anpassung und Weiterbildung
  • Finanzielle Leistungen an den Arbeitgeber
  • Leistungen der Rehabilitationsträger nach dem SGB IX
  • Zuständigkeiten und Ansprechpartner für die SBV kennen
  • Finanzielle Unterstützung und Beratung durch das Integrationsamt
  • Hilfen durch Integrationsfachdienste - das sollten Sie wissen
  • Initiativrecht der SBV zum Abschluss einer Inklusionsvereinbarung
  • Unterstützung durch das Integrationsamt
  • Berichtspflicht des Arbeitgebers auf der Schwerbehindertenversammlung über die Umsetzung der Inklusionsvereinbarung
  • Berücksichtigung (schwer-)behinderter Menschen bei Besetzung von Arbeitsplätzen
  • Ausbildung behinderter Jugendlicher
  • Umsetzung der betrieblichen Prävention durch Regelungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement
  • Beschäftigungsquote (schwer-)behinderter Menschen, Regelungen zur Teilzeitarbeit
  • Darstellung und Analyse der Ist-Situation; Schwachstellen gezielt aufdecken
  • Festlegen von erreichbaren, messbaren Zielen und Zielvereinbarungen
  • Vereinbarungen erfolgreich umsetzen
  • Berichtspflicht und Controlling der Zielerreichung
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Wichtige
Hinweise

Die Teilnahme an den Seminaren SBV Teil 1 und SBV Teil 2 sind für den Besuch dieses Seminars empfehlenswert.

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die sich mit den Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften zugunsten der (schwer-)behinderten Kollegen befassen.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

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Dokumente & Formulare

Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).

SBV

Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgt die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.

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Weiterempfehlung
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Seminarinhalt
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Referent
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Praxisrelevanz
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Starter-Set

  • Das neue Recht für behinderte Beschäftigte
  • Sozialgesetzbuch IX
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
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Von
23. September 2025 14:00 Uhr
Bis
26. September 2025 12:30 Uhr
Preise
1. Teilnehmer
1.496,00 €
2. Teilnehmer
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nur 1.392,00 €
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Seminarinhalt

Leistungen für (schwer-)behinderte Kollegen zur beruflichen Rehabilitation
  • Behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes
  • Finanzielle Hilfen, Kraftfahrzeughilfe, technische Arbeitshilfen, Arbeitsassistenz, medizinische und psychologische Hilfen
  • Berufliche Anpassung und Weiterbildung
  • Finanzielle Leistungen an den Arbeitgeber
Externe Leistungen zur Arbeitsplatzerhaltung (schwer-)behinderter Menschen
  • Leistungen der Rehabilitationsträger nach dem SGB IX
  • Zuständigkeiten und Ansprechpartner für die SBV kennen
  • Finanzielle Unterstützung und Beratung durch das Integrationsamt
  • Hilfen durch Integrationsfachdienste - das sollten Sie wissen
Integration (schwer-)behinderter Kollegen durch Inklusionsvereinbarungen
  • Initiativrecht der SBV zum Abschluss einer Inklusionsvereinbarung
  • Unterstützung durch das Integrationsamt
  • Berichtspflicht des Arbeitgebers auf der Schwerbehindertenversammlung über die Umsetzung der Inklusionsvereinbarung
Wichtige Regelungsbereiche von Inklusionsvereinbarungen
  • Berücksichtigung (schwer-)behinderter Menschen bei Besetzung von Arbeitsplätzen
  • Ausbildung behinderter Jugendlicher
  • Umsetzung der betrieblichen Prävention durch Regelungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement
  • Beschäftigungsquote (schwer-)behinderter Menschen, Regelungen zur Teilzeitarbeit
Erarbeitung einer Inklusionsvereinbarung
  • Darstellung und Analyse der Ist-Situation; Schwachstellen gezielt aufdecken
  • Festlegen von erreichbaren, messbaren Zielen und Zielvereinbarungen
  • Vereinbarungen erfolgreich umsetzen
  • Berichtspflicht und Controlling der Zielerreichung

Wichtige
Hinweise

Die Teilnahme an den Seminaren SBV Teil 1 (https://www.waf-seminar.de/BR221) und SBV Teil 2 (https://www.waf-seminar.de/BR298) sind für den Besuch dieses Seminars empfehlenswert.

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die sich mit den Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften zugunsten der (schwer-)behinderten Kollegen befassen.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Rahmenprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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NH Hotel Dresden Neustadt - Dresden, ARCOTEL John F - Berlin, Dorint An der Kongresshalle - Augsburg, Adina Hotel Frankfurt Neue Oper - Frankfurt am Main, Park Inn Alexanderplatz - Berlin, NH Hotel - Oberhausen, Hotel Vier Jahreszeiten - Starnberg, Welcome Hotel - Bad Arolsen, ATLANTIC Hotel Universum - Bremen, Pentahotel - Wiesbaden

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BR

Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).

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Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgt die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.