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Sem. Nr.
BR185-6983
Hotel
Novotel Regensburg Zentrum

Landshuterstr. 27

93047 Regensburg

Von
27. Oktober 2025 13:00 Uhr
Bis
30. Oktober 2025 11:30 Uhr

Preise

1. Teilnehmer
1.496,00 €
2. Teilnehmer
1.437,00 €
3. Teilnehmer
1.392,00 €
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Schwerbehindertenvertretung Teil 3

Schwerbehindertenvertretung Teil 3

Integration fördern und Inklusion vorantreiben – Ihre Rolle als SBV!

4,7 von 5
(1.594 Bewertungen)

Details

Als Schwerbehindertenvertretung sind Sie die Stimme Ihrer (schwer-)behinderten Kollegen. In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie deren Eingliederung aktiv fördern, Gesetze und Verordnungen überwachen und gezielte Maßnahmen beantragen. Zusätzlich gewinnen Sie einen Überblick über staatliche Förderangebote und lernen, wie Sie schwierige Gespräche mit Ämtern souverän meistern. Jetzt anmelden und Ihre SBV-Arbeit auf ein neues Level bringen!

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Kostenlos
für Sie

  • Das neue Recht für behinderte Beschäftigte
  • Sozialgesetzbuch IX
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktische Tasche
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Ihr
Seminarinhalt

  • Behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes
  • Finanzielle Hilfen, Kraftfahrzeughilfe, technische Arbeitshilfen, Arbeitsassistenz, medizinische und psychologische Hilfen
  • Berufliche Anpassung und Weiterbildung
  • Finanzielle Leistungen an den Arbeitgeber
  • Leistungen der Rehabilitationsträger nach dem SGB IX
  • Finanzielle Unterstützung und Beratung durch das Integrationsamt
  • Hilfen durch Integrationsfachdienste - das sollten Sie wissen
  • Kennen Sie nicht? Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)
  • Ergänzende unabhängige Teilhabebratung (EUTB) und persönliches Budget
  • Initiativrecht der SBV zum Abschluss einer Inklusionsvereinbarung
  • Unterstützung durch das Integrationsamt
  • Berichtspflicht des Arbeitgebers auf der Schwerbehindertenversammlung über die Umsetzung der Inklusionsvereinbarung
  • Berücksichtigung (schwer-)behinderter Menschen bei Besetzung von Arbeitsplätzen
  • Ausbildung behinderter Jugendlicher
  • Umsetzung der betrieblichen Prävention durch Regelungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement
  • Beschäftigungsquote (schwer-)behinderter Menschen, Regelungen zur Teilzeitarbeit
  • Darstellung und Analyse der Ist-Situation; Schwachstellen gezielt aufdecken
  • Festlegen von erreichbaren, messbaren Zielen und Zielvereinbarungen
  • Vereinbarungen erfolgreich umsetzen
  • Berichtspflicht und Controlling der Zielerreichung

Wichtige
Hinweise

Die Teilnahme an den Seminaren SBV Teil 1 und SBV Teil 2 sind für den Besuch dieses Seminars empfehlenswert.

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die sich mit den Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften zugunsten der (schwer-)behinderten Kollegen befassen.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

Wichtige
Dokumente & Formulare

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Seminarinhalt

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Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).

SBV

Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgt die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.

Aktuelle
Bewertungen

75,03 %
Weiterempfehlung
4,7 von 5
(1.594 Bewertungen)
4,7
Seminarinhalt
4,8
Referent
4,6
Praxisrelevanz
4,6
Lernzuwachs

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Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht für die SBV

Wichtiges Grundlagenwissen für die SBV erwerben

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Oktober 2025

27.10. — 30.10.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
RegensburgNovotel Regensburg Zentrum
27.10. — 30.10.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
RegensburgNovotel Regensburg Zentrum
BR185-6983
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November 2025

10.11. — 13.11.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
Online
10.11. — 13.11.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
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ON185-5926
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Dezember 2025

08.12. — 11.12.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
Online
08.12. — 11.12.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
Online
ON185-5925
08.12. — 11.12.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
KarlsruheRadisson Blu Hotel
08.12. — 11.12.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
KarlsruheRadisson Blu Hotel
BR185-6422

Januar 2026

19.01. — 22.01.2026Mo. Do.Montag Donnerstag
Online
19.01. — 22.01.2026Mo. Do.Montag Donnerstag
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März 2026

09.03. — 12.03.2026Mo. Do.Montag Donnerstag
DresdenARCOTEL HafenCity
09.03. — 12.03.2026Mo. Do.Montag Donnerstag
DresdenARCOTEL HafenCity
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April 2026

20.04. — 23.04.2026Mo. Do.Montag Donnerstag
Online
20.04. — 23.04.2026Mo. Do.Montag Donnerstag
Online
ON185-5755

Juni 2026

02.06. — 05.06.2026Di. Fr.Dienstag Freitag
DüsseldorfNH Düsseldorf City Nord
02.06. — 05.06.2026Di. Fr.Dienstag Freitag
DüsseldorfNH Düsseldorf City Nord
BR185-2019

Juli 2026

20.07. — 23.07.2026Mo. Do.Montag Donnerstag
Online
20.07. — 23.07.2026Mo. Do.Montag Donnerstag
Online
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September 2026

01.09. — 04.09.2026Di. Fr.Dienstag Freitag
HannoverLeonardo Hotel
01.09. — 04.09.2026Di. Fr.Dienstag Freitag
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Integration fördern und Inklusion vorantreiben – Ihre Rolle als SBV!

Schwerbehindertenvertretung Teil 3

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www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

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Kostenloses
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  • Das neue Recht für behinderte Beschäftigte
  • Sozialgesetzbuch IX
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
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zum Seminar

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Sem. Nr.
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Hotel
Novotel Regensburg Zentrum
Landshuterstr. 27
93047 Regensburg
Von
27. Oktober 2025 13:00 Uhr
Bis
30. Oktober 2025 11:30 Uhr
Preise
1. Teilnehmer
1.496,00 €
2. Teilnehmer
1.437,00 €
3. Teilnehmer
1.392,00 €
Jeder weitere Teilnehmer
nur 169,00 €
Alle Preise zzgl. Hotel und MwSt.

Ihr
Seminarinhalt

Leistungen für (schwer-)behinderte Kollegen zur beruflichen Rehabilitation
  • Behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes
  • Finanzielle Hilfen, Kraftfahrzeughilfe, technische Arbeitshilfen, Arbeitsassistenz, medizinische und psychologische Hilfen
  • Berufliche Anpassung und Weiterbildung
  • Finanzielle Leistungen an den Arbeitgeber
Externe Leistungen zur Arbeitsplatzerhaltung (schwer-)behinderter Menschen
  • Leistungen der Rehabilitationsträger nach dem SGB IX
  • Finanzielle Unterstützung und Beratung durch das Integrationsamt
  • Hilfen durch Integrationsfachdienste - das sollten Sie wissen
  • Kennen Sie nicht? Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)
  • Ergänzende unabhängige Teilhabebratung (EUTB) und persönliches Budget
Integration (schwer-)behinderter Kollegen durch Inklusionsvereinbarungen
  • Initiativrecht der SBV zum Abschluss einer Inklusionsvereinbarung
  • Unterstützung durch das Integrationsamt
  • Berichtspflicht des Arbeitgebers auf der Schwerbehindertenversammlung über die Umsetzung der Inklusionsvereinbarung
Wichtige Regelungsbereiche von Inklusionsvereinbarungen
  • Berücksichtigung (schwer-)behinderter Menschen bei Besetzung von Arbeitsplätzen
  • Ausbildung behinderter Jugendlicher
  • Umsetzung der betrieblichen Prävention durch Regelungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement
  • Beschäftigungsquote (schwer-)behinderter Menschen, Regelungen zur Teilzeitarbeit
Erarbeitung einer Inklusionsvereinbarung
  • Darstellung und Analyse der Ist-Situation; Schwachstellen gezielt aufdecken
  • Festlegen von erreichbaren, messbaren Zielen und Zielvereinbarungen
  • Vereinbarungen erfolgreich umsetzen
  • Berichtspflicht und Controlling der Zielerreichung

Wichtige
Hinweise

Die Teilnahme an den Seminaren SBV Teil 1 (https://www.waf-seminar.de/BR221) und SBV Teil 2 (https://www.waf-seminar.de/BR298) sind für den Besuch dieses Seminars empfehlenswert.

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die sich mit den Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften zugunsten der (schwer-)behinderten Kollegen befassen.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Rahmenprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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Hier findet dieses Seminar statt
Seminarhotels

Novotel Regensburg Zentrum - Regensburg, Radisson Blu Hotel - Ettlingen, ARCOTEL HafenCity - Dresden, NH Düsseldorf City Nord - Düsseldorf, Leonardo Hotel - Hannover

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4,7 von 5
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4.7Seminarinhalt
4.8Referent
4.6Praxisrelevanz
4.6Lernzuwachs

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Schulungsanspruch

BR

Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).

SBV

Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgt die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.