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Schwerbehindertenvertretung (SBV)

Schwerbehindertenvertretung Teil 3

Integration fördern und Inklusion vorantreiben – Ihre Rolle als SBV!

4,7 von 5
(1.550 Bewertungen)

Details

Als Schwerbehindertenvertretung sind Sie die Stimme Ihrer (schwer-)behinderten Kollegen. In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie deren Eingliederung aktiv fördern, Gesetze und Verordnungen überwachen und gezielte Maßnahmen beantragen. Zusätzlich gewinnen Sie einen Überblick über staatliche Förderangebote und lernen, wie Sie schwierige Gespräche mit Ämtern souverän meistern. Jetzt anmelden und Ihre SBV-Arbeit auf ein neues Level bringen!

Kostenlos
für Sie

  • Das neue Recht für behinderte Beschäftigte
  • Sozialgesetzbuch IX
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktische Tasche
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Ihr
Seminarinhalt

  • Behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes
  • Finanzielle Hilfen, Kraftfahrzeughilfe, technische Arbeitshilfen, Arbeitsassistenz, medizinische und psychologische Hilfen
  • Berufliche Anpassung und Weiterbildung
  • Finanzielle Leistungen an den Arbeitgeber
  • Leistungen der Rehabilitationsträger nach dem SGB IX
  • Finanzielle Unterstützung und Beratung durch das Integrationsamt
  • Hilfen durch Integrationsfachdienste - das sollten Sie wissen
  • Kennen Sie nicht? Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)
  • Ergänzende unabhängige Teilhabebratung (EUTB) und persönliches Budget
  • Initiativrecht der SBV zum Abschluss einer Inklusionsvereinbarung
  • Unterstützung durch das Integrationsamt
  • Berichtspflicht des Arbeitgebers auf der Schwerbehindertenversammlung über die Umsetzung der Inklusionsvereinbarung
  • Berücksichtigung (schwer-)behinderter Menschen bei Besetzung von Arbeitsplätzen
  • Ausbildung behinderter Jugendlicher
  • Umsetzung der betrieblichen Prävention durch Regelungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement
  • Beschäftigungsquote (schwer-)behinderter Menschen, Regelungen zur Teilzeitarbeit
  • Darstellung und Analyse der Ist-Situation; Schwachstellen gezielt aufdecken
  • Festlegen von erreichbaren, messbaren Zielen und Zielvereinbarungen
  • Vereinbarungen erfolgreich umsetzen
  • Berichtspflicht und Controlling der Zielerreichung
Alle Details anzeigen

Wichtige
Hinweise

Die Teilnahme an den Seminaren SBV Teil 1 und SBV Teil 2 sind für den Besuch dieses Seminars empfehlenswert.

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die sich mit den Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften zugunsten der (schwer-)behinderten Kollegen befassen.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

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Juli 2025

21.07. — 24.07.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
NürnbergNovina Hotel Südwestpark
21.07. — 24.07.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
NürnbergNovina Hotel Südwestpark
BR185-8109
Details  
28.07. — 31.07.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
Online
28.07. — 31.07.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
Online
ON185-5927
Details  

August 2025

18.08. — 21.08.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
WillingenSauerland Stern Hotel
18.08. — 21.08.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
WillingenSauerland Stern Hotel
BR185-7841

September 2025

01.09. — 04.09.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
BremenATLANTIC Hotel Galopprennbahn
01.09. — 04.09.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
BremenATLANTIC Hotel Galopprennbahn
BR185-7717
23.09. — 26.09.2025Di. Fr.Dienstag Freitag
Frankfurt am MainAdina Hotel Frankfurt Neue Oper
23.09. — 26.09.2025Di. Fr.Dienstag Freitag
Frankfurt am MainAdina Hotel Frankfurt Neue Oper
BR185-7540
29.09. — 02.10.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
ErfurtNYX Hotel
29.09. — 02.10.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
ErfurtNYX Hotel
BR185-7368

Oktober 2025

14.10. — 17.10.2025Di. Fr.Dienstag Freitag
DortmundSteigenberger Hotel
14.10. — 17.10.2025Di. Fr.Dienstag Freitag
DortmundSteigenberger Hotel
BR185-7160
27.10. — 30.10.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
RegensburgNovotel Regensburg Zentrum
27.10. — 30.10.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
RegensburgNovotel Regensburg Zentrum
BR185-6983

November 2025

10.11. — 13.11.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
Online
10.11. — 13.11.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
Online
ON185-5926
10.11. — 13.11.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
Bad ArolsenWelcome Hotel
10.11. — 13.11.2025Mo. Do.Montag Donnerstag
Bad ArolsenWelcome Hotel
BR185-6809

Hier findet dieses Seminar statt:
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Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht für die SBV

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Zum Seminar

Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).

SBV

Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgt die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.

Schwerbehindertenvertretung Teil 3

Integration fördern und Inklusion vorantreiben – Ihre Rolle als SBV!

4,7 von 5
(1.550 Bewertungen)
www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Als Schwerbehindertenvertretung sind Sie die Stimme Ihrer (schwer-)behinderten Kollegen. In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie deren Eingliederung aktiv fördern, Gesetze und Verordnungen überwachen und gezielte Maßnahmen beantragen. Zusätzlich gewinnen Sie einen Überblick über staatliche Förderangebote und lernen, wie Sie schwierige Gespräche mit Ämtern souverän meistern. Jetzt anmelden und Ihre SBV-Arbeit auf ein neues Level bringen!

Kostenloses
Starter-Set

  • Das neue Recht für behinderte Beschäftigte
  • Sozialgesetzbuch IX
  • Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktische Tasche

Ihr
Seminarinhalt

Leistungen für (schwer-)behinderte Kollegen zur beruflichen Rehabilitation
  • Behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes
  • Finanzielle Hilfen, Kraftfahrzeughilfe, technische Arbeitshilfen, Arbeitsassistenz, medizinische und psychologische Hilfen
  • Berufliche Anpassung und Weiterbildung
  • Finanzielle Leistungen an den Arbeitgeber
Externe Leistungen zur Arbeitsplatzerhaltung (schwer-)behinderter Menschen
  • Leistungen der Rehabilitationsträger nach dem SGB IX
  • Finanzielle Unterstützung und Beratung durch das Integrationsamt
  • Hilfen durch Integrationsfachdienste - das sollten Sie wissen
  • Kennen Sie nicht? Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)
  • Ergänzende unabhängige Teilhabebratung (EUTB) und persönliches Budget
Integration (schwer-)behinderter Kollegen durch Inklusionsvereinbarungen
  • Initiativrecht der SBV zum Abschluss einer Inklusionsvereinbarung
  • Unterstützung durch das Integrationsamt
  • Berichtspflicht des Arbeitgebers auf der Schwerbehindertenversammlung über die Umsetzung der Inklusionsvereinbarung
Wichtige Regelungsbereiche von Inklusionsvereinbarungen
  • Berücksichtigung (schwer-)behinderter Menschen bei Besetzung von Arbeitsplätzen
  • Ausbildung behinderter Jugendlicher
  • Umsetzung der betrieblichen Prävention durch Regelungen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement
  • Beschäftigungsquote (schwer-)behinderter Menschen, Regelungen zur Teilzeitarbeit
Erarbeitung einer Inklusionsvereinbarung
  • Darstellung und Analyse der Ist-Situation; Schwachstellen gezielt aufdecken
  • Festlegen von erreichbaren, messbaren Zielen und Zielvereinbarungen
  • Vereinbarungen erfolgreich umsetzen
  • Berichtspflicht und Controlling der Zielerreichung

Wichtige
Hinweise

Die Teilnahme an den Seminaren SBV Teil 1 (https://www.waf-seminar.de/BR221) und SBV Teil 2 (https://www.waf-seminar.de/BR298) sind für den Besuch dieses Seminars empfehlenswert.

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die sich mit den Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften zugunsten der (schwer-)behinderten Kollegen befassen.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Rahmenprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Alle Details anzeigen

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Novina Hotel Südwestpark - Nürnberg, Sauerland Stern Hotel - Willingen, ATLANTIC Hotel Galopprennbahn - Bremen, Adina Hotel Frankfurt Neue Oper - Frankfurt am Main, NYX Hotel - Erfurt, Steigenberger Hotel - Dortmund, Novotel Regensburg Zentrum - Regensburg, Welcome Hotel - Bad Arolsen, Radisson Blu Hotel - Ettlingen, ARCOTEL HafenCity - Dresden

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Schulungsanspruch

BR

Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).

SBV

Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgt die Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.