Seminarinhalt
Die wichtigsten Institutionen im Überblick -- Wer macht was?
- Integrationsamt
- Agentur für Arbeit
- Rentenversicherung
- Weitere Beteiligte
Zentraler Partner: Das Integrationsamt
- Im Mittelpunkt: Förderung und Unterstützung
- Was beinhaltet der "Technische Beratungsdienst"?
- Leistungsspektrum des Integrationsfachdienstes
- Technische Arbeitshilfen, Arbeitsassistenz & Co.
- Die besondere Rolle beim Kündigungsschutz
Aufgaben und Leistungen der Agentur für Arbeit
- Recht auf Beratung
- Arbeitsplatzausstattung für (schwer-)behinderte Menschen
- Stichwort: Gleichstellung
- Hilfen im Arbeitsleben: Arbeitsassistenz & Berufsbegleitung
Die Rolle der Rentenversicherung
- Antragsverfahren, Widerspruch, Klage
- Sinnvolles Vorgehen gegen die Zustimmung des Integrationsamtes
- Rechtsmittel, Fristen, Zuständigkeiten
- Sozialrechtliche Folgen
So funktioniert die Zusammenarbeit
- im Kündigungsfall
- im Anerkennungsverfahren
- im Gleichstellungsverfahren
Downloads
Extra für Sie

- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
Unser Lernformat
Seminar
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Ihr Plus im Seminar
Die erste KI für Betriebsräte – live im Seminar erleben, im Betriebsratsalltag nutzen.
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Praxisnahe Filmeinspieler zeigen Ihnen typische Situationen und Fälle aus dem Betriebsratsalltag.
Im Seminar arbeiten Sie mit Musterformularen, die Sie direkt in Ihrer BR-Praxis einsetzen können.
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die mit den besonderen Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften (schwer-)behinderter Kollegen befasst sind.
Schulungsanspruch
Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 1990, 1243).
Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich.

