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Seminarinhalt
Was bringt eine Inklusionsvereinbarung?
- Von der Integration zur Inklusion
- Was ändert das Bundesteilhabegesetz?
- Rechtlicher Charakter von Inklusionsvereinbarungen
- Verbindlichkeit und Durchsetzbarkeit
Regelungsinhalte einer Inklusionsvereinbarung
- Was kann und was sollte geregelt werden?
- Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung, Prävention
- Analyse des Ist-Zustands und Herbeiführung des Soll-Zustands
- Gestaltungsmöglichkeiten des Betriebsrats und der SBV
- Verantwortlichkeit und Zusammenarbeit
Die praxisgerechte Umsetzung
- Wer ist beteiligt?
- Entwicklung gemeinsamer Ziele
- Maßnahmen zur Zielerreichung
- Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
- Mustervereinbarungen und Praxis-Beispiele
Die UN-Behindertenrechtskonvention
- Einfluss auf die deutschen Bestimmungen
- Möglichkeiten und Grenzen
- Der rechtliche Handlungsspielraum von Betriebsrat und SBV
- Die verschiedenen Regelungsvarianten
Mitwirkung des Integrationsamtes
- Das Integrationsamt als Moderator
- Aufgaben des Integrationsamtes
- Verbesserte Durchsetzungsmöglichkeiten?
Extra für Sie
Unser Lernformat
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsräte und Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung, die sich für die besondere Situation von Menschen mit Behinderung einsetzen und hierbei helfend und unterstützend tätig werden wollen.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).



