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Seminarinhalt
Gesetzesvorhaben und Neuregelungen im Schwerbehindertenrecht
- Welche Gesetze sind neu und was bedeutet dies für die betriebliche Praxis?
- Über zu erwartende Änderungen frühzeitig Bescheid wissen
Neues zur Rechtsstellung der Vertrauensperson
- Umfassende Beteiligungsrechte sinnvoll ausschöpfen
- Vertretung durch den Stellvertreter im Verhinderungsfall
- Aufgaben effektiv aufteilen: Was ist möglich?
Auffrischung rund um Ihre SBV-Amtsaufgaben
- Refresh: Wissen, was das Bundesteilhabegesetz gebracht hat
- Informationsrechte der SBV systematisch einsetzen
- Als SBV auf Einstellungen Einfluss nehmen
- Update in Sachen Schwerbehinderung und Gleichstellung
- Arbeitsplätze behinderungsgerecht gestalten
- Bei Kündigungen gekonnt Stellung nehmen
- Inklusionsvereinbarungen sinnvoll einsetzen
Wichtige Entscheidungen im Schwerbehindertenrecht kennen
- Gestärkte Rechte der SBV: Diese Entscheidungen sollten Sie unbedingt kennen
- Grundlegende Urteile zur Benachteiligung Schwerbehinderter einordnen
- Wichtige Rechtsprechung zum BEM praxisnah für Sie aufbereitet
- Sonstige bedeutsame Gerichtsentscheidungen für Ihre SBV-Arbeit nutzen
Extra für Sie
Unsere Lernformate
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Online
- Flexibel und ortsunabhängig
- Keine Reise- und Hotelkosten
- Fragen live über Teams stellen
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und Betriebsräte, die mit den besonderen Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften (schwer-)behinderter Kollegen befasst sind.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 1990, 1243).
Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.



