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Seminarinhalt
Wahl der Gesamt- und Konzernschwerbehindertenvertretung
- Rechtliche Grundlagen zur Wahlordnung vermittelt bekommen
- Wer ist wählbar, wer kann gewählt werden?
- Voraussetzungen für eine gelungene Wahl
- Gar nicht so selten: Was passiert, wenn es nur zwei Wahlberechtigte gibt?
Welche Aufgaben hat die Gesamt- und Konzern-SBV?
- Zuständigkeiten und Abgrenzung zur örtlichen SBV
- Die örtliche SBV bestmöglich einbinden
- Zusammenarbeit mit GBR und KBR professionell gestalten
- Kompetente Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeberbeauftragten
- Aufgabenteilung mit Stellvertretern: Was ist zulässig?
Rechte und Pflichten der Gesamt- bzw. Konzern-SBV kennen
- Alles über Freistellung und Kostenerstattung wissen
- An welchen Sitzungen darf die Gesamt- bzw. Konzern-SBV teilnehmen?
- Informations- und Beteiligungsrechte einfordern und durchsetzen
- Welche Regelungsinstrumente stehen zur Verfügung?
- Aussetzung von Beschlüssen des GBR als letztes Mittel
Versammlung der Vertrauenspersonen
- Welcher Turnus ist einzuhalten?
- Wer ist einzuladen und was muss hierbei beachtet werden?
- Hat der Arbeitgeber ein Anwesenheitsrecht?
- Welche Themen sind zwingend anzusprechen und welche sinnvoll?
Rahmen-Inklusionsvereinbarung
- Ziele einer Rahmen-Inklusionsvereinbarung formulieren
- Wer ist Partner einer Rahmen-Inklusionsvereinbarung?
- Sinnvolle Regelungsbereiche erarbeiten
- Muster: So könnte eine Rahmen-Inklusionsvereinbarung aussehen!
Extra für Sie
Unser Lernformat
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder einer bereits bestehenden Gesamt- oder Konzernschwerbehindertenvertretung, wie auch für örtliche Vertrauenspersonen, die eine Stufenvertretung gründen bzw. die Zusammenarbeit mit diesen auf eine professionelles Level heben wollen.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der örtlichen Schwerbehindertenvertretung, wie auch Mitglieder der Gesamt- und Konzernschwerbehindertenvertretung erforderlich.




