Seminarinhalt
- In welchem Turnus muss/sollte die Versammlung stattfinden?
- Wer muss und wer sollte eingeladen werden?
- Wie verhält es sich mit Kollegen, deren Schwerbehinderung der Arbeitgeber nicht kennt?
- Sich mit datenschutzrechtlichen Erfordernissen auskennen
- Ist die Schwerbehindertenversammlung öffentlich?
- Hat der Arbeitgeber ein Anwesenheitsrecht?
- Über die Kostentragung des Arbeitgebers Bescheid wissen
Downloads
Extra für Sie
- Arbeitsgesetze
- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
Unser Lernformat
Seminar
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung.
Schulungsanspruch
Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).