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Seminarinhalt
Rechtliches Hintergrundwissen zur Schwerbehindertenversammlung
- In welchem Turnus muss/sollte die Versammlung stattfinden?
- Wer muss und wer sollte eingeladen werden?
- Wie verhält es sich mit Kollegen, deren Schwerbehinderung der Arbeitgeber nicht kennt?
- Sich mit datenschutzrechtlichen Erfordernissen auskennen
- Ist die Schwerbehindertenversammlung öffentlich?
- Hat der Arbeitgeber ein Anwesenheitsrecht?
- Über die Kostentragung des Arbeitgebers Bescheid wissen
Schwerbehindertenversammlung richtig vorbereiten
- Mit wem muss und mit wem sollte sich die SBV vorab abstimmen?
- Das Einladungsschreiben professionell gestalten
- Richtige Tagesordnung: So ist Ihnen der Erfolg der Veranstaltung garantiert!
Gelungene Durchführung der Schwerbehindertenversammlung
- Müssen sich die Mitarbeiter zur Teilnahme abmelden?
- Wie kann ich die Schwerbehindertenversammlung ansprechend gestalten?
- Sich wichtige Tipps für Moderation und Vortrag holen
- Wie hat der Tätigkeitsbericht der SBV auszusehen?
Betriebliche Öffentlichkeitsarbeit gewinnbringend gestalten
- Bedeutung von Öffentlichkeitsarbeit für die SBV erkennen
- Welche Möglichkeiten publikumswirksamer Öffentlichkeitsarbeit gibt es?
- Was sollte das Ziel guter Öffentlichkeitsarbeit sein und welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?
- Den richtigen Umgang mit Intranet, Social Media & Co. kennen
Extra für Sie
Unser Lernformat
Präsenz
- Direkter Austausch mit Kollegen
- Lernen außerhalb des Arbeitsalltags
- Persönliche Betreuung inkl. Rahmenprogramm
Das bekommen Sie immer
Referenten aus der Praxis
Zertifikat als Nachweis
Kostenlose Seminarbeigaben
Rundum-Service
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung.
Bewertungen & Teilnehmer-Feedback
Schulungsanspruch
Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).



