Fakten zum Seminar
Preise
Fakten zum Seminar
Personalausschuss Teil 1
Kernbereich der Betriebsratsarbeit - Mitbestimmung erfolgreich nutzen
Details
In der Praxis so gut wie unverzichtbar: der Personalausschuss in Betrieben mit mindestens 100 Beschäftigten. Egal ob Einstellung, Kündigung oder Versetzung - als Mitglied im Personalausschuss kommt es auf Ihren Einsatz an. Denn in personellen Angelegenheiten genießen Sie als Betriebsrat umfangreiche Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Mit diesem Seminar werden Sie zu einem kompetenten Betriebsratsmitglied in einem erfolgreichen Personalausschuss!
Fakten zum Seminar
Preise
Fakten zum Seminar
Kostenlos
für Sie
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
Kostenlos
für Sie
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
Ihr
Seminarinhalt
- Befugnisse und Aufgaben übertragen: Wie funktioniert das?
- Arbeitsteilung im Ausschuss und Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
- Wer ist zuständig, wer darf was?
- Initiativ- und Vorschlagsrechte zur Beschäftigungssicherung aktiv einsetzen
- Informationsanspruch und Beratungsrechte zur Personalplanung nutzen
- Hier können Sie mitbestimmen: Personalfragebogen, Auswahlrichtlinien und Beurteilungsgrundsätze
- Mitbestimmungsrechte bei der Einstellung - wie weit geht das?
- Beteiligungsrechte bei Ein- und Umgruppierung effektiv nutzen
- Was passiert nach der Zustimmungsverweigerung?
- Richtig handeln bei Verletzung Ihrer Beteiligungsrechte
- Das Weisungs- und Direktionsrecht des Arbeitgebers und seine Auswirkungen
- Änderungskündigung und Versetzung - was ist was?
- Ihre Einflussmöglichkeiten als Betriebsrat kennen und nutzen
- Unterrichtungspflichten des Arbeitgebers - wie umfangreich sind sie?
- Anhörung des Betriebsrats bei ordentlicher und außerordentlicher Kündigung
- Stellungnahme und Widerspruch fehlerfrei einsetzen
- Die Folgen unterbliebener oder fehlerhafter Beteiligung kennen
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für Mitglieder des Personal- oder des Betriebsausschusses sowie BRV, die über Grundkenntnisse im BetrVG verfügen.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
Aktuelle
Bewertungen
Seminar-Empfehlungen für Sie
Teilnehmer dieses Seminars haben auch folgende Seminare besucht:
Personalausschuss Teil 1
Kernbereich der Betriebsratsarbeit - Mitbestimmung erfolgreich nutzen
In der Praxis so gut wie unverzichtbar: der Personalausschuss in Betrieben mit mindestens 100 Beschäftigten. Egal ob Einstellung, Kündigung oder Versetzung - als Mitglied im Personalausschuss kommt es auf Ihren Einsatz an. Denn in personellen Angelegenheiten genießen Sie als Betriebsrat umfangreiche Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Mit diesem Seminar werden Sie zu einem kompetenten Betriebsratsmitglied in einem erfolgreichen Personalausschuss!
Kostenloses
Starter-Set
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche
Fakten
zum Seminar
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für Mitglieder des Personal- oder des Betriebsausschusses sowie BRV, die über Grundkenntnisse im BetrVG verfügen.
Hier findet dieses Seminar statt
Seminarhotels
Pentahotel - Leipzig, NH Hotel Köln Altstadt - Köln, Park Inn by Radisson - Nürnberg, Leonardo Hotel - Hannover, ATLANTIC Hotel Universum - Bremen, Adina Hotel Frankfurt Neue Oper - Frankfurt am Main, NH Hotel Dresden Neustadt - Dresden
Aktuelle
Bewertungen
92.06% Weiterempfehlung
Für Sie
Seminar-Empfehlungen
Personalausschuss Teil 2
Praxis-Seminar: Mit guter Taktik und rechtssicherem Auftreten punktenPersonalplanung
Als Betriebsrat die Personalstruktur gewinnbringend mitbestimmenBesuchen Sie unsere Webseite für mehr Infos:www.waf-seminar.de/seminare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.