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Betriebsrat

Personalausschuss Teil 1

Kernbereich der Betriebsratsarbeit - Mitbestimmung erfolgreich nutzen

4,7 von 5
(705 Bewertungen)

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In der Praxis so gut wie unverzichtbar: der Personalausschuss in Betrieben mit mindestens 100 Beschäftigten. Egal ob Einstellung, Kündigung oder Versetzung - als Mitglied im Personalausschuss kommt es auf Ihren Einsatz an. Denn in personellen Angelegenheiten genießen Sie als Betriebsrat umfangreiche Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Mit diesem Seminar werden Sie zu einem kompetenten Betriebsratsmitglied in einem erfolgreichen Personalausschuss!

Kostenlos
für Sie

  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
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Ihr
Seminarinhalt

  • Befugnisse und Aufgaben übertragen: Wie funktioniert das?
  • Arbeitsteilung im Ausschuss und Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
  • Wer ist zuständig, wer darf was?
  • Initiativ- und Vorschlagsrechte zur Beschäftigungssicherung aktiv einsetzen
  • Informationsanspruch und Beratungsrechte zur Personalplanung nutzen
  • Hier können Sie mitbestimmen: Personalfragebogen, Auswahlrichtlinien und Beurteilungsgrundsätze
  • Mitbestimmungsrechte bei der Einstellung - wie weit geht das?
  • Beteiligungsrechte bei Ein- und Umgruppierung effektiv nutzen
  • Was passiert nach der Zustimmungsverweigerung?
  • Richtig handeln bei Verletzung Ihrer Beteiligungsrechte
  • Das Weisungs- und Direktionsrecht des Arbeitgebers und seine Auswirkungen
  • Änderungskündigung und Versetzung - was ist was?
  • Ihre Einflussmöglichkeiten als Betriebsrat kennen und nutzen
  • Unterrichtungspflichten des Arbeitgebers - wie umfangreich sind sie?
  • Anhörung des Betriebsrats bei ordentlicher und außerordentlicher Kündigung
  • Stellungnahme und Widerspruch fehlerfrei einsetzen
  • Die Folgen unterbliebener oder fehlerhafter Beteiligung kennen

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für Mitglieder des Personal- oder des Betriebsausschusses sowie BRV, die über Grundkenntnisse im BetrVG verfügen.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
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Schulungsanspruch

BR

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.

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Kernbereich der Betriebsratsarbeit - Mitbestimmung erfolgreich nutzen

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www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

In der Praxis so gut wie unverzichtbar: der Personalausschuss in Betrieben mit mindestens 100 Beschäftigten. Egal ob Einstellung, Kündigung oder Versetzung - als Mitglied im Personalausschuss kommt es auf Ihren Einsatz an. Denn in personellen Angelegenheiten genießen Sie als Betriebsrat umfangreiche Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Mit diesem Seminar werden Sie zu einem kompetenten Betriebsratsmitglied in einem erfolgreichen Personalausschuss!

Kostenloses
Starter-Set

  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Rucksack oder Tasche

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Seminarinhalt

Einrichtung und Kompetenzen des Personalausschusses
  • Befugnisse und Aufgaben übertragen: Wie funktioniert das?
  • Arbeitsteilung im Ausschuss und Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
  • Wer ist zuständig, wer darf was?
Personalplanung und Auswahlrichtlinien
  • Initiativ- und Vorschlagsrechte zur Beschäftigungssicherung aktiv einsetzen
  • Informationsanspruch und Beratungsrechte zur Personalplanung nutzen
  • Hier können Sie mitbestimmen: Personalfragebogen, Auswahlrichtlinien und Beurteilungsgrundsätze
Mitbestimmung bei Einstellung, Ein- und Umgruppierung
  • Mitbestimmungsrechte bei der Einstellung - wie weit geht das?
  • Beteiligungsrechte bei Ein- und Umgruppierung effektiv nutzen
  • Was passiert nach der Zustimmungsverweigerung?
  • Richtig handeln bei Verletzung Ihrer Beteiligungsrechte
Beteiligung bei Versetzungen
  • Das Weisungs- und Direktionsrecht des Arbeitgebers und seine Auswirkungen
  • Änderungskündigung und Versetzung - was ist was?
  • Ihre Einflussmöglichkeiten als Betriebsrat kennen und nutzen
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Kündigungen
  • Unterrichtungspflichten des Arbeitgebers - wie umfangreich sind sie?
  • Anhörung des Betriebsrats bei ordentlicher und außerordentlicher Kündigung
  • Stellungnahme und Widerspruch fehlerfrei einsetzen
  • Die Folgen unterbliebener oder fehlerhafter Beteiligung kennen

Ihr
Teilnehmerkreis

Dieses Seminar eignet sich für Mitglieder des Personal- oder des Betriebsausschusses sowie BRV, die über Grundkenntnisse im BetrVG verfügen.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Rahmenprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
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Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.