Fakten zum Seminar
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Europäischer Betriebsrat
Als EBR auf europäischer Ebene erfolgreich agieren
Details
Ein Europäischer Betriebsrat wird in Unternehmen errichtet, die in der EU mit mindestens 1.000 Beschäftigten insgesamt und in zwei oder mehr Mitgliedsstaaten mit jeweils mindestens 150 Arbeitnehmern tätig sind. In diesem Seminar erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um die Gründung und den Nutzen des EBR. Sie lernen die Aufgaben des EBR kennen und erhalten wertvolle Tipps für eine optimale und effektive Arbeitsorganisation.
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- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
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Seminarinhalt
- Europäische Betriebsratsrichtlinie; Gesetz über Europäische Betriebsräte
- EBR-pflichtige Unternehmen nach Betriebs- und Beschäftigtenanzahl im In- und Ausland
- Informationsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber
- Besonderes Verhandlungsgremium zur Vereinbarung über die Zusammensetzung und Befugnisse des EBR
- Unterrichtung und Anhörung des EBR
- Entwicklung der Geschäfts-, Produktions- und Absatzlage, Beschäftigungssituation
- Änderungen bei Organisation und Arbeitsverfahren
- Verlagerungen, Fusionen oder Schließungen
- Zuständigkeit des EBR
- Konsultation bei außergewöhnlichen Umständen
- Unterrichtung der örtlichen Betriebs- und Gesamtbetriebsräte
- Durchsetzung und Sicherung der Mitwirkungsrechte
- Zusammensetzung; Stellung des EBR-Mitglieds
- Amtszeit, Sitzungen, Beschlussfassung
- Kosten- und Sachaufwand, Dolmetscher
- Ziele formulieren und in die Praxis umsetzen
- Praxistipps, Erfolgsbeispiele
- Gestaltungs- und Formulierungshilfen, Mindestinhalte
- Auswerten bestehender EBR-Vereinbarungen
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für BR-Mitglieder aus Betrieben, die in den EU-Mitgliedsstaaten mindestens 1.000 Arbeitnehmer beschäftigen und gleichzeitig jeweils mindestens 150 Arbeitnehmer in mindestens 2 Mitgliedsstaaten beschäftigen. Angesprochen sind BR, die bereits einen EBR besitzen oder einen EBR gründen wollen.
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Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
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Als EBR auf europäischer Ebene erfolgreich agieren
Ein Europäischer Betriebsrat wird in Unternehmen errichtet, die in der EU mit mindestens 1.000 Beschäftigten insgesamt und in zwei oder mehr Mitgliedsstaaten mit jeweils mindestens 150 Arbeitnehmern tätig sind. In diesem Seminar erhalten Sie alle wichtigen Informationen rund um die Gründung und den Nutzen des EBR. Sie lernen die Aufgaben des EBR kennen und erhalten wertvolle Tipps für eine optimale und effektive Arbeitsorganisation.
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