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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Sich als BR aktiv gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz einsetzen
Details
In der Arbeitswelt sind Diskriminierungen noch immer weit verbreitet. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll Beschäftigte vor Benachteiligung und Ausgrenzung schützen. In diesem Seminar erfahren Sie alles, was Sie zur aktuellen Rechtsprechung und den Anwendungsbereichen des AGG wissen müssen. Darüber hinaus lernen Sie, wie Sie die Rechte Ihrer Kollegen sichern, Diskriminierungen vorbeugen und Ihre Beteiligungsrechte durchsetzen.
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- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
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Seminarinhalt
- Rasse, ethnische Herkunft
- Religion oder Weltanschauung
- Behinderung, Alter, sexuelle Identität
- Bewerbung; Auswahl- und Einstellungskriterien
- Arbeitsverträge; Befristung; Teilzeit
- Beschäftigungs-/Arbeitsbedingungen; Arbeitsentgelt
- Überwachung der Einhaltung des AGG
- Behandlung von Beschwerden der Arbeitnehmer
- Beteiligungsrechte bei Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen, Arbeitsentgelt, Arbeitsplatz, Arbeitsumgebung
- Auswirkungen auf Betriebsvereinbarungen
- Unterlassungsanspruch des BR
- Anspruch auf bestimmte Maßnahmen des AG
- Beschwerderecht bei zuständiger Stelle
- Zusätzliches Beschwerderecht beim Betriebsrat
- Arbeitsverweigerung - Voraussetzungen
- Anspruch auf Entschädigung und Schadensersatz
- Beweislast bei vermuteter Benachteiligung
- Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber
- Haftung des Arbeitgebers für Diskriminierung durch Mitarbeiter
- Belästigung/Mobbing als Diskriminierung
- Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligung
- Hinweise auf die Unzulässigkeit von Benachteiligungen
- Abmahnung, Versetzung, Kündigung von Beschäftigten
- Schadensersatz
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder. Durch das Gleichbehandlungsgesetz sind alle Bereiche des Arbeitsrechts im Betrieb betroffen, deshalb wendet sich dieses Seminar an alle Betriebsratsmitglieder.
Ihr
Seminarablauf
Wichtige
Dokumente & Formulare
Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind aufgrund der weitreichenden Auswirkungen des arbeitsrechtlichen AGG für die Arbeit des Betriebsrats nach § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
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