Verhaltensbedingte Kündigung
Abmahnungserfordernis und wichtige Kündigungsgründe kennen
Details
Unpünktlichkeit, unentschuldigtes Fehlen oder schlechte Arbeitsleistung: Welches Fehlverhalten von Beschäftigten kann zur Abmahnung oder sogar zur verhaltensbedingten Kündigung führen? Wann ist eine Abmahnung unwirksam und in welchen Fällen sollten Sie als Betriebsrat einer Kündigung widersprechen? In diesem Seminar erfahren Sie alles, was Sie zu den Themen Abmahnung und Kündigung wissen müssen.
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Seminarinhalt
- Welche Arten von Kündigungen gibt es und wo steht was im Gesetz?
- Formelle Anforderungen an Kündigungen kennen
- Wissen, was sich hinter der 3-Stufen-Prüfung des BAG verbirgt
- Welches Verhalten ist eigentlich kündigungsrelevant?
- Die Abmahnung als milderes Mittel zur Kündigung prüfen
- Was ist mit "einzelfallbezogener Interessenabwägung" gemeint?
- Ordentliche vs. außerordentliche (fristlose) Kündigung: Unterschiede kennen
- Wie viele Abmahnungen braucht es für eine verhaltensbedingte Kündigung?
- Formelle Anforderungen: Das muss eine wirksame Abmahnung beinhalten!
- Reaktionsmöglichkeiten auf eine (unwirksame) Abmahnung kennen
- Bedenken vs. Widerspruch: Die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Folgen bei Nichtbeachtung von Beteiligungsrechten kennen
- Dem Arbeitnehmer zu einem Weiterbeschäftigungsanspruch verhelfen
- Unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz und Unpünktlichkeit
- Diebstahls- und Eigentumsdelikte am Arbeitsplatz
- Facebook & Co.: Beleidigungen in sozialen Netzwerken
- Möglichkeiten einer (wirksamen) Verdachtskündigung
- Wann gilt das Kündigungsschutzgesetz und welche Fristen sind einzuhalten?
- Einen Überblick über den Ablauf einer Kündigungsschutzklage erhalten
- Einvernehmliche Regelung und Abwicklungsvertrag
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Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsräte, die mit personellen Angelegenheiten befasst sind. Die Bereiche Kündigung bzw. Abmahnung nehmen in vielen Betrieben einen erheblichen Teil der praktischen Tätigkeit des Betriebsrats in Anspruch.
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Die Teilnahme an diesem Seminar ist für die im Teilnehmerkreis beschriebenen Betriebsräte erforderlich im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG.
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