Schwerbehindertenvertretung Teil 2
Besondere Schutzrechte (schwer-)behinderter Kollegen durchsetzen
Als SBV vertreten Sie die Interessen von (schwer-)behinderten Kollegen im Betrieb und stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wie setzen Sie Ihre Beteiligungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen durch? Und wann greift der besondere Kündigungsschutz? Im zweiten Teil der Seminarreihe stehen die besonderen arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften von (schwer-)behinderten Menschen im Mittelpunkt.
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für Sie

- Schwerbehindertenarbeitsrecht
- Sozialgesetzbuch IX
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktische Tasche
Ihr
Seminarinhalt
- Anspruch auf behindertengerechten Arbeitsplatz
- Zusatzurlaub; besonderer Kündigungsschutz
- Leistungsverweigerungsrecht bei Mehrarbeit, Nachtarbeit
- Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung - was steht im Gesetz?
- Bei der Wahrnehmung besonderer Rechte im Beruf
- Durch die Überwachung der Pflichten des Arbeitgebers bei der Beschäftigung (schwer-) behinderter Menschen
- Bei Behörden und vor Gericht
- Beteiligung bei Versetzung (schwer-)behinderter Menschen
- Recht auf Einsicht in Bewerbungsunterlagen
- Vorstellungsgespräche - Teilnahmerecht der SBV
- Beteiligung der SBV bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Abmahnung, Kündigung, Aufhebungsvertrag
- Verpflichtung des Betriebsrats zur Unterstützung der SBV
- Teilnahmerecht der SBV an Betriebsrats- und Ausschusssitzungen
- Einsicht in Protokolle und andere Unterlagen des BR
- Aussetzung von Beschlüssen auf Antrag der SBV
- Mitwirkung der SBV bei Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich, Sozialplan
- Entscheidungen zum Diskriminierungsverbot bei Einstellung und Beförderung (schwer-)behinderter Menschen
- Aktuelle Rechtsprechung zum Kündigungsschutz (schwer-)behinderter Menschen
- Tendenzen im Erwerbsminderungsrecht
Wichtige
Hinweise
Kenntnisse zum Schwerbehindertenrecht aus dem Seminar Schwerbehindertenvertretung Teil 1 sind erforderlich.
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und an BR-Mitglieder, die mit den besonderen Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften der (schwer-)behinderten Kollegen befasst sind.
Ihr
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Informationen zum
Schulungsanspruch
Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).
Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.