Schwerbehindertenvertretung Teil 2
Besondere Schutzrechte (schwer-)behinderter Kollegen durchsetzen
Als SBV vertreten Sie die Interessen von (schwer-)behinderten Kollegen im Betrieb und stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Hier ist Know-how gefragt. Wie setzen Sie Ihre Beteiligungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen durch? Und wann greift der besondere Kündigungsschutz? Im zweiten Teil der Seminarreihe stehen die besonderen arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften von (schwer-)behinderten Menschen im Mittelpunkt.
Ihr Nutzen
- Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei der Beschäftigung (schwer-)behinderter Menschen kennenlernen
- Ansatzpunkte für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen SBV und BR erhalten
- Beteiligungsrechte bei personellen Maßnahmen durchsetzen
Seminarinhalt
Besondere Rechte (schwer-)behinderter Menschen im Arbeitsrecht kennen
- Anspruch auf behindertengerechten Arbeitsplatz
- Zusatzurlaub; besonderer Kündigungsschutz
- Leistungsverweigerungsrecht bei Mehrarbeit, Nachtarbeit
- Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung - was steht im Gesetz?
Unterstützung (schwer-)behinderter Kollegen durch die SBV
- Bei der Wahrnehmung besonderer Rechte im Beruf
- Durch die Überwachung der Pflichten des Arbeitgebers bei der Beschäftigung (schwer-) behinderter Menschen
- Bei Behörden und vor Gericht
Rechte und Aufgaben der SBV bei personellen Angelegenheiten
- Beteiligung bei Versetzung (schwer-)behinderter Menschen
- Recht auf Einsicht in Bewerbungsunterlagen
- Vorstellungsgespräche - Teilnahmerecht der SBV
- Beteiligung der SBV bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Abmahnung, Kündigung, Aufhebungsvertrag
Rechte der SBV gegenüber dem Betriebsrat
- Verpflichtung des Betriebsrats zur Unterstützung der SBV
- Teilnahmerecht der SBV an Betriebsrats- und Ausschusssitzungen
- Einsicht in Protokolle und andere Unterlagen des BR
- Aussetzung von Beschlüssen auf Antrag der SBV
- Mitwirkung der SBV bei Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich, Sozialplan
Aktuelle Entwicklungen in der Rechtsprechung zum Sozial- und Schwerbehindertenrecht
- Entscheidungen zum Diskriminierungsverbot bei Einstellung und Beförderung (schwer-)behinderter Menschen
- Aktuelle Rechtsprechung zum Kündigungsschutz (schwer-)behinderter Menschen
- Tendenzen im Erwerbsminderungsrecht
Durchsetzung von Rechten der Schwerbehindertenvertretung
Wichtiger Hinweis
Kenntnisse zum Schwerbehindertenrecht aus dem Seminar Schwerbehindertenvertretung Teil 1 sind erforderlich.
Seminarablauf
Erster Seminartag:
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks
14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.
15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
Weitere Seminartage:
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars
10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
12:30 Uhr Mittagspause
13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars
15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
Letzter Seminartag:
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars
10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
12:30 Uhr Mittagspause
Ende des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Seminarpreise
Preise pro Teilnehmer:
bei 1 Teilnehmer: 1.379,00 €
bei 2 Teilnehmern aus einem Betrieb: 1.324,00 €
ab 3 Teilnehmern aus einem Betrieb: 1.283,00 €
Die Preise verstehen sich pro Teilnehmer eines BR-Gremiums zu einem Termin und sind exklusive MwSt. sowie Nebenkosten (z.B. Reisekosten, Übernachtung und Verpflegung).
Unsere Seminarangebote richten sich nur an Firmen bzw. gewerbliche Kunden.
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung und an BR-Mitglieder, die mit den besonderen Problemen (schwer-)behinderter Arbeitnehmer und den speziellen Schutzvorschriften der (schwer-)behinderten Kollegen befasst sind.
Schulungsanspruch für den Betriebsrat
Das Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX für die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erforderlich. Das Seminar ist auch für jeweils ein Mitglied des Betriebsrats erforderlich. Auch wenn die Vertrauensperson der Schwerbehinderten selbst dem Betriebsrat als Mitglied angehört, ist es regelmäßig erforderlich, dass sich ein weiteres Betriebsratsmitglied Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht aneignet (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof vom 15.11.1989 - HPV TL 2960/87 = DB 19990, 1243).
Schulungsanspruch für die Schwerbehindertenvertretung
Für Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung erfolgen Freistellung und Kostenübernahme durch den Arbeitgeber nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Ihre Referenten
Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein.
Hinweis: Falls unser Referent aus nicht vorhersehbaren Gründen (z. B. Krankheit) das geplante Seminar nicht wahrnehmen kann, behalten wir uns das Recht vor, einen anderen qualifizierten Fachkollegen einzusetzen.
Seminarbewertung zu „Schwerbehindertenvertretung Teil 2“
Weiterempfehlung: 100,00%
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