Kurzwebinar: Elektronische Arbeitszeiterfassung
Bei Einführung elektronischer Arbeitszeiterfassung aktiv mitbestimmen
Details
Das BAG hat mit Beschluss vom 13.09.2022 klargestellt: Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt bereits – unabhängig vom Gesetzgeber. Das LAG München bestätigte am 22.05.2023, dass der Betriebsrat ein Initiativrecht zur Einführung eines Zeiterfassungssystems hat. Nutzen Sie diese Chance, um die Interessen Ihrer Kollegen aktiv und rechtssicher zu vertreten.
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- Terminplaner mit praktischen Arbeitshilfen
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Seminarinhalt
- Refresh: Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen zur Arbeitszeit
- Vorgabe aus Luxemburg: Das "Stechuhr-Urteil" des EuGH vom 14.05.2019
- BAG-Beschluss vom 13.09.2022 zur unmittelbaren Pflicht aus § 3 Abs. 2 ArbSchG
- Aktuelle Lösungsansätze zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes
- Als Betriebsrat Überwachungs- und Initiativrechte aktiv nutzen
- BR oder GBR: Zuständigkeit für die Einführung technischer Systeme
- Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG kennen
- Mittel und Wege der Arbeitszeiterfassung: Stechuhr, Chip, Fingerprint, App, Webportal
- DSGVO & Co.: Datenschutzrechtliche Vorgaben rechtssicher beachten
- Möglichkeiten einer Betriebsvereinbarung zur elektronischen Zeiterfassung nutzen
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Webinar eignet sich für alle Betriebsräte, die anlässlich des neuen BAG-Urteils das Thema Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung aktiv angehen wollen.
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Seminarablauf
Kurze Lerneinheiten von maximal 120 Minuten ermöglichen einen konzentrierten und effektiven Wissensaufbau. Die konkrete Anzahl, Lage und Dauer der Webinar-Module können Sie den einzelnen Webinar-Terminen entnehmen.
In unserem Live Chat haben Sie die Möglichkeit, während des Webinars mit dem Referenten zu kommunizieren und Ihre Fragen zu stellen. Sie brauchen nur einen Internet-Zugang und einen PC mit Lautsprecher. Die Zugangsdaten zu Ihrem gebuchten Live Webinar werden Ihnen nach der Buchung per E-Mail zugeschickt.
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Ihr erfolgreicher Einstieg in die arbeitsrechtlichen Grundlagen
Informationen zum
Schulungsanspruch
Die Teilnahme an diesem Webinar ist für die im Teilnehmerkreis genannte Personengruppe im Sinne von § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
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Das BAG hat mit Beschluss vom 13.09.2022 klargestellt: Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gilt bereits – unabhängig vom Gesetzgeber. Das LAG München bestätigte am 22.05.2023, dass der Betriebsrat ein Initiativrecht zur Einführung eines Zeiterfassungssystems hat. Nutzen Sie diese Chance, um die Interessen Ihrer Kollegen aktiv und rechtssicher zu vertreten.
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Dieses Webinar eignet sich für alle Betriebsräte, die anlässlich des neuen BAG-Urteils das Thema Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung aktiv angehen wollen.
Kurze Lerneinheiten von maximal 120 Minuten ermöglichen einen konzentrierten und effektiven Wissensaufbau. Die konkrete Anzahl, Lage und Dauer der Webinar-Module können Sie den einzelnen Webinar-Terminen entnehmen.
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