Krankheitsbedingte Kündigung
Was der Arbeitgeber wirklich darf und wie Sie als BR richtig reagieren
Fällt ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt häufig oder für einen längeren Zeitraum aus oder ist seinen Aufgaben nicht mehr gewachsen, steht für den Arbeitgeber schnell die wirtschaftliche Belastung im Vordergrund. In diesem Seminar erhalten Sie rechtliches Know-how, um Ihre Kollegen vor dem Verlust des Arbeitsplatzes zu schützen.
Kostenloses
Starter-Set
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Rucksack oder Tasche

Ihr
Teilnehmerkreis
Das Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Betriebsrats, die mit Gesprächen und Verhandlungen über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen betraut sind. Es richtet sich speziell auch an die Mitglieder des Personalausschusses.
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Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.
Krankheitsbedingte Kündigung
Was der Arbeitgeber wirklich darf und wie Sie als BR richtig reagieren
Fällt ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt häufig oder für einen längeren Zeitraum aus oder ist seinen Aufgaben nicht mehr gewachsen, steht für den Arbeitgeber schnell die wirtschaftliche Belastung im Vordergrund. In diesem Seminar erhalten Sie rechtliches Know-how, um Ihre Kollegen vor dem Verlust des Arbeitsplatzes zu schützen.
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Seminarinhalt
- Drei-Stufen-Prüfung des Bundesarbeitsgerichts
- Negative Gesundheitsprognose
- Wann liegt eine betriebliche Beeinträchtigung vor?
- Interessenabwägung
- Wer trägt für was die Beweislast?
- Die Bedeutung ärztlicher Bescheinigungen
- Lang andauernde Erkrankung
- Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit
- Häufige Kurzerkrankung
- Erhebliche krankheitsbedingte Leistungsminderung
- Die besondere Bedeutung des BEM
- Aktuelle Rechtsprechung zum BEM bei der krankheitsbedingten Kündigung
- Die Stellung des Betriebsrats im BEM
- Grundsätzliches zur Anhörungspflicht
- Informationsanspruch des BR im Anhörungsverfahren
- Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Praxisnahe Lösungsmöglichkeiten im Streitfall
Ihr
Teilnehmerkreis
Das Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Betriebsrats, die mit Gesprächen und Verhandlungen über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen betraut sind. Es richtet sich speziell auch an die Mitglieder des Personalausschusses.
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Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für den oben genannten Personenkreis gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich.