Ersatzmitglieder Teil 1

Vom Nachrücker zum kompetenten Betriebsratsmitglied

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Details

Als Ersatzmitglied können Sie jederzeit in das BR-Gremium nachrücken, wenn ein ordentliches Mitglied dauerhaft oder zeitweilig verhindert ist. Damit Sie für Ihren Einsatz im BR fit sind und sich aktiv in die BR-Arbeit einbringen können, sollten Sie über die wesentlichen Regelungen des Betriebsverfassungsrechts Bescheid wissen. In diesem Seminar erfahren Sie alles über Ihre Rechte und Pflichten als Ersatzmitglied und gewinnen Grundkenntnisse für eine kompetente Mitbestimmung.

Kostenlos
für Sie

  • „Fitting“ Betriebsverfassungsgesetz
  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktischer Rucksack
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Ihr
Seminarinhalt

  • Verhinderung eines oder mehrerer BR-Mitglieder
  • Tatsächliche und rechtliche Verhinderung
  • Berücksichtigung des Minderheitengeschlechts
  • Dauerhaftes Ausscheiden eines BR-Mitglieds
  • Im Vertretungsfall
  • Freistellung und Freizeitausgleich
  • Ansprüche auf Kostenerstattung
  • Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflicht
  • Beginn und Dauer des Kündigungsschutzes
  • Nachwirkender Kündigungsschutz als Ersatzmitglied nach BR-Tätigkeit
  • Nachwirkender Kündigungsschutz als Wahlbewerber
  • Abmeldung und Rückmeldung beim Vorgesetzten
  • Befugnisse des BRV
  • Vergütung
  • BR-Arbeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit
  • Pflicht zur Geheimhaltung und Verschwiegenheit
  • Rechtzeitige Ladung mit Tagesordnung
  • Zeitlicher Rahmen für die Vorbereitung der BR-Sitzung
  • Ersatzmitglied in Teilzeit bzw. im Schichtbetrieb
  • Voraussetzungen für wirksame Beschlussfassung
  • Zugriff auf Protokolle/Unterlagen von BR, GBR, KBR und Ausschüssen

Ihr
Teilnehmerkreis

Das Seminar eignet sich für alle Ersatzmitglieder, die häufiger oder gelegentlich zur Betriebsratstätigkeit herangezogen werden.

Ihr
Seminarablauf

13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
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Informationen zum
Schulungsanspruch

BR

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für diejenigen Ersatzmitglieder des Betriebsrats gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, die häufiger Betriebsratstätigkeit wahrnehmen (vgl. BAG v. 19.09.2001 - 7 ABR 32/00, ArbG Mannheim v. 19.01.2000 - 8BV 18/99).

Ersatzmitglieder Teil 1

Vom Nachrücker zum kompetenten Betriebsratsmitglied

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www.waf-seminar.de
mail@waf-seminar.de
08158 99720

Als Ersatzmitglied können Sie jederzeit in das BR-Gremium nachrücken, wenn ein ordentliches Mitglied dauerhaft oder zeitweilig verhindert ist. Damit Sie für Ihren Einsatz im BR fit sind und sich aktiv in die BR-Arbeit einbringen können, sollten Sie über die wesentlichen Regelungen des Betriebsverfassungsrechts Bescheid wissen. In diesem Seminar erfahren Sie alles über Ihre Rechte und Pflichten als Ersatzmitglied und gewinnen Grundkenntnisse für eine kompetente Mitbestimmung.

Kostenloses
Starter-Set

  • „Fitting“ Betriebsverfassungsgesetz
  • Arbeitsgesetze
  • Umfangreiche Seminarunterlagen
  • Praktischer Rucksack

Ihr
Seminarinhalt

Nachrücken des Ersatzmitglieds in den BR
  • Verhinderung eines oder mehrerer BR-Mitglieder
  • Tatsächliche und rechtliche Verhinderung
  • Berücksichtigung des Minderheitengeschlechts
  • Dauerhaftes Ausscheiden eines BR-Mitglieds
Was sind Ihre Rechte als Ersatzmitglied?
  • Im Vertretungsfall
  • Freistellung und Freizeitausgleich
  • Ansprüche auf Kostenerstattung
  • Geheimhaltungs- und Verschwiegenheitspflicht
Ihr Kündigungsschutz als Ersatzmitglied
  • Beginn und Dauer des Kündigungsschutzes
  • Nachwirkender Kündigungsschutz als Ersatzmitglied nach BR-Tätigkeit
  • Nachwirkender Kündigungsschutz als Wahlbewerber
Praxiswissen: BR-Arbeit von Ersatzmitgliedern
  • Abmeldung und Rückmeldung beim Vorgesetzten
  • Befugnisse des BRV
  • Vergütung
  • BR-Arbeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit
  • Pflicht zur Geheimhaltung und Verschwiegenheit
Ihr Einsatz in der Betriebsratssitzung
  • Rechtzeitige Ladung mit Tagesordnung
  • Zeitlicher Rahmen für die Vorbereitung der BR-Sitzung
  • Ersatzmitglied in Teilzeit bzw. im Schichtbetrieb
  • Voraussetzungen für wirksame Beschlussfassung
  • Zugriff auf Protokolle/Unterlagen von BR, GBR, KBR und Ausschüssen

Ihr
Teilnehmerkreis

Das Seminar eignet sich für alle Ersatzmitglieder, die häufiger oder gelegentlich zur Betriebsratstätigkeit herangezogen werden.

Ihr
Seminarablauf

Erster Seminartag
Nach dem Empfang um 13:30 Uhr startet das Seminar um 14:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Weitere Seminartage
Das Seminar findet von 9:00 bis 16:30 Uhr statt mit anschließendem Rahmenprogramm.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr Mittagspause13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *16:30 Uhr Ende des Seminartages / Rahmenprogramm am Abend
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Letzter Seminartag
Das Seminar endet um 12:30 Uhr mit anschließendem Mittagessen.
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *12:30 Uhr MittagspauseEnde des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.

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Schulungsanspruch

BR

Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind für diejenigen Ersatzmitglieder des Betriebsrats gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, die häufiger Betriebsratstätigkeit wahrnehmen (vgl. BAG v. 19.09.2001 - 7 ABR 32/00, ArbG Mannheim v. 19.01.2000 - 8BV 18/99).