BR-Wahl außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums bis 100 Mitarbeiter
Betriebsratswahl im vereinfachten Wahlverfahren fehlerfrei durchführen
Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden deutschlandweit alle vier Jahre im gleichen Zeitraum statt. Es gibt aber gesetzlich geregelte Ausnahmefälle, die dazu führen können, dass Sie in Ihrem Betrieb außerhalb dieses Zeitraums Betriebsratswahlen durchführen müssen. Dies ist auch dann der Fall, wenn es in Ihrem Betrieb noch keinen Betriebsrat gibt und Sie einen solchen gründen wollen. In diesem Seminar erhalten Sie wertvolles Wissen und praktische Tipps, um die BR-Wahl im vereinfachten Wahlverfahren rechtssicher vorzubereiten und durchzuführen.
Ihr
Seminarinhalt
- Über Zeitpunkt und Ablauf der Wahl Bescheid wissen
- Wichtige Definitionen und Vorschriften in der Wahlordnung verstehen
- Schutz der BR-Wahl: Kündigungsschutz und Wahlkosten
- Die Rechtsstellung des Wahlvorstands
- Alles Wichtige zur Wahlberechtigung und Wählbarkeit erfahren
- Zweifelsfälle sicher einordnen: Leitende Angestellte, Leiharbeitnehmer etc.
- Wählerliste fehlerfrei erstellen und Einsprüche kompetent behandeln
- Bestellung des Wahlvorstands durch BR, GBR oder KBR
- Wahlausschreiben: Was gehört hinein und welche Fristen müssen Sie kennen?
- Alles Wichtige zur Einreichung und Prüfung von Wahlvorschlägen
- Einladung zur ersten Wahlversammlung: Daran müssen Sie denken!
- Die Wahl des Wahlvorstands richtig vorbereiten
- Als frisch gewählter Wahlvorstand sofort die nächsten Schritte einleiten
- Wahlgrundsätze/Wahllokal/Öffnungszeiten
- Stimmabgabe am Tag der Wahl - so geht’s!
- Bei der Wahl nicht da? Besonderheiten der nachträglichen schriftlichen Stimmabgabe
- Öffentliche Stimmauszählung und Sitzverteilung
- Zielgerade: Wahlniederschrift erstellen und Wahlergebnis bekanntgeben
- Den neuen Betriebsrat zur konstituierenden Sitzung einberufen
- Totalschaden, aber vermeidbar: Wahlanfechtung und Nichtigkeit
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Mitglieder des Wahlvorstands in Betrieben mit 5 bis 100 sowie mit 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern, für die das vereinfachte Wahlverfahren vereinbart wurde und für Betriebsratsmitglieder, die bei der Organisation und Durchführung der "vereinfachten" Betriebsratswahl mitwirken.
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Informationen zum
Schulungsanspruch
Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind gemäß § 20 Abs. 3 BetrVG für alle Wahlvorstandsmitglieder erforderlich. Dies gilt gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG auch für alle Betriebsratsmitglieder, sofern diese an der Vorbereitung und Durchführung der Wahl beteiligt sind.