Arbeitsrecht kompakt Teil 2
Geballtes Wissen im Arbeitsrecht praxisnah vermittelt
KOMPAKT IN 5 TAGEN
Mit dem zweiten Teil des Kompakt-Seminars können Sie Ihre Grundlagenkenntnisse im Arbeitsrecht vervollständigen. Zu den wichtigsten Aufgaben des Betriebsrats gehört es, auf die Einhaltung der geltenden Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer zu achten. Unsere Referenten vermitteln Ihnen praxisnahes Wissen für mehr Sicherheit bei der Beurteilung arbeitsrechtlicher Fragestellungen. So können Sie Ihre Beteiligungsrechte effektiv nutzen.
Ihr Nutzen als Betriebsrat
- Kenntnisse im Arbeitsrecht vervollständigen
- Mehr Sicherheit in der Beurteilung arbeitsrechtlicher Fragestellungen erlangen
- Alles erfahren, was für die BR-Arbeit zum Thema Abmahnung und Kündigung wichtig ist
Seminarinhalt
Direktionsrecht des Arbeitgebers
- Weisungsbefugnis und Gehorsamspflicht
- Grenzen durch Gesetz, Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Zumutbarkeit
- Wann Versetzung möglich, wann Änderungskündigung nötig?
- Folgen bei Überschreitung des Direktionsrechts
Arbeitsrechtliche Auswirkungen eines Betriebsübergangs
- Begriff und Zeitpunkt eines Betriebsübergangs
- Übergang von Arbeitsverhältnissen
- Schutz von Arbeitnehmerinteressen
- Widerspruch gegen den Betriebsübergang - Folgen
Leiharbeitnehmer und anderes Fremdpersonal
- Echte und unechte Leiharbeit/Arbeitnehmerüberlassung
- Gesetzliche Schutzvorschriften
- Rechtsfolgen unwirksamer (rechtswidriger) Überlassungsverträge
- Werk- und Dienstvertrag; freie Mitarbeit; Scheinselbstständigkeit
Wichtiges Wissen zur Abmahnung
- Wer darf abmahnen?
- Zeitpunkt und Wirkungsdauer der Abmahnung
- Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei der Abmahnung
- Rechte des Arbeitnehmers gegen eine Abmahnung
Aufhebungsvertrag - Worauf kommt es an?
- Freistellung, Abgeltung von Urlaub
- Abfindung, Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld
- Aufklärungspflichten des Arbeitgebers
- Widerruf und Anfechtung eines Aufhebungsvertrags
Kündigung und Kündigungsschutzvorschriften
- Personen-, verhaltens- und betriebsbedingte Kündigung
- Ordentliche und außerordentliche Kündigung
- Form, Zugang, Fristberechnung
- KSchG und besondere Kündigungsschutzvorschriften
Schutzvorschriften für besondere Arbeitnehmergruppen
- Schwerbehinderte Arbeitnehmer; Auszubildende
- Mutterschutz, Eltern- und Pflegezeit
- Mitglieder von BR, JAV und SBV
Mitbestimmung des Betriebsrats bei Kündigungen
- Anhörungspflicht vor jeder Kündigung
- Widerspruch des Betriebsrats
- Nichtbeachtung von Beteiligungsrechten - Folgen
- Weiterbeschäftigungsanspruch; Kündigungsschutzklage
Wichtiger Hinweis
Mit Besuch beim Arbeitsgericht (wenn organisatorisch möglich).
Seminarablauf
Erster Seminartag:
13:30 Uhr Empfang der Teilnehmer, Begrüßungskaffee und Snacks
14:00 Uhr Seminareröffnung, Begrüßung, Vorstellung etc.
15:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
18:00 Uhr Ende des ersten Seminartages
Weitere Seminartage:
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars
10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
12:30 Uhr Mittagspause
13:30 Uhr Fortsetzung des Seminars
15:00 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
16:30 Uhr Ende des Seminartages / Freizeitprogramm am Abend
Letzter Seminartag:
09:00 Uhr Fortsetzung des Seminars
10:30 Uhr Kaffee- / Tee-Pause *
12:30 Uhr Mittagspause
Ende des Seminars
* max. 20 Minuten
Hinweis: Kurzfristige Änderungen im Ablauf sind möglich.
Seminarpreise
Preise pro Teilnehmer:
bei 1 Teilnehmer: 1.598,00 €
bei 2 Teilnehmern aus einem Betrieb: 1.535,00 €
ab 3 Teilnehmern aus einem Betrieb: 1.487,00 €
Die Preise verstehen sich pro Teilnehmer eines BR-Gremiums zu einem Termin und sind exklusive MwSt. sowie Nebenkosten (z.B. Reisekosten, Übernachtung und Verpflegung).
Unsere Seminarangebote richten sich nur an Firmen bzw. gewerbliche Kunden.
Teilnehmerkreis
Das Seminar eignet sich für alle neu gewählten, wiedergewählten oder nachgerückten Betriebsratsmitglieder, die das Seminar "Arbeitsrecht kompakt Teil I" bereits besucht haben oder über vergleichbare Vorkenntnisse verfügen.
Schulungsanspruch für den Betriebsrat
Schulungsanspruch des Betriebsrats - Schulungspflicht für Grundlagen-Seminare. Die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Betriebsratsarbeit erforderlich: "Das allgemeine Arbeitsrecht ist mit dem Betriebsverfassungsrecht als der gesetzlichen Grundlage für die Tätigkeit des Betriebsrats eng verflochten. Das zeigt sich insbesondere im Bereich der personellen Mitbestimmung. Deshalb sind Grundkenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts für alle Betriebsratsmitglieder unerlässlich" (BAG vom 16.10.1986 - 6 ABR 14/84). Dies trifft auch für Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Schulungsanspruch für die Schwerbehindertenvertretung
Dieses Seminar ist nach § 179 Abs. 4 SGB IX auch für die Schwerbehindertenvertretung erforderlich, da eine konstruktive Mitarbeit der Schwerbehindertenvertretung im Betriebsrat Grundkenntnisse im Arbeitsrecht erfordert.
Ihre Referenten
Die W.A.F. setzt ausschließlich praxiserfahrene und langjährig tätige Fachjuristen, Fachanwälte für Arbeitsrecht sowie Experten für Arbeitsrecht ein.
Hinweis: Falls unser Referent aus nicht vorhersehbaren Gründen (z. B. Krankheit) das geplante Seminar nicht wahrnehmen kann, behalten wir uns das Recht vor, einen anderen qualifizierten Fachkollegen einzusetzen.
Seminarbewertung zu „Arbeitsrecht kompakt Teil 2“
Weiterempfehlung: 99,60%
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