Betriebsverfassungsrecht kompakt Teil 1
Grundlagenwissen praxisnah und kompakt vermittelt
Details
Sie wollen sich in kurzer Zeit möglichst viel wichtiges und praxisnahes Wissen aneignen? Dann besuchen Sie den ersten Teil unseres einwöchigen Kompakt-Seminars zum Betriebsverfassungsrecht. Neben den wesentlichen Rechten und Pflichten des Betriebsrats werden Sie mit den Grundlagen der Geschäftsführung vertraut gemacht und es erfolgt der erste Einstieg in wichtige Mitbestimmungsrechte.
Kostenlos
für Sie
- Web Based Training
- „Fitting“ Betriebsverfassungsgesetz
- Kostenlose anwaltliche Erstberatung
- Arbeitsgesetze
- Umfangreiche Seminarunterlagen
- Praktischer Rucksack
- Skript mit digitalem Bonusmaterial
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Ihr
Seminarinhalt
- Betriebsverfassungsrecht als das Recht des Betriebsrats kennenlernen
- Abgrenzung zum Individual-Arbeitsrecht: Wo liegt der Unterschied?
- Zusammenspiel von nationalem Recht und EU-Recht verstehen
- Sich mit Gesetzen und Kommentaren vertraut machen
- Betriebsratsamt als Ehrenamt: Schutzrechte und Benachteiligungsverbote kennen
- Freistellung und Entgeltfortzahlung, was muss ich beachten?
- Betriebsratsarbeit außerhalb der Arbeitszeit: Nachteile vermeiden
- Gewusst wie: Ihren Schulungsanspruch effektiv durchsetzen
- Organisation im Gremium: Ausschüsse bilden und sich eine Geschäftsordnung geben
- Rechte und Pflichten des Betriebsratsvorsitzenden kennen
- Betriebsratssitzungen und Sprechstunden korrekt abhalten
- Im Gremium rechtswirksame Beschlüsse fassen
- Kosten und Sachaufwand: Was muss der Arbeitgeber bezahlen?
- Beteiligungsrechte in Fragen betrieblicher Ordnung kennen
- Arbeitszeit und Überstunden interessensgerecht regeln
- Urlaubsplanung - zukünftig nicht mehr ohne den Betriebsrat!
- Sozialeinrichtungen: Mitbestimmung bei Kantine, Kindergarten & Co.
- Verhaltens- und Leistungskontrollen durch technische Einrichtungen regulieren
- Mitspracherechte bei Lohn und Gehalt gewinnbringend nutzen
- Einflussmöglichkeiten bei der Personalplanung nutzen
- Sich bei der Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze einbringen
- Bei Richtlinien über die personelle Auswahl kompetent mitbestimmen
- Formulararbeitsverträge - auch hier hat der Betriebsrat ein Wörtchen mitzureden!
- Bei Einstellungen und Versetzungen Ihre Beteiligungsrechte sinnvoll einsetzen
- Wann kann der Betriebsrat bei personellen Maßnahmen die Zustimmung verweigern?
- Als BR bei Kündigungen kompetent reagieren
Ihr
Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, die noch keine oder nur geringe Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht besitzen. Es ist auch für Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter zu empfehlen.
Ihr
Seminarablauf
Aktuelle
Bewertungen
Informationen zum
Schulungsanspruch
Für diesen Personenkreis sind in aller Regel die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, ohne dass es einer näheren Begründung bedarf. Dies trifft auch auf Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).
Betriebsverfassungsrecht kompakt Teil 1
Grundlagenwissen praxisnah und kompakt vermittelt
Sie wollen sich in kurzer Zeit möglichst viel wichtiges und praxisnahes Wissen aneignen? Dann besuchen Sie den ersten Teil unseres einwöchigen Kompakt-Seminars zum Betriebsverfassungsrecht. Neben den wesentlichen Rechten und Pflichten des Betriebsrats werden Sie mit den Grundlagen der Geschäftsführung vertraut gemacht und es erfolgt der erste Einstieg in wichtige Mitbestimmungsrechte.
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Teilnehmerkreis
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, die noch keine oder nur geringe Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht besitzen. Es ist auch für Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter zu empfehlen.
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Schulungsanspruch
Für diesen Personenkreis sind in aller Regel die in diesem Seminar vermittelten Kenntnisse gem. § 37 Abs. 6 BetrVG erforderlich, ohne dass es einer näheren Begründung bedarf. Dies trifft auch auf Ersatzmitglieder zu, die vorübergehend ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten (BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).